Politik Forderungen Nachhaltigkeit im Sozialgesetzbuch V zu verankern werden lauter

Themen wie der Klimawandel, Nachhaltigkeit oder auch Hitzeschutz sind schon lange im Gesundheitswesen angekommen. Es gibt zahlreiche Maßnahmen zur Abfallreduzierung, Umstellung auf nachhaltige Produktalternativen oder auchressourcenschonende Bauprojekte, die diese Entwicklungen in Kliniken, Praxen und anderen medizinischen Einrichtung weitervorantreiben sollen. Zusätzlich arbeiten verschiedene Akteure aus Kliniken, Verbänden und auch aus der Politik aktuell daran, die gesamte Branche nachhaltiger und klimaschonender auszurichten.

Verbände, Kliniken und andere Akteure des Gesundheitswesens fordern die Politik bereits seit Jahren dazu auf, Klimaschutz in der Medizin gesetzlich zu priorisieren. Seit letztem Jahr wird auch die Forderung immer lauter, Nachhaltigkeit im Sozialgesetzbuch V zu verankern. So würden nach Sarah Windolph-Lübben (Nachhaltigkeitsmanagerin, Die Techniker) klare Anreize für klimaschonende Maßnahmen in Kliniken und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens gesetzt werden. Auch die AOK Baden-Württemberg und der BKK Dachverband bewerten die Integration der Nachhaltigkeit als wichtigen und notwendigen Schritt, denn eine ressourcenschonende und klimafreundliche Gesundheitsversorgung gehe auch mit der Wirtschaftlichkeit der medizinischen Einrichtungen sowie der Versorgungsqualität der Patientinnen und Patienten einher.

Im für Krankenkassen maßgeblichem Sozialgesetzbuch V sind bereits Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Qualität berücksichtigt, allerdings ohne nachhaltige Perspektiven näher zu bedenken. Bis dato wird die nachhaltige Ausrichtung des Gesundheitswesens – darunter die Senkung von Treibhausgasemissionen und die Verpflichtung, die Auswirkungen des globalen Klimawandels so gering wie möglich zu halten – lediglich im Berücksichtigungsgebot des § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) festgeschrieben. Mit der Ergänzung des Bezugs zwischen Klima- und Gesundheitsschutz im Sozialrecht würde der Nachhaltigkeit die gleiche Gewichtung, die beispielsweise auch dem Familienrecht, dem Kündigungsschutz oder dem Recht auf Gewaltfreiheit zukommen. Eine Änderung im Sozialgesetzbuch wird aktuell durch die Bundesregierung aber nicht verfolgt.

Quellen