Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes

Für Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt die LAGA-Mitteilung 18: „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“. (Foto: JPC-PROD, Fotolia)
Für Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt die LAGA-Mitteilung 18: „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“. (Foto: JPC-PROD, Fotolia)

Achtung: Inzwischen ist eine neue Version der LAGA erschienen. Die wesentlichsten Änderungen finden Sie hier.

Um einen ländereinheitlichen Vollzug des Abfallrechts in Deutschland sicherzustellen, wurde 1963 die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall – kurz LAGA – gegründet. Als Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz (UMK) veröffentlicht sie richtungsweisende Merkblätter, Richtlinien und Informationsschriften zu abfallwirtschaftlichen Aufgabenstellungen. Für Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt die so genannte Mitteilung 18 "Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes". Nach der jüngsten Überarbeitung wurde sie im Januar 2015 veröffentlicht. Zentrale Neuerungen darin sind die Einstufung von Atemkalk und Luftfiltern von Sicherheitswerkbänken als gefährliche Abfälle.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Die LAGA-Mitteilung 18 leitet die Entsorgung von medizinischen Abfällen praxisnah an.
  • Abfallarten, Abfallschlüsselnummern, Beispiele und Hinweise zu Sammlung und Entsorgung sind in der Mitteilung tabellarisch zusammengefasst.
  • Nach der letzten Aktualisierung zählen Atemkalk und Luftfilter von Sicherheitswerkbänken zu den gefährlichen Abfällen.

Geltungsbereich der LAGA-Mitteilung 18

Die Vollzugshilfe gibt human- und veterinärmedizinischen Einrichtungen umfassende Hinweise zur Einstufung und Entsorgung von anfallenden Abfällen. Sie gilt für Krankenhäuser, Zahn- und Arztpraxen, ambulante OP-Zentren und Labore gleichermaßen wie für Dialysestationen, Pflegeheime, Gesundheitsämter, Apotheken und andere medizinische Einrichtungen. Ziel aller Ausführungen der LAGA ist es, hier eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen, die Krankheitsübertragungen und Umweltschäden vermeidet.

Zuordnung zu Abfallschlüsseln

Im Mittelpunkt des Leitfadens steht die Zuordnung der im Gesundheitsdienst anfallenden Abfälle zu den Abfallarten der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) und die Einstufung nach ihrer Gefährlichkeit. Davon leiten sich detaillierte Hinweise zur Handhabung und sicheren Entsorgung ab. Diese wiederum entsprechen den Anforderungen des Umweltschutzes, des Arbeits- und Infektionsschutzes und der Krankenhaushygiene. Als Zusammenfassung erhalten die Abfallbeauftragen eine tabellarische Übersicht mit allen wichtigen Informationen.

Atemkalk als gefährlicher Abfall eingestuft

In der neuesten Version der Mitteilung fällt Atemkalk – das ist neu – unter den Abfallschlüssel 180106* (vorher 180107) und zählt damit jetzt zu den gefährlichen Abfällen. Atemkalk befindet sich beispielsweise in Absorbern von Narkosegeräten, um einen zu hohen Kohlenstoffdioxidgehalt in der eingeatmeten Luft vorzubeugen. Neben der getrennten Sammlung (bei größeren Mengen unter speziellerem Abfallschlüssel) ist für Atemkalk die Entsorgung nun mit Sammel-/Entsorgungsnachweis (SAV/CPB) maßgeblich. Persönliche Beratung zur fachgerechten Entsorgung erhalten Abfallbeauftragte von spezialisierten Entsorgungsunternehmen.

Luftfilter von Sicherheitswerkbänken als gefährlicher Abfall eingestuft

Neu ist ebenfalls, dass Luftfilter von Sicherheitswerkbänken, die ursprünglich dem Abfallschlüssel AS 180104 zugeordnet werden konnten, mit der letzten Aktualisierung der LAGA-Mitteilung 18 zu gefährlichen Abfällen zählen. Sie müssen jetzt uneingeschränkt nach AS 180108* entsorgt werden. Krankenhausintern war bereits im Vorfeld aus Arbeitsschutzaspekten ein kontaminationsfreier Filterwechsel unerlässlich.

Quellen

  • Website der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft: Hinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft zur Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (LAGA-Richtlinie)
  • Deutsche Krankenhausgesellschaft: Überarbeitung der LAGA-Mitteilung 18 vom 25. März 2015
Für Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt die LAGA-Mitteilung 18: „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“. (Foto: JPC-PROD, Fotolia)
Für Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes gilt die LAGA-Mitteilung 18: „Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes“. (Foto: JPC-PROD, Fotolia)