Um den Schutz vor übertragbaren Krankheiten in Deutschland weiter zu verbessern, hat das Bundeskabinett jetzt den Entwurf eines neuen Gesetzes beschlossen. Dieses Gesetz zur „Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten“ soll zukünftig die Meldepflichten bei Krankenhausinfektionen erweitern, auf ein elektronisches Meldewesen setzen und damit helfen, den öffentlichen Gesundheitsdienst zu entlasten. Zudem will der Gesetzgeber die Zusammenarbeit auf Bundes- und Länderebene stärken und die Reaktionsgeschwindigkeit für Ernstfallsituationen erhöhen.
Alle Meldedaten von Ärzten und Laboren sollen nach den Vorstellungen des Bundesgesundheitsministers, Hermann Gröhe, vollständig automatisiert über die Gesundheitsämter bis zum Robert Koch-Institut weitergeleitet und verarbeitet werden. Datenschutz und Datensicherheit vorausgesetzt. Spätestens für 2021 ist die Inbetriebnahme des elektronischen Meldewesens geplant.
Quellen
- Bundesministerium für Gesundheit: Hermann Gröhe – Schutz vor übertragbaren Krankheiten weiter verbessern, Pressemitteilung
- Bundesärztekammer: Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten (PDF)
- HCM-Magazin: Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung