Hygieneleitfaden Zweite Auflage „Hygiene in der Arztpraxis. Ein Leitfaden“

Jede medizinische Einrichtung muss den Bereich der Hygiene selbst organisieren und verantworten (Foto: tl6781, AdobeStock)
Jede medizinische Einrichtung muss den Bereich der Hygiene selbst organisieren und verantworten (Foto: tl6781, AdobeStock)

Die zweite, im Februar 2019 erschienene Auflage zum Hygienemanagement in Arztpraxen berücksichtigt Änderungen der Rechtsgrundlagen sowie den medizinischen Fortschritt. Der Schwerpunkt des erstmals im Jahr 2014 erschienenen Leitfadens liegt auf allgemeinen Hygiene-Themen wie Personal- und Umgebungshygiene.
Was der Begriff „Hygiene“ beinhaltet, welche Konsequenzen sich daraus für einzelne Einrichtungen ableiten lassen und welche Rechtsvorschriften greifen, wird in der überarbeiteten Ausgabe erläutert. Abfallmanager Medizin fasst die wichtigsten Fakten zusammen.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die zweite Auflage des Leitfadens zum Hygienemanagement in Arztpraxen ist im Februar 2019 erschienen.
  • Die Neuauflage berücksichtigt Änderungen der Rechtsgrundlage und ergänzt eine Reihe zusätzlicher Inhalte.
  • Neu sind Abschnitte zu Mikroorganismen und Desinfektionsmitteln in der Personalhygiene, zur Aufbereitung von Medizinprodukten sowie zur Handhabung von Nadelstichverletzungen.

Jede medizinische Einrichtung muss den Bereich der Hygiene selbst organisieren und verantworten. Hygiene ist eine Führungsaufgabe; der Praxisleitung obliegt die Verantwortung für den Infektionsschutz. Hierbei steht der Aufbau eines Hygienemanagements im Vordergrund, das den bestmöglichen Infektionsschutz sowohl für Patienten als auch für die Ärzte und Mitarbeiter gewährleistet. Dazu gehören auch die Schaffung geeigneter Strukturen und Prozesse sowie eine weitere Förderung des Bewusstseins aller Beschäftigten für das Thema Hygiene. Der Leitfaden ist dabei lediglich ein Serviceangebot und ersetzt keinesfalls ein praxisinternes Hygienemanagement.

An den Aktualisierungen des Hygieneleitfadens waren die Mitarbeiter des Kompetenzzentrums Hygiene und Medizinprodukte der Kassenärztlichen Vereinigung sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beteiligt. Fachliche Unterstützung bekamen sie hierbei von Bezirksärzten und Mitarbeitern verschiedener kassenärztlicher Vereinigungen. 174 Seiten umfasst die Neuauflage – Erweiterungen gab es insbesondere bei den Themen Mikroorganismen, neue Desinfektionsmittel und Validierung bei der Aufbereitung von Medizinprodukten.

Wesentliche Bestandteile des Leitfadens

Im Kapitel 1 werden die wichtigsten Änderungen der Rechtsgrundlagen zum Thema Hygiene, Medizinprodukte und Arbeitsschutz aufgegriffen. Hier steht das Infektionsschutzgesetz (IfSG) an vorderster Stelle. Zudem werden die Grundlagen der Biostoffverordnung (BioStoffV), Neuerungen der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) sowie die Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) und für biologische Arbeitsstoffe (TRBA) ausgeführt.

Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Da die Themen Hygiene und Arbeitsschutz Hand in Hand gehen, werden in Kapitel 2 die Schutzmaßnahmen zu Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit erläutert. Hier wurde das Kapitel 2.4 Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfungen erweitert. Demnach darf nun laut der IfSG der Impfstatus der Beschäftigten erhoben werden. Das Kapitel 2.5 wurde um den Abschnitt Vorgehen bei Nadelstichverletzungen oder Kontaminationen komplett neu ergänzt. Etwa die Hälfte aller gemeldeten Versicherungsfälle im Gesundheitsdienst sind auf Nadelstichverletzungen zurückzuführen. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) nennt als häufige Ursachen unter anderem, dass Instrumente wie Spritzen, Nadeln, Kanülen oder Lanzetten nicht unmittelbar nach dem Gebrauch entsorgt werden, kein geeigneter Abfallbehälter vorhanden oder dieser überfüllt ist. Somit war die Ergänzung um das Kapitel unerlässlich.

Hygienemanagement in der Arztpraxis

Der dritte Abschnittdes Leitfadens nimmt den meisten Raum ein. Das Kapitel beschäftigt sich mit den Kernaufgaben einer Arztpraxis. Hier werden die unterschiedlichsten Situationen in der Patientenversorgung aufgezeigt – von der routinemäßigen Händedesinfektion bis hin zu Hygienemaßnahmen bei Patienten mit übertragbaren Krankheiten.

Im Bereich der Personalhygiene wurde der Abschnitt Händehygiene der überarbeiteten KRINKO-Empfehlung angepasst. Die umfassendsten Ergänzenden fanden im Kapitel 3.2 Umgangshygiene statt. Hier wurden gleich zwei Ergänzungen neu eingefügt, die sich mit Mikroorganismen und angepassten Desinfektionsmitteln (3.2.1) sowie dem Thema Hygienerelevante Praxisausstattung (3.2.2) beschäftigen.

Medizinprodukte

Neben der Hygiene gehört auch die sichere Anwendung von Medizinprodukten zur täglichen Routine. Als Medizinprodukte werden Instrumente, Apparate, Vorrichtungen, Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen sowie Softwarelösungen bezeichnet. Im Kapitel 4 finden sich rechtliche Neuerungen aus dem Bereich des Medizinproduktegesetzes mit der dazugehörigen Medizinprodukte-Betreiberverordnung. Dadurch ergibt sich eine komplett andere Struktur und Verschiebung von Kapiteln. Eine wesentliche Neuerung ist die Benennung von Beauftragten (4.3.5).

Auch das letzte Kapitel des Leitfadens beschäftigt sich mit Medizinprodukten. Hier spielen die Aufbereitung sowie das Thema Validierung eine wesentliche Rolle. Die Aufbereitung von Medizinprodukten ist aus hygienischen Aspekten ein bedeutender Prozess für die Arztpraxis. Mit Krankheitserregern kontaminierte Medizinprodukte können die Quelle von Infektionen beim Menschen sein. Daher ist eine ordnungsgemäße Aufbereitung dieser Medizinprodukte eine unverzichtbare Routine. Neben wichtigen Punkten wie der Risikobewertung wurden Themen wie Wasserqualität für die Aufbereitung (5.6) oder Auswahl der Aufbereitungschemie (5.7) gänzlich neu aufgenommen.

Praktische Zusatzinfos

Abgeschlossen wird der Leitfaden mit einem übersichtlichen Stichwortverzeichnis. Des Weiteren gibt es einen Überblick mit Internetadressen, falls weiterführende Informationen notwendig sind. In den Anhängen finden sich Formulare, wie beispielsweise ein Musterformular für meldepflichtige Krankheiten.

Quellen

Jede medizinische Einrichtung muss den Bereich der Hygiene selbst organisieren und verantworten (Foto: tl6781, AdobeStock)
Jede medizinische Einrichtung muss den Bereich der Hygiene selbst organisieren und verantworten (Foto: tl6781, AdobeStock)