Je öfter ein medizinischer Eingriff in einem Krankenhaus erfolgt, desto besser sind die Ergebnisse für die Patienten. Diese These belegt der AOK Krankenhaus-Report 2017. Ein weiteres Ergebnis: Bestehende gesetzliche Mindestmengenregelungen werden oft nicht eingehalten oder durch Sondergenehmigungen umgangen. Angesichts dessen fordert die AOK, die Mindestmengenregelungen in der stationären Behandlung zum Schutz von Patienten auszuweiten. Krankenhäuser sollen genaue Vorgaben erhalten, wie häufig der Hüftgelenkersatz, Schilddrüsen- und Brustkrebsoperationen oder auch die Geburtshilfe durchgeführt werden müssen. Aktuell hätten vielen Kliniken bei bestimmten Eingriffen zu wenig Routine. Mindestmengenregelungen gibt es derzeit für sieben Leistungsbereiche, u.a. für Nierentransplantationen und die Frühchenversorgung.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) betont hingegen, dass Mindestmengen nur eines von vielen Instrumenten zur Qualitätssicherung darstellen. Notwendig sind „interdisziplinäre Teams und den gesamten Behandlungsprozess umfassende organisatorische und strukturelle Rahmenbedingungen – von der OP bis zur Versorgung auf der Intensivstation“, so DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Krankenhäuser in Deutschland seien längst dabei, solche Strukturen in spezialisierten Zentren zu entwickeln und die Krankenhausreform schaffe dafür neue Grundlagen, heißt es in der offiziellen Mitteilung des Dachverbandes der Krankenhausträger in Deutschland weiter.