Auch Tiere benötigen Bluttransfusionen, beispielsweise bei Operationen nach Unfällen, Vergiftungen oder Krebserkrankungen. Dabei sind Hunde die häufigsten Transfusionspatienten. Schätzungsweise 1.000 bis 2.000 tierische Blutspenden werden jährlich zur veterinärmedizinischen Therapie in Deutschland gewonnen, schätzt der Münchner Oberarzt René Dörfelt von der Kleintierklinik der Ludwig-Maximilians-Universität im Gespräch mit der Augsburger Allgemeinen. Eine zentrale Blutbank fehlt bisher. Größere Tierarztpraxen und Kliniken verfügen über eigene Blutbanken. Um die Qualität bei Blut und Blutprodukten sicherzustellen und für höchste Sicherheit bei Spender- und Empfängertier zu sorgen, gibt es die „Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten“, die gewerbs- oder berufsmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht werden. Abfallmanager Medizin erläutert Grundlegendes und wirft insbesondere einen Blick auf die Empfehlungen zur Lagerung, zum Transport und zur Entsorgung von tierischem Blut und Blutprodukten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Seit 2011 gibt es Leitlinien zum Umgang mit Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich.
- Die Empfehlungen gelten für Hunde, Katzen und Pferde und richten sich an Tierärzte, Blutbanken und Pharmaunternehmen.
- Beim Transport und bei der Lagerung von Blut und Blutprodukten müssen Temperaturvorgaben eingehalten werden.
Erarbeitet wurden die Leitlinien von einer Experten-Arbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), u. a. mit Vertretern des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) und von Hochschulkliniken für Kleintiere und Pferde. Kommentare von führenden Branchenverbänden flossen in die 2011 im Deutschen Tierärzteblatt veröffentlichte Fassung, die auch auf der Website der Bundestierärztekammer (BTK) zur Verfügung steht, mit ein.
Praxisorientierte Entscheidungshilfe
Ebenso wie die Antibiotika-Leitlinien zählen auch die Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, zum Transport und zur Verabreichung von Blut und Blutprodukten zu den allgemeinen, tierartübergreifenden Standards der Veterinärmedizin. Sie gelten für Hunde, Katzen und Pferde. Wie die Bundestierärztekammer erläutert, können Leitlinien wie diese den Tierärztinnen und Tierärzten „(…) im Dschungel des rasanten wissenschaftlichen Fortschritts den richtigen Weg weisen.“ Die Leitlinien sind nicht rechtsbindend, sondern wissenschaftlich fundierte, praxisorientierte Entscheidungshilfen, von denen in begründeten Fällen auch abgewichen werden könne und müsse, so die Tierärztekammer Hamburg.
Leitlinien nicht nur für Tierärzte
Die Empfehlungen richten sich nicht nur an Tiermediziner, die bei Hunden, Katzen und Pferden Bluttransfusionen durchführen, sondern auch an Betreiber von privaten und universitären Blutbanken und pharmazeutische Unternehmen: Weil Blutzubereitungen zur Anwendung bei Tieren Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetz sind, werden zugleich Anforderungen umrissen, denen im Rahmen eines Zulassungsverfahrens nachzukommen ist.
Nur relevante und erprobte Blutzubereitungen
Die Aussagen der Leitlinie beziehen sich, wie einführend erläutert wird, ausschließlich auf Blutzubereitungen, die „im Allgemeinen von Bedeutung sind und für die Erfahrungen über die Anwendung vorliegen“:
- gefrorenes Frischplasma (GFP)
- gefrorenes Plasma (GP)
- konserviertes Vollblut (KV)
- Erythrozytenkonzentrat (EK).
Frisches Vollblut werde bei Hund, Katze und Pferd nur im Notfall oder bei bestimmten Indikationen verwendet. Entsprechend regeln die Leitlinien nicht den Einsatz von Blut in Notfällen. Sie enthalten trotzdem einige Empfehlungen, die auch bei der Transfusion von Blut im Notfall zu beachten sind.
Aufbau der Leitlinie
- Allgemeines
- Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen
- Herstellung, Lagerung und Transport von Blutprodukten
- Anwendung von Blutprodukten
Transport und Lagerung von Blut und Blutprodukten
Essentiell beim Transport von Vollblut und Blutprodukten ist das Aufrechterhalten der vorgegebenen Temperatur. Für die Lagerung sind geeignete Kühl- bzw. Lagereinrichtungen zu nutzen, z. B. Kühlraum, Lagerschrank, Tiefkühlschrank und -lagertruhe. Die für Lagerung und Transport geltenden Temperaturen und Bedingungen sind Tabelle 7 der Leitlinie zu entnehmen.
Allgemein gilt: Vollblut und Blutprodukte müssen separat und keinesfalls zusammen mit anderen Arzneimitteln, Lebensmitteln oder sonstigen Materialien gelagert werden. Die Lagerungstemperaturen sind zu dokumentieren.
Zur Absicherung der Qualität und größtmöglichen Sicherheit für Spender- und Empfängertier müssen Blut und Blutprodukte vollständig etikettiert werden. Neben Angaben zum Hersteller, Spendertier, Produkt, Entnahme- und Herstellungsdatum, Zieltierart, Blutgruppe u. a. sind ebenso Konservierungsmodalitäten, Lagerungstemperatur und Verfallsdatum zu vermerken.
Entsorgung von Blutkonserven
„Der Verbleib nicht angewendeter Vollblutkonserven und Blutprodukte ist zu dokumentieren. Ihre ordnungsgemäße Entsorgung sollte über die ausgebende Stelle der Einrichtung erfolgen“, heißt es in der Leitlinie kurz und knapp. Für die Entsorgung von Blut, Blutbeuteln und Blutkonserven sind die Vorgaben des Abfallschlüssels AS 180203 anzuwenden. Handelt es sich um (potenziell) infektiöse(s) und damit gefährliche(s) Blut oder Blutprodukte gilt AS 180202*. Weitere Informationen zur Entsorgung finden Sie im Abfall-ABC.
Quellen
- Bundestierärztekammer e.V.: Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich, 2011
- Tierärztekammer Hamburg: Leitlinien und Standards für die Veterinärmedizin
- Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V.: Empfehlungen und Leitlinien in der Veterinärmedizin
- Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft: Leitlinien für den Umgang mit Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Neue Leitlinien zur Gewinnung, Lagerung, Transport und Verabreichung von Blut und Blutprodukten im Veterinärbereich
- Augsburger Allgemeine: Rettender Piekser in die Pfote: Auch Tiere können Blut spenden
- anicura.de: Blutspenden und Bluttransfusionen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes