In der bildgebenden Diagnostik sind Röntgenuntersuchungen neben Ultraschalluntersuchungen die am häufigsten eingesetzten Verfahren. Während in den Industriestaaten ein stetiger Anstieg an Röntgenuntersuchungen zu verzeichnen ist, bleibt die Zahl hierzulande weitestgehend konstant. Nach Angaben des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) lag die Häufigkeit von Röntgenuntersuchungen zwischen 2007 und 2014 fast gleichbleibend bei jährlich 1,7 Untersuchungen pro Einwohner. Im Jahr 2014 gab es insgesamt etwa 140 Millionen Röntgenanwendungen in Deutschland. 40 Prozent davon waren zahnmedizinische Röntgenuntersuchungen. Die Zahnmedizin ausgeklammert, entfielen die meisten Röntgenuntersuchungen auf das Skelett (Schädel, Schultergürtel, Wirbelsäule, Beckengürtel, Extremitäten) und den Brustkorb (Thorax).
Ob eine Röntgenuntersuchung notwendig ist, entscheidet immer der behandelnde Arzt unter Abwägung des diagnostischen Nutzens und dem möglicherweise verbundenen Strahlenrisiko. Um unnötige Wiederholungsuntersuchungen zu vermeiden und auch Vergleichsmöglichkeiten mit vorherigen Aufnahmen zu schaffen, sollte jeder Patient einen Röntgenpass führen. Obwohl alle röntgenden Praxen und Institutionen gemäß § 28 Abs. 2 Röntgenverordnung verpflichtet sind, dieses Dokument ihren Patienten anzubieten, funktioniert das in der Praxis meist nur auf ausdrücklichen Patientenwunsch. Wer noch keinen Röntgenpass besitzt, kann diesen jederzeit auch über das BfS bestellen.