Abfall in der häuslichen Pflege Hausmüll oder Abfall „to go“?

In der Pflege ist nicht jeder zugelassene Entsorgungsweg ist auch ratsam (Foto: Yakobchuk Olena, AdobeStock)
In der Pflege ist nicht jeder zugelassene Entsorgungsweg ist auch ratsam (Foto: Yakobchuk Olena, AdobeStock)

Die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland steigt kontinuierlich. Laut Statistischem Bundesamt wuchs sie zuletzt zwischen 2017 und 2019 von gut 3,41 Millionen auf fast 4,13 Millionen um mehr als 20 Prozent. Der größte Teil dieser Menschen – rund 80 Prozent – wird zu Hause versorgt, bei 56 Prozent aller Pflegebedürftigen überwiegend durch Angehörige, in 24 Prozent der Fälle durch ambulante Pflege- und Betreuungsdienste. Völlig unabhängig von der Art der Pflege wird dabei das Zuhause der Gepflegten immer auch ein Stück weit (in manchen Fällen sogar in erheblicher Weise) selbst zur „medizinischen Einrichtung“, medizinische Abfälle inklusive. Doch wo und wie werden letztere eigentlich entsorgt? Wir gehen der Frage nach.

Grundsätzlich fallen in der häuslichen Pflege praktisch die gleichen Abfälle wie im stationären Bereich an. Dies umfasst mitunter Inkontinenzartikel wie Stuhlwindeln oder Einwegwäsche sowie Verbandsmaterialien, Katheter-Systeme, Spritzen, Kanülen, Ampullen, Lanzetten, Medikamente, Desinfektionsmittel sowie Schutzkleidung wie Einmalhandschuhe und -kittel. Seit der Corona-Pandemie gehören zudem MNS-Masken und Corona-Schnelltests zum Standardrepertoire bzw. -müll. Zur korrekten Entsorgung der verschiedenen Abfallarten gibt die LAGA-Mitteilung 18 Auskunft. Viele Pflegedienste weisen in ihren Hygieneplänen beim Thema Entsorgung ausdrücklich auf das Nachschlagewerk hin. Grob unterscheiden lassen sich die Abfallarten nach solchen, die mit dem Hausmüll des Patienten entsorgt werden können, und solchen, die „to go“ von den Pflegenden separat gesammelt und bei dafür vorgesehenen Sammelstellen abgegeben werden sollten oder müssen.

Nicht gefährliche Abfälle können in den Hausmüll

Sofern Patienten nicht an einer meldepflichtigen Krankheit leiden, dürfen theoretisch sämtliche Abfälle, die in der häuslichen Pflege anfallen, im Hausmüll entsorgt werden. Dies betrifft sowohl nicht gefährliche Abfälle nach Abfallschlüssel 180104 wie Windeln, Einwegwäsche oder Wundverbände als auch spitze und scharfe Gegenstände (Sharps) gemäß AS 180101 wie Spritzen und Lanzetten oder Arzneimittel nach AS 180109 – einschließlich mit gefährlichen Zytotoxika und Zytostatika (AS 180108*) behafteten Abfälle, da diese höchstens in geringen Mengen anfallen. Zuvor müssen die verschiedenen Abfallarten jedoch in geeigneten Behältnissen gesammelt werden.

Im Fall der Sharps sind das bruch- und durchstichsichere Einwegbehälter, bei den anderen Abfällen reichen reißfeste, feuchtigkeitsbeständige und dichte Beutel. Um allerdings Dritten – vor allem Kindern – den Zugriff auf den mitunter gefährlichen Abfall komplett unmöglich zu machen, ist es ratsam, benutzte Spritzen oder auch Altmedikamente in mitgeführten Abwurfbehältern zu sammeln und diese anschließend nicht im Hausmüll eines Mehrfamilienhauses zu entsorgen, sondern bspw. durch einen speziellen Postservice abholen zu lassen. Viele Pflegedienste handeln auf diese Weise verantwortungsbewusst.

