Nicht alle Abfälle können tiefgekühlt gelagert werden, jedoch die sogenannten ethischen Abfälle. Laut Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) fallen Körperteile und Organabfälle ebenso wie Blutbeutel und Blutkonserven unter den Abfallschlüssel AS 180102.
Dieser Abfallschlüssel fällt insbesondere bei entnommenen Materialien während Operationen in Krankenhäusern, bei Eingriffen in ambulanten Einrichtungen sowie in Pathologien an.
Laut Vollzugshilfe LAGA können diese Abfälle bis zu sechs Monate in den Einrichtungen des Gesundheitsdienstes verbleiben. Nicht zu den Körperteilen in diesem Sinne zählen im Übrigen extrahierte Zähne.