Gesetz Krankenhausreform beschäftigt Politik und Gesundheitswesen

Im Mai dieses Jahres hat das Bundeskabinett den Gesetzesentwurf zum Krankenhausverbesserungsgesetz (KHVVG) beschlossen, das die Grundlage für die geplante Krankenhausreform bildet. Das Gesetz zielt darauf ab, bürokratische Hürden abzubauen, die Behandlungsqualität signifikant zu verbessern und ein flächendeckendes Versorgungsnetz von Krankenhäusern in ganz Deutschland zu bewahren. Ein zentraler Aspekt ist die Umstellung von der bisherigen Abrechnung mittels Fallpauschalen für die einzelnen Behandlungen. Dafür sollen den Krankenhäusern Leistungsgruppen zugewiesen werden, für die bundesweit gültige Qualitätsanforderungen gelten. Die Reform wird ab Anfang 2025 in Kraft treten.

Die Krankenhausreform steht seit ihrer Bekanntmachung immer wieder in der Kritik und sorgt in den Bundesländern – vor allem in den östlichen Bundesländern – parteiübergreifend für Widerstand. Auch Krankenhaus- und Ärzteverbände sowie Krankenkassen wandten sich gegen die Pläne des Bundeskabinetts bzw. fordern umfassende Korrekturen an der geplanten Reform. Große Kritikpunkte sind vor allem hohe Kosten – u. a. aus der geplanten Fehlfinanzierung des Transformationsfonds – sowie die Gefährdung der Versorgungssicherheit. Letzteres ist auf die Qualitätsvorgaben zurückzuführen, die indirekt die Krankenhausplanung zentralisieren würden, welche eigentlich bei den Ländern liegt. Die Gegenstimmen forderten hier, dass der Bundestag die Reform im parlamentarischen Verfahren noch deutlich nachbessern müsste. Der Bundestag ließ verlauten, dass nach der Sommerpause des Bundestages noch einmal über das KHVVG beraten werden soll.

Trotz der noch offenen Punkte zur Umsetzung der Krankenhausreform geht diese in Nordrhein-Westfalen bereits in die entscheidende Phase. Hierzu startet das Gesundheitsministerium ein Anhörungsverfahren zu den insgesamt 60 Leistungsgruppen. Konkret geht es um die Durchführung von Eingriffen wie Hüftoperationen und Lebereingriffen, die zukünftig nur noch an bestimmten Standorten durchgeführt werden sollen. Die Auswahl wird laut Ministerium so stattfinden, dass 90 Prozent der Patientinnen und Patienten innerhalb von 20 Autominuten internistisch und chirurgisch versorgt werden können.

Quellen