Abfallschlüsselnummer(n): AS 180104 | AS 180103* | AS 180101 | AS 180109
Die Entsorgung von Impfstoffen unterscheidet sich je nach Art des Impfstoffes (Lebend- oder Totimpfstoff), der Abfallmenge, den zu impfenden Personen und den zu entsorgenden Gegenständen.
Totimpfstoffe einschließlich genbasierter (Vektor-, mRNA-) und Impfstoffe können als ungefährliche Abfälle zusammen mit dem Hausmüll gemäß AS 180104 entsorgt werden.
Kanülen sowie Glasampullen (Sharps: AS 180101) werden in stich- und bruchsicheren Abwurfbehältern gesammelt, gelagert und transportiert.
- eine Entsorgung zusammen mit Abfällen nach AS 180104 ist möglich
- bei Kontamination mit infektiösem Material (z. B. durch Impflinge mit infektiöser Krankheit) Entsorgung von Kanülen nach AS 180103*
Da Lebendimpfstoffe aus vermehrungsfähigen Erregern bestehen, die unter Umständen infektiös sein (oder werden) können, sind sie als gefährliche Abfälle (AS 180103*) einzuordnen:
- Sammlung unmittelbar am