Trinkwasserqualität Neue Trinkwasserverordnung seit Januar in Kraft

Am 9. Januar 2018 trat die Verordnung zur Neuordnung trinkwasserrechtlicher Vorschriften in Kraft. Diese umfasst die Änderung der Trinkwasserverordnung und der Lebensmittelhygiene-Verordnung. Die neue, strengere und über europarechtlichen Vorgaben hinausgehende Rechtsgrundlage soll zur Stärkung der Trinkwasserqualität beitragen. „Hochwertiges Trinkwasser ist eine grundlegende Voraussetzung für ein gesundes Leben. Deshalb ist eine strenge Überwachung ganz wichtig, um unnötige Belastungen zu vermeiden“, begründet Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe.

So verbietet es die neue Trinkwasserverordnung beispielsweise, Gegenstände oder Verfahren in Trinkwasseranlagen einzubringen, die nicht der Trinkwasserversorgung dienen. Damit sollen hygienische Verschlechterungen des Trinkwassers durch z.B. die Verlegung von Breitbandkabel für schnelles Internet in Trinkwasserleitungen verhindert werden. Neu ist auch die Pflicht für Untersuchungsstellen, eine Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionella spec. direkt an das zuständige Gesundheitsamt zu melden. Ferner soll die mikrobiologische Sicherheit durch häufigere Untersuchungen auf Enterokokken, insbesondere bei kleinen Anlagen wie Brunnen von gastronomischen Betrieben erhöht werden. Weiterhin gibt es neue Verbraucher-Informationspflichten für die Inhaber von Wasserversorgungsanlagen.

Wasserversorger erhalten mit der neuen Verordnung mehr Flexibilität bei der Untersuchung des Trinkwassers: Mit Einführung der „Risikobewertungsbasierten Anpassung der Probennahmeplanung“ (RAP) können sie in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt die vorgeschriebenen Trinkwasseruntersuchungen an individuelle Gegebenheiten vor Ort anpassen – für maximalen Erkenntnisgewinn und zur Verringerung der für ihre Wasserversorgung weniger aussagekräftigen Untersuchungen.

Quellen