Gentechnikanwendungen haben in vielen Bereichen unseres täglichen Lebens Einzug gehalten. In Deutschland bildet das Gentechnikgesetz (GenTG) den rechtlichen Rahmen für die Anwendung gentechnischer Verfahren, aber auch die Biostoffverordnung, das Infektionsschutzgesetz und das Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen berücksichtigt werden. Gentechnische Arbeiten und die Anlagen, in denen diese Verfahren durchgeführt werden, müssen angezeigt, angemeldet oder genehmigt werden. Die Zahl der gentechnischen Anlagen in Deutschland steigt laut der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit seit Jahren kontinuierlich – mehr 6500 davon gibt es bereits in Deutschland. Somit steigt auch die Zahl der Abfälle, die chemisch oder physikalisch behandelt werden müssen, um die gefährlichen Inhaltsstoffe zu zerstören und in ungefährliche umzuwandeln, damit eine sichere Beseitigung der Abfälle überhaupt erst möglich wird.
Das Arbeiten mit gentechnisch veränderten Organismen (GVO) stellt das gesamte Personal in Kliniken und Forschungseinrichtungen vor Herausforderungen, da diese in verschiedenster Weise auf die Umwelt einwirken können. Daher ist eine korrekte Entsorgung unerlässlich.
Das Max-Delbrück-Centrum (MDC) für Molekulare Medizin in der Helmholtz-Gemeinschaft (MDC) in Berlin gehört zu den führenden biomedizinischen Forschungszentren weltweit. Die Teams analysieren molekulare Mechanismen und das Zusammenspiel verschiedener Organe und Organsysteme mit Zellkulturen, Tiermodellen und anhand Probandinnen und Probanden. Yvette Wefeld-Neuenfeld ist dort Projektleiterin der Autoklavierung und Gefahrgutbeauftragte und somit Ansprechpartnerin für GVOs. Die 45-jährige gewährt dem Abfallmanager Medizin Einblicke in die Praxis der Entsorgung gentechnisch veränderter Organismen.
Zur Person: Yvette Wefeld-Neuenfeld
- Biotechnologiestudium an der Technischen Fachhochschule Berlin (Beuth – Hochschule)
- seit 2014 Gefahrgutbeauftragte des Max-Delbrück-Centrums für Molekulare Medizin (MDC)
- seit 2015 Projektleitung der Abfallautoklavierung am MDC
- seit 2017 Fachkraft für Arbeitssicherheit
Frau Wefeld-Neuenfeld, am MDC sind mehr als 1600 Menschen beschäftigt. Wie groß ist der Anteil an Abfällen mit gentechnisch veränderten Organismen? Wie wird sich dieser Anteil in den kommenden Jahren entwickeln?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Das ist richtig, derzeit arbeiten rund 1600 Menschen am MDC, davon ca. 60 Prozent in der Wissenschaft, die anderen sind in der Verwaltung und Infrastruktur beschäftigt. Natürlich fallen nur im wissenschaftlichen Bereich Abfälle mit gentechnisch veränderten Organismen an. Der genaue Anteil kann schlecht bestimmt werden, da er gemeinsam mit den B-Abfällen, also krankenhausspezifischen Abfall, nach der Autoklavierung entsorgt wird. Der Anteil des gesamten B-Abfalls bezogen auf die Gesamtabfallmenge des MDC macht ungefähr 30 Prozent aus.
Wie wird sich dieser Anteil Ihrer Ansicht nach in den kommenden Jahren entwickeln?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Der Anteil des Laborabfalls wird im Laufe der Jahre etwas ansteigen, jedoch nicht, weil jeder einzelne Mitarbeitenden mehr Müll produziert, sondern weil das MDC wächst. Erst vergangenes Jahr wurde ein neues Gebäude hier auf dem Campus Berlin-Buch bezogen, im Februar 2019 hat das MDC einen neuen Standort in Berlin-Mitte bezogen und ein weiteres Haus befindet sich bereits im Bau.
Gentechnische medizinische Abfälle
Das MDC gehört mit seinen 69 Forschungsgruppen zu einem der wichtigsten Zentren für biomedizinische Forschung in Deutschland. In welchen Bereichen der Forschung fallen gentechnisch veränderte Abfälle an? Und bei welchen Arbeitsprozessen?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Gentechnische Arbeiten in gentechnischen Anlagen sind nach Maßgabe der in § 7 Abs. 1 Gentechnikgesetz (GenTG) genannten Sicherheitsstufen zuzuordnen. Gentechnische Arbeiten werden laut § 7 GenTG entsprechend ihrem Gefährdungspotential in vier Sicherheitsstufen eingeteilt. Das MDC hat beim Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) Anlagen der Sicherheitsstufe 1 und 2 gemeldet.
Der Sicherheitsstufe 1 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft nicht von einem Risiko für die menschliche Gesundheit und die Umwelt auszugehen ist. Das sind hauptsächlich Arbeiten mit Zellen in der Zellkultur bzw. Arbeiten mit Bakterien, welche z. B. beim Klonieren zum Einsatz kommen.
Der Sicherheitsstufe 2 sind gentechnische Arbeiten zuzuordnen, bei denen nach dem Stand der Wissenschaft von einem geringen Risiko für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt auszugehen ist. Wir haben deutlich weniger Sicherheitsstufe-2-Anlagen als S1-Anlagen. Am MDC teilen sich die Arbeitsgruppen die S2-Bereiche, was die innerbetriebliche Abfallentsorgung deutlich vereinfacht. In den S2-Laboren, welche zutrittsbeschränkt sind, wird mit genetisch veränderten Viren gearbeitet. Diese viralen Systeme werden in der Gentechnik eingesetzt, um gezielt Gene in Zielzellen zu transferieren und kurzfristig anzuschalten.
Gentechnik-Sicherheitsverordnung beeinflusst die medizinische Entsorgung
Nach § 13 Gentechnik-Sicherheitsverordnung (GenTSV) ist die Inaktivierung gentechnisch veränderter Abfälle vor der Entsorgung vorgeschrieben. Wie führen Sie die Inaktivierung durch?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Flüssiger und fester Abfall aus den S1- bzw. S2-Anlagen, ist so vorzubehandeln, dass die darin enthaltenen gentechnisch veränderten Organismen soweit inaktiviert werden, dass Gefahren für Mensch und Umwelt nicht zu erwarten sind. Das bedeutet, die gentechnisch veränderten Organismen dürfen nicht mehr infektiös oder vermehrungsfähig sein. Als Methoden der Abfallbehandlung kommen dabei insbesondere in Betracht:
1. Die Inaktivierung durch physikalische Verfahren, wie durch Einwirkung von bestimmten Temperatur- und Druckbedingungen auf gentechnisch veränderte Organismen während bestimmter Verweilzeiten.
2. Eine Inaktivierung mit chemischen Verfahren durch Einwirkung von geeigneten Chemikalien unter bestimmten Temperatur-, Verweilzeit- und Konzentrationsbedingungen.
Das MDC inaktiviert den S1- bzw. S2-Abfall mit einem physikalischen Verfahren – dem Autoklavieren. Nur in absoluten Ausnahmefällen (immer in Absprache mit dem LAGeSo), wenn die Beschaffenheit des Abfalls das Autoklavieren nicht zulässt, greifen wir auf die chemische Inaktivierung zurück.
Um welche Abfälle / Abfallschlüssel handelt es sich dabei überwiegend?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Der autoklavierte Abfall wird unter dem Abfallschlüssel 180104 entsorgt. Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z. B. Wund-und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln, desinfizierte Abfälle – Definition der Abfallverzeichnisverordnung und der LAGA M 18 zu entnehmen).
Gentechnisch veränderte Abfälle müssen unter strengen Sicherheitsvorkehrungen behandelt und entsorgt werden. Wo liegen die Herausforderungen im Umgang mit diesen Abfällen? Welche zentralen Rechtsgrundlagen sind hier anzuwenden?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Der GVO-haltige Abfall wird, wie gesetzlich in § 13 GenTSV vorgeschrieben, hauptsächlich durch Autoklavieren inaktiviert und anschließend als B-Abfall entsorgt. Diese Entsorgung unterliegt dem Abfallrecht und stellt keine besondere Herausforderung dar. Komplex sind die innerbetriebliche Logistik, die Arbeiten vor der Autoklavierung – wie die Sammlung und Vorbereitung des gentechnischen veränderten Abfalls für den Autoklaven. Arbeitsschutz, Biostoff- und Gefahrstoffrecht sowie das Gentechnikrecht treffen hier aufeinander.
Können Sie den Entsorgungsweg für uns beispielhaft nachzeichnen – vom Anfallen im Labor bis zur Beseitigung?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Das MDC hat die Abfallautoklavierung zentralisiert. Es gibt Mitarbeitenden – Autoklavierer – die den gesamten Prozess der Autoklavierung begleiten, vom Einsammeln bis zum Entsorgen. Diese Zentralisierung bietet den Arbeitsgruppen nicht nur einen guten Service, sondern ermöglicht so die EinhaltungundKontrolleder genannten Gesetze und Vorschriften.