Auch Abfälle im Zusammenhang mit COVID-19 fallen unter AS 180104. Benutzte Einmaltaschentücher sollten im Innenraum möglichst in geschlossenen Mülleimern gesammelt werden. Zur Entsorgung im Hausmüll gehören diese und auch andere Corona-Abfälle in verschlossene und reißfeste Plastiksäcke. Die Diakonie Deutschland empfiehlt außerdem, Haushaltsangehörige über die hygienische Entsorgung des kontaminierten Materials zu informieren.

Infektiöse Abfälle eher selten

Infektiöse Abfälle, die nach Abfallschlüssel 180103* entsorgt werden müssen, fallen in der ambulanten Pflege eher selten an. Der Grund dafür liegt darin, dass entsprechende Infektionen meistens ohnehin eine stationäre Behandlung erforderlich machen. Nichtsdestotrotz kommen meldepflichtige Krankheiten ab und an auch im häuslichen Bereich vor, beispielsweise bei einer Hepatitis-C-Erkrankung. Die entsprechend gefährlichen Abfälle – in diesem Fall etwa Wundpflaster, Spritzen, Katheter, benutzte Einmalhandschuhe usw. – müssen dann in dafür geeigneten Abwurfbehältern gesammelt und anschließend sachgerecht Entsorgung werden. Dies erfolgt gemäß der Annahmevorgabe der jeweiligen Kommune.

Opioidhaltige Schmerzpflaster brauchen spezielle Entsorgung

Eine Abfallart, die (nicht nur) in der ambulanten Pflege besondere Aufmerksamkeit verdient, sind opioidhaltige Pflaster (z. B. mit dem Wirkstoff Fentanyl), die häufig bei Schmerzpatienten zum Einsatz kommen. Einer Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) von 2018 zufolge bestand zumindest zum damaligen Zeitpunkt unter dem befragten Pflegepersonal (aus unterschiedlichen Einrichtungen) noch große Unsicherheit darüber, wie diese Schmerzpflaster korrekt zu entsorgen seien. Dies dürfte sich bis heute kaum geändert haben, da es nach wie vor keine konkrete Regelung zur Entsorgung der Pflaster gibt. Rein rechtlich betrachtet, gehören diese zu Medikamenten nach AS 180109 und dürfen somit mit dem einfachen Hausmüll entsorgt werden. Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass sie insbesondere von Drogenabhängigen aus dem Müll entnommen und in lebensgefährlicher Weise missbräuchlich wiederverwendet werden.

Der DBfK hat daher 2018 selbst einen Leitfaden für die richtige Handhabung der Pflaster herausgegeben. Demnach müssen in der häuslichen Pflege nach Entfernung des Pflasters zunächst die Innenseiten zusammengeklebt werden. Anschließend sollte es in neutrales (unauffälliges) Papier eingewickelt und über den Hausmüll entsorgt werden. Alternativ empfiehlt der Berufsverband, das Schmerzpflaster im Spritzenabwurfbehälter – sofern mitgeführt – zu sammeln.

Nicht alle Abfälle aus der Pflege im Hausmüll entsorgen

Es bleibt festzuhalten, dass das Gros des Abfalls, der in der häuslichen Pflege anfällt, über den normalen Hausmüll entsorgt wird. Explizit davon ausgenommen sind gefährliche Abfälle nach AS 180103*, die zwingend in Spezialbehältern gesammelt und bei entsprechenden Sammelstellen abgegeben werden müssen. Zum Schutz Dritter ist es außerdem bei potentiell gefährlichen Abfallarten wie Sharps oder Medikamenten (insbesondere Schmerzpflastern) zumindest ratsam, diese extra in geeigneten Behältern zu sammeln.

Quellen

In der Pflege ist nicht jeder zugelassene Entsorgungsweg ist auch ratsam (Foto: Yakobchuk Olena, AdobeStock)
In der Pflege ist nicht jeder zugelassene Entsorgungsweg ist auch ratsam (Foto: Yakobchuk Olena, AdobeStock)