„Todsündenliste“ aktualisiert Krankenhäuser sollten sicheren Transport mit eigenen Fahrzeugen prüfen

Die als „Todsündenliste“ bekannte Verordnung (EU) 2016/403 listet schwerwiegende Verstöße auf, die zur Aberkennung der Zuverlässigkeit von Kraftverkehrsunternehmen führen kann. Mit Inkrafttreten zum 1. Januar 2017 wurden die ursprünglichen Regelungen der Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 aktualisiert und konkretisiert. Krankenhäuser mit eigenen Fahrzeugen und bestelltem Verkehrsleiter sollten dementsprechend den Transport in ihren eigenen Fahrzeugen prüfen. Zustand der Fahrzeuge, Ladungssicherung, Verpackung, Kennzeichnung und Mitarbeiterschulungen sind zentrale Punkte. Schwerwiegende Verstöße in diesen Bereichen – etwa bei der Beförderung von Gefahrgut auf der Straße – können zur Aberkennung der Kraftverkehrszuverlässigkeit führen und ein Verbot für den eigenen Transport nach sich ziehen.

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