Die MDC-Mitarbeitenden müssen sich an die geregelten Abläufe halten. Abfälle, die gentechnisch veränderte Organismen enthalten, dürfen nur in verschlossenen und gegen Bruch geschützten und bei Kontamination von außen desinfizierten, gekennzeichneten Behältern innerbetrieblich transportiert werden. Alle Gebäude haben feste S1-Abfallsammelstellen. DerS2-Abfall wird direkt aus dem Labor abgeholt und zum Autoklaven gebracht. Jedes Gebäude verfügt über einen Raum mit mindestens einemAutoklaven (in der Regel Großraumautoklaven).
Der Autoklavierer übernimmt alle vorbereitenden Arbeiten sowie die Nachbereitung des autoklavierten Abfalls. Zu guter Letzt wird der Abfall als B-Abfall im vorgeschriebenen Container auf dem Wirtschaftshof entsorgt.
Dokumentationspflicht für die gentechnische Abfallentsorgung
Gentechnische Arbeiten unterliegen der Aufzeichnungspflicht entsprechend der Gentechnik-Aufzeichnungsverordnung. Darunter fallen auch Informationen über die Abfall- und Abwasserentsorgung. Wie hoch ist der Dokumentationsaufwand für Sie als Projektleiterin?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Laut § 6 GenTG besteht eine Aufzeichnungspflicht und dem § 4 GenTAufzV ist zu entnehmen, dass die Unterlagen der gentechnischen Arbeiten der Sicherheitsstufe 1 zehn Jahre und die derSicherheitsstufe 2 dreißig Jahre aufbewahrt werden müssen. Das ist für mich als Projektleiterin relativ einfach, auch wenn die Aufzeichnungen unglaubliche Ausmaßeannehmen.
In „meinen“ gentechnischen S1- bzw. S2-Anlagen sind alle gentechnischen Anlagen der wissenschaftlichen Arbeitsgruppen vereint.Das heißt, deren beschriebene und genehmigte Projekte finden in den Anlagen der Abfallautoklavierung statt, sodass ich ausschließlich die Abfallbeseitigung beschreiben muss. Diese Aufzeichnungen sind immer aktuell zu halten.
Die Chargen der Autoklaven müssen ebenfalls dokumentiert werden. Diesen Protokollen sind alle wichtigen Informationen zu entnehmen – Chargennummer, Programm (Steigezeit, Haltephase, Abkühlphase – Temperatur/Zeit), Datum, zuständiger Autoklavierer und Projektleitung. Glücklicherweise ist diese Chargendokumentation inzwischen elektronisch möglich.
Auch für den Autoklav (Druckgerät) bestehen Aufzeichnungspflichten. Gemäß §3 BetrSichV hat der Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung Art und Umfang erforderlicher Prüfungen sowie die Fristen von wiederkehrenden Prüfungen zu ermitteln und festzulegen.
Alle Prüf- und Wartungsprotokolle müssen für die Nutzer, aber auch für die Behörde zugänglich sein. Zusätzlich überprüfen wir die unterschiedlichen Sterilisationsprozesse mit Bioindikatoren. Ein Bioindikator ist ein hochresistenter Testkeim, dieser wird in definierter Anzahl dem Sterilisationsprozess ausgesetzt, anschließend entsprechend bebrütet und ausgewertet. Eine Abtötung der Keime beweist die Sicherheit des Sterilisationsprozesses.
Der Gesetzgeber hat in § 14 GenTSV dem Projektleiter die korrekte Entsorgung von Abfällen auferlegt. Wie stark ist Ihre Vernetzung mit den zuständigen Projektleitern und den Beauftragten für die Biologische Sicherheit? Gibt es noch weitere Positionen im Haus, mit denen Sie sich zu gentechnisch veränderten Abfällen abstimmen (z. B. aus der Hygiene oder dem Arbeitsschutz)? Warum ist das wichtig?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Die Vernetzung zwischen der Abfallautoklavierung und den wissenschaftlichen Arbeitsgruppen ist sehr gut. Ich bin davon überzeugt, dass die Zentralisierung der Abfallautoklavierung dabei eine wesentliche Rolle spielt. Die Mitarbeiter haben feste Ansprechpartner – mich und auch die Autoklavierer. Wir sehen uns als Dienstleister für die Wissenschaft und nehmen alle Fragen ernst und suchen immer gemeinsam mit den Mitarbeitern nach Lösungen.
Natürlich sind zusätzlich auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und die Beauftragten für die Biologische Sicherheit hilfreiche Ansprechpartnerinnen oder Ansprechpartner. Es existiert ein gutes Netzwerk, basierend aus persönlicher Präsenz, unkomplizierter Kommunikation und schnellem, lösungsorientierten Arbeiten, getragen durch klar definierte transparente Abläufe. So ist es möglich, die bestehenden Abläufe zu kontrollieren und somit Problemen oder Fragen entgegenzuwirken.
