Corona Gesundheitsministerium NRW muss erneut für Entsorgung von Schutzausrüstung zahlen

In Kliniken und anderen medizinischen Einrichtungen stieg mit Beginn der Pandemie der Bedarf an medizinischer Schutzkleidung – wie Masken, Schutzkitteln, Schutzanzügen, Handschuhen und Visieren – drastisch an. Bund und Länder forcierten deshalb die Beschaffung dieser Schutzbekleidung und vereinbarten mit Herstellern langfristige Verträge, um die Einrichtungen mit der benötigten Menge ausstatten zu können. Viele dieser Materialien wurden mit Ende der Pandemie nicht mehr mit gleicher Intensität genutzt, so dass ein großer Teil der Schutzausrüstung inzwischen das Haltbarkeitsdatum überschritten hat und nun entsorgt werden muss.

Auf Bund und Länder kommen damit Entsorgungskosten zu. So muss beispielsweise das Gesundheitsministerium in Nordrhein-Westfalen erneut knapp 400.000 Euro für die Vernichtung nicht mehr verwendbarer Coronaschutzmaterialien bereitstellen. Diese Zahl veröffentlichte die Landesregierung NRW auf Anfrage der Abgeordneten Christian Loose (AFD) und Dr. Hartmut Beucker (AFD). Auch andere Gesundheitsministerien sind seit Ende der Pandemie mit Kosten in Millionenhöhe konfrontiert worden, weshalb sie aufgrund der Missplanung vor allem von Seiten der Politik wiederholt in der Kritik stehen.

Großer Kritikpunkt an der Vernichtung der Schutzbekleidung ist vor allem, dass diese nicht frühzeitig unentgeltlich an beispielsweise Hilfsorganisationen übergeben wurden, sondern entsorgt und in die Verbrennung gegeben worden. Dies ist bei der letzten Entsorgung in NRW laut Stellungnahme des Gesundheitsministeriums nicht der Fall gewesen. Hier war nur ein geringer Anteil der Ausrüstung vom Verfall betroffen und musste nach Abfallschlüssel 180104 thermisch verwertet werden. Der größere Anteil der Schutzbekleidung konnte hingegen frühzeitig unentgeltlich an Krankenhäuser und Hilfsorganisationen übergeben oder den Beschäftigten der Landesregierung zur Verfügung gestellt werden.

Quellen