Infektiologieförderprogramm Fortführung des Hygieneförderprogramms

Mit dem neuen Förderprogramm sollen Fachärztinnen und -ärzte eingestellt werden, deren Kompetenz die Infektiologie tiefgreifend abbilden soll. (Foto: Extreme Media)
Mit dem neuen Förderprogramm sollen Fachärztinnen und -ärzte eingestellt werden, deren Kompetenz die Infektiologie tiefgreifend abbilden soll. (Foto: Extreme Media)

Arbeitsschutz ist über die Grundrechte (Menschenwürde, körperliche Unversehrtheit) und das Sozialstaatsprinzip fest in der deutschen Verfassung verankert. Im Gesundheitswesen erweist sich die Gewährleistung dieser gesellschaftlichen Säulen als komplexe Aufgabe – insbesondere auch beim Thema Abfall. Aufgrund der zahlreichen verschiedenen Abfallfraktionen in Krankenhäusern und anderen Gesundheitseinrichtungen sind die Anforderungen an den Arbeitsschutz entsprechend vielfältig. Unterschiedliche Abfallarten erfordern teils besondere Schutzmaßnahmen, die es zwingend umzusetzen gilt und über die die betroffenen Mitarbeitenden entsprechend informiert sein müssen. Wir geben – durch die Linse der LAGA 18 – einen Überblick über die relevanten Regelwerke.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Ein neues Infektiologieförderprogramm ersetzt seit 2023 das Hygieneförderprogramm.
  • Infektiologie ist alleiniger Förderschwerpunkt.
  • Förderungen gibt es sowohl für die mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie als auch für die einjährige Zusatzweiterbildung.
  • Personalkosten für Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Infektiologie werden zu 75 Prozent bezuschusst.
  • Kosten für ABS-Expertinnen und -Experten (Antibiotic Stewardship) werden zu 30 Prozent gef

Das Hygieneförderprogramm (auch als Hygienesonderprogramm bezeichnet) wurde 2013 mit dem Beitragsschuldengesetz eingeführt, um die personelle Aufstellung von Krankenhäusern beim Hygienepersonal gemäß den Empfehlungen der KRINKO zu verbessern. Eine erste Laufzeitverlängerung bis 2020 erfolgte durch das Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) zusammen mit einer Ausweitung der geförderten Berufsgruppen. Die letzte Verlängerung des Hygieneförderprogramms (bis Ende 2022) wurde im Zuge des MDK-Reformgesetzes beschlossen. Für die Umwandlung zum Infektiologieförderprogramm wurde zuletzt das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) geändert. Der Förderzeitraum ist hier auf drei Jahre begrenzt und beginnt 2023.

Was ändert sich im Infektiologieförderprogramm?

Neben dem neuen Förderzeitraum sieht das Programm vor allem inhaltliche Änderungen durch eine Beschränkung auf den Bereich der Infektiologie vor. Der Gesetzgeber begründet dies damit, dass zwar der Bedarf an Hygienefachpersonal noch nicht in allen Krankenhäusern gedeckt, eine weitere Förderung mit Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jedoch nicht mehr angemessen sei. Der uneingeschränkte Fokus auf die Infektiologie (durch den Wegfall aller anderen Förderschwerpunkte) ermöglicht es wiederum, mehr Geld für die mehrjährige Weiterbildung von Fachärztinnen und -ärzten für Innere Medizin und Infektiologie zur Verfügung zu stellen.

Facharzt für Innere Medizin und Infektiologie

Eine entsprechende Facharztweiterbildung war bislang lediglich in Mecklenburg-Vorpommern möglich. In den restlichen Bundesländern bot sich hingegen bis zur Einführung des neuen Facharztes für Innere Medizin und Infektiologie nur die Möglichkeit einer einjährigen Zusatzweiterbildung in Infektiologie. Das Infektiologieförderprogramm sieht nun Förderungen für beide Ausbildungen vor.

Was wird durch das Infektiologieförderprogramm gefördert?

Die mehrjährige Weiterbildung zum Facharzt oder zur Fachärztin für Innere Medizin und Infektiologie wird mit 30.000 bzw. ab 2023 mit 40.000 Euro jährlich gefördert. Für die einjährige Zusatzweiterbildung steht eine einmalige Unterstützung in Höhe von 30.000 Euro zur Verfügung. Der förderfähige Ausbildungszeitraum liegt jeweils von 2016 bis 2025. Daneben werden Personalkosten für „Neueinstellungen, interne Besetzungen neu geschaffener Stellen und Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von Fachärztinnen oder Fachärzten für Innere Medizin und Infektiologie“ zu 75 Prozent bezuschusst.

Ebenso werden seit 2023 Neueinstellungen, interne Besetzungen neu geschaffener Stellen sowie Aufstockungen vorhandener Teilzeitstellen von Expertinnen und Experten für Antibiotic Stewardship (ABS) gefördert. Diese sollen (wie auch die Fachärztinnen und -ärzte für Innere Medizin und Infektiologie) in speziellen ABS-Teams eine rationale Antiinfektivaverordnungspraxis sicherstellen. Die Bezuschussung der damit verbundenen Personalkosten liegt bei 30 Prozent. Die entsprechenden Fortbildungen sollen in den durch die Landesärztekammern anerkannten Kursen für die strukturierte curriculare Fortbildung „Antibiotic Sterwardship“ erfolgen.

Fazit: Gewinne und Verluste durch neuen Förderschwerpunkt

Die Corona-Pandemie hat einmal mehr die Bedeutung der Infektiologie für die Verhütung und Behandlung von Infektionskrankheiten aufgezeigt. Gerade auch mit Blick auf die Prävention nosokomialer Infektionen ist die geförderte Ausbildung und Einstellung entsprechenden Fachpersonals zu begrüßen. Solche Expertinnen und Experten könnten sich gleichsam als wertvolle Ansprechpartner für das Abfallmanagement in Krankenhäusern erweisen. Einrichtungen, die ihren Bedarf an anderem Hygienefachpersonal noch nicht decken konnten, dürften die Fördergelder indes an anderer Stelle fehlen.

Quellen

Mit dem neuen Förderprogramm sollen Fachärztinnen und -ärzte eingestellt werden, deren Kompetenz die Infektiologie tiefgreifend abbilden soll. (Foto: Extreme Media)
Mit dem neuen Förderprogramm sollen Fachärztinnen und -ärzte eingestellt werden, deren Kompetenz die Infektiologie tiefgreifend abbilden soll. (Foto: Extreme Media)