Welche Qualifikationen müssen Sie als Projektleiterin für die Autoklavierung mitbringen, um mit gentechnisch veränderten Abfällen umgehen zu können?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Der Projektleitende muss nachweisbare Kenntnisse in klassischer und molekularer Genetik, praktische Erfahrungen im Umgang mit Mikroorganismen und die erforderlichen Kenntnisse über Sicherheitsmaßnahmen und Arbeitsschutz bei gentechnischen Arbeiten besitzen. Es ist also ein Abschluss eines naturwissenschaftlichen, medizinischen oder tiermedizinischen oder eines ingenieurwissenschaftlichen Studiums, eine mindestens 3-jährige Tätigkeit im naturwissenschaftlichen Bereich sowie eine Bescheinigung über den Besuch einer von der zuständigen Landesbehörde anerkannten Fortbildungsveranstaltung notwendig.
Bei den Autoklavierern sieht es etwas anders aus. Den klassischen Beruf eines Autoklavieres gibt es nicht. Die Autoklavierer am MDC besitzen einen handwerklichen Berufsabschluss. Zusätzlich haben diese Mitarbeiter entweder eine Ausbildung zum Desinfektor, welche alle zwei Jahre aufgefrischt werden muss bzw. besuchen sie alle zwei Jahre das Seminar „Dampfsterilisation und Desinfektion“.
Nachhaltiges Abfallmanagement für gentechnische Entsorgung
Das Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin begreift Nachhaltigkeit als integralen Bestandteil der Arbeit. Welche Strategien wurden dafür entwickelt – insbesondere hinsichtlich der entstehenden Abfälle?
Yvette Wefeld-Neuenfeld: Nachhaltigkeit bei Abfällen mit gentechnisch veränderten Organismen ist ein komplexes Thema. Für uns steht natürlich das Einhalten des GenTG und GenTSV im Vordergrund. Der Abfall mit dem Abfallschlüssel 180104, wie Einwegwäsche, wird im Müllheizkraftwerk verbrannt unter Nutzung der enthaltenen Energie. Die Abwärme-Energie wird ins Berliner Netz eingespeist. Leider können wir in diesem Bereich nicht auf Einmalartikel verzichten. Darum versuchen wir auf vielen anderen Wegen, der Umwelt etwas Gutes zurückzugeben. Seit 2013 gibt es die Arbeitsgruppe „Green Campus“. Diese Gruppe befasst sich mit unterschiedlichen Themen und hat schon verschiedene Kampagnen ins Leben gerufen, wie zum Beispiel „Denk’ Grün – Schalt’ Ab!” (Licht, PCR-Maschinen, Wasserbäder, Computer, Monitore u.v.m. ausschalten, wenn sie nicht mehr benötigt werden) oder „Reduce – Reuse – Recycle“ und den Wettbewerb „Wer radelt am meisten?“. Grundsätzlich spielt die alternative Energieerzeugung eine große Rolle und auch hier kann das MDC einiges bieten:
- Photovoltaikanlagen auf einem Laborgebäude des MDC mit einer Gesamtleistung von 30 kW
- Studien zur Identifizierung weiterer Flächen für die Aufstellung von Photovoltaikanlagen
- 2012 wurde ein Blockheizkraftwerk des MDC in Betrieb genommen (Kraft-, Wärme-, Kälte-Kopplung) mit einer Absorptionskältemaschine und einem Kältenahverbundsystem (Leistung: 1,1 MW)
- Energieeinsparung im Bestand durch Sanierungsmaßnahmen
- Einbau von hocheffizienten Anlagen zur Wärmerückgewinnung
- Einsatz von intelligenter Haustechnik
So wollen wir der ökologischen, der ökonomischen und der sozialen Dimension des Begriffes Nachhaltigkeit gerecht werden.
Vielen Dank für das Gespräch.
Quellen
- Sachsen.de: Staatsministerium Umwelt und Landwirtschaft. Arbeiten in gentechnischen Anlagen
- Zentrale Kommission für die Biologische Sicherheit. Statistiken
- Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Verordnung über die Sicherheitsstufen und Sicherheitsmaßnahmen bei gentechnischen Arbeiten in gentechnischen Anlagen(Gentechnik-Sicherheitsverordnung – GenTSV)
- Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: Genehmigung von gentechnischen Arbeiten und Anlagen
- Süddeutsche Zeitung: Gen-Forschung nutzt immer mehr Tierversuche
- Umweltbundesamt: Chemisch-Physikalische Behandlung