Zahl des Monats 15-Grad-Marke bei Lagerung von ethischen Abfällen verhindert Gasbildung

Um Gasbildung zu vermeiden, darf eine Lagertemperatur von 15 Grad nicht überschritten werden.
Um Gasbildung zu vermeiden, darf eine Lagertemperatur von 15 Grad nicht überschritten werden.

Im Umgang mit medizinischen Abfällen müssen verschiedene Sicherheitsvorschriften eingehalten werden, um Umwelt und Menschen vor potenziellen Gefährdungen zu schützen. Dies wird mit den in der aktuellen LAGA 18 festgehaltenen Vollzugshilfen für die richtige Entsorgung medizinischer Abfälle gewährleistet. Ein wichtiger Faktor ist dabei die sichere Lagerung. Bei Abfällen der Abfallschlüssel 18 01 02 und 18 01 03* umfasst das beispielsweise auch die richtige Lagertemperatur. Überschreiten Abfälle eine bestimmte Temperatur, gefährden die entstehenden Gase die Sicherheit des Krankenhauspersonals sowie der Patientinnen und Patienten. Dafür müssen die früher als E-Abfälle klassifizierten Abfälle in geeigneten, sicher verschlossenen Behältnissen entsorgt, zu einer innerbetrieblichen Sammelstelle transportiert und dem Entsorger zur Abholung bereitgestellt werden.

Während des gesamten innerbetrieblichen Entsorgungsprozesses muss sichergestellt werden, dass die Lagertemperatur die Marke von +15 °C nicht übersteigt. So kann der Abfall bedenkenlos eine Woche gelagert werden. Unter Abstimmung mit dem bzw. der jeweiligen Hygienebeauftragten können die Abfälle länger gelagert werden, dann darf die Lagertemperatur allerdings nicht mehr als +8 °C betragen. Lagert man die Abfälle hingegen im gefrorenen Zustand, müssen diese erst nach ca. 6 Monaten der endgültigen Entsorgung zugeführt werden. Unter Einhaltung dieser Sicherheitsmaßnahmen kann das Entstehen schädlicher Gase verhindert werden.

Quellen

Um Gasbildung zu vermeiden, darf eine Lagertemperatur von 15 Grad nicht überschritten werden.
Um Gasbildung zu vermeiden, darf eine Lagertemperatur von 15 Grad nicht überschritten werden.