Coronavirus Was Abfall- und Hygienebeauftragte über Coronaviren wissen müssen

Das neuartige Coronavirus ist bislang wenig erforscht (Foto: cdc / Dr. Fred Murphy & Sylvia Whitfield)
Das neuartige Coronavirus ist bislang wenig erforscht (Foto: cdc / Dr. Fred Murphy & Sylvia Whitfield)

Durch das neuartige Coronavirus stehen Kliniken und Krankenhäuser täglich vor neuen Herausforderungen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat die Verbreitung des Virus inzwischen als Pandemie eingestuft. Für viele Abfallbeauftragte, aber auch für Hausarztpraxen oder Ärztezentren ist diese Situation eine völlig unbekannte. Abfallmanager Medizin hat die wichtigsten Informationen rund um das neuartige Virus COVID-19 zusammengetragen.

Allgemein kann man das Coronavirus auch als Lungenkrankheit bezeichnen. Bekannt sind die Erreger den Forschern bereits seit den 1960er-Jahren. Es gibt hunderte verschiedene Arten des Virus, zu denen auch SARS (Severe Acute Respiratory Syndrome) und MERS (Middle East Respiratory Syndrome) zählen. Sie können durch Vermehrung oder durch Veränderung ihres Erbgutes von Tieren auf den Menschen übergehen. Chinesische Wissenschaftler gehen derzeit davon aus, dass sich die ersten Corona-Erkrankten im Dezember 2019 auf einem Tiermarkt in der Metropole Wuhan angesteckt haben.

Erste Krankheitsanzeichen gleichen einer Erkältung

Erste Symptome können denen einer milden Erkältung ähneln. Anders als bei ähnlichen Lungenkrankheiten, sind die oberen Atemwege kaum betroffen. Anstatt Schnupfen und Husten bekommen Erkrankte Fieber und haben ein erhöhtes Risiko für Lungenentzündungen. Ein Fragebogen der Berliner Charité im Internet zeigt an, ob man sich auf eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 testen lassen sollte oder nicht. Das Robert Koch-Institut (RKI) hat Kriterien für eine diagnostische Abklärung festgelegt, um eine Überlastung der Testlabore zu vermeiden. Demnach ist der Verdacht auf eine Corona-Infektion nur begründet, wenn Betroffene mindestens eine dieser beiden Bedingungen erfüllen:

  • Personen mit akuten Atemwegsbeschwerden jeder Schwere oder unspezifischen Allgemeinsymptomen und Kontakt mit einem bestätigten Fall von Covid-19
  • Personen mit akuten Atemwegsbeschwerden jeder Schwere und Aufenthalt in einem Risikogebiet

Robert Koch-Institut erstellt Leitfaden für Ärzte

Sobald die Krankheit nachgewiesen wurde, werden diese Patienten in Quarantäne genommen. Auch für die Verdachtsfälle ist eine Isolation gegenüber anderen Patienten üblich. Dies ist in den meisten Krankenhäusern problemlos möglich. Laut Berliner Senat sind allein in Berlin sämtliche 38 Rettungsstellen dazu in der Lage, Verdachtsfälle zu isolieren.

Um Ärzten die Arbeit mit potentiell Infizierten zu vereinfachen, hat das RKI ein Ablaufschema zusammengestellt:

  • Bei Patienten mit akuter Symptomatik und Kontakt zu Infizierten oder Aufenthalt in Risikogebieten ist an 2019-nCoV zu denken.
  • Ärzte und medizinisches Personal sollten einen Kittel, Handschuhe, Mund-Nasen-Schutz (mindestens eine Maske der Kategorie FFP2) und eine Schutzbrille tragen.
  • Die Patienten sind in einem Isolierzimmer mit Schleuse oder zur Not in einem Einzelzimmer unterzubringen.
  • Bei jedem Kontakt ist die genannte Schutzausrüstung anzulegen.
  • Zur Desinfektion eignen sich Präparate mit dem Wirkungsbereich „begrenzt viruzid“ (wirksam gegen behüllte Viren), „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“.
  • Das zuständige Gesundheitsamt ist umgehend zu informieren.
  • Zur Diagnostik werden Proben des Sputums, des Trachealsekrets beziehungsweise der bronchoalveolären Lavage per RT-PCR verwendet; zusätzlich sollte ein Naso-/Oropharynx-Abstrich untersucht werden.

Da sich eine klinische Unterscheidung von Erkältungskrankheiten, Influenza und Corona als schwierig darstellt, hat die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Familienmedizin (DEGAM) eine neue S1–Leitlinie für die hausärztliche Praxis veröffentlicht. Generell sollte die persönliche Versorgung von Kranken in den Praxen angesichts der Pandemie auf ein Minimum reduziert werden.

Unterbringung in Isolation

Das neuartige Coronavirus Sars-CoV-2 verläuft nach Angaben des Robert Koch-Instituts tödlicher als die Grippe. Die Wahrscheinlichkeit, an einer Grippe zu sterben, liege bei 0,1 bis 0,2 Prozent, sagte RKI-Präsident Lothar Wieler. Nach den bisher bekannten Zahlen liegt die Rate beim Virus Sars-CoV-2 fast zehnmal so hoch – bei ein bis zwei Prozent.

Die Unterbringung eines mit Coronaviren Infizierten auf einer Sonderisolierstation ist jedoch nicht notwendig. Hauptgeschäftsführer Georg Baum von der Deutschen Krankenhausgesellschaft sagt gegenüber Abfallmanager Medizin: „Für den Umgang mit Coronavirus-Erkrankten gelten im Wesentlichen dieselben Regeln wie für Influenza-Infektionen. Patienten werden in den Krankenhäusern in Einzelzimmern untergebracht, Pflegekräfte und Ärzte halten die Hygiene-Regeln im Umgang mit Infektionskrankheiten, z. B. Mundschutz, Desinfektion, Handschuhe, ein. Sollten sich Corona-Fälle häufen, ist auch eine sogenannte Kohortenisolation möglich. Das heißt, dass mehrere Patienten in einem isolierten oder einer isolierten Station untergebracht werden.“

Hygienemaßnahmen streng einhalten

Gegen den neuen Erreger gibt es aktuell weder eine spezifische Therapie noch einen Impfstoff. Um sich vor einer Ansteckung zu schützen, gelten inzwischen umfassende Hygienemaßnahmen. Bund und Länder haben gemeinsame Leitlinien zur Bekämpfung des Corona-Virus beschlossen. Dennoch kann sich jeder auf Maßnahmen, wie bei der Grippe und anderen Erkältungskrankheiten konzentrieren: in die Armbeuge niesen oder husten, regelmäßiges Händewaschen, Händeschütteln vermeiden sowie ein bis zwei Meter Abstand zu anderen.

Durch die Coronakrise muss sich die Bevölkerung auf stetige Veränderungen bei den Regeln für den Alltag einstellen, so gelten zur Zeit rund um den Globus Ausgangsbeschränkungen bzw. strikte Ausgangssperren, um eine weitere Verbreitung des Virus zu verlangsamen.

Kontaminierte Abfälle werden unterschiedlich entsorgt

Zur Zeit ändern sich die Angaben darüber, wie mit dem infizierten Abfall umzugehen ist, beinahe wöchentlich. Auch geben einzelne Bundesländer eigene Entsorgungsempfehlungen heraus, wie zum Beispiel das Bayerische Landesamt für Umwelt. Es ist als Abfallbeauftragter demnach ratsam, sich in regelmäßigen Abständen auf den Seiten des RKI zu informieren. Zur Zeit sieht die Richtlinie folgende Maßgabe vor:

In Einrichtungen des Gesundheitswesens, die infizierte oder erkrankte Patienten „schwerpunktmäßig behandeln“ (Isolierstationen der Krankenhäuser usw.) muss der Abfall als gefährlicher Abfall gemäß AS 180103* entsorgt werden. Anhand der aktuell vorliegenden Daten und Erfahrungen mit anderen Coronaviren empfiehlt das RKI Hygienemaßnahmen in Anlehnung an das Vorgehen bei SARS und MERS.

Zu der Abfallschlüsselnummer 180103* zählen auch Abfälle, die nach § 17 Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Beachtung erfordern – also Gegenstände, die mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind. Aufgrund ihres Gefährdungspotenzials sind die Abfälle in zugelassenen Behältern unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln, nicht mehr umzufüllen und dicht zu verschließen. Anschließend müssen sie entsprechend der Transportvorschriften des Gefahrgutrechts gekennzeichnet und in einer zugelassenen Entsorgungsanlage vernichtet werden.

Aus Einrichtungen des Gesundheitswesens, die nur „in sporadischen Einzelfällen“ infizierte oder erkrankte Patienten behandeln (Hausarztpraxen usw.) wird der Abfall nach AS 180104 entsorgt.

Quellen

Das neuartige Coronavirus ist bislang wenig erforscht (Foto: cdc / Dr. Fred Murphy & Sylvia Whitfield)
Das neuartige Coronavirus ist bislang wenig erforscht (Foto: cdc / Dr. Fred Murphy & Sylvia Whitfield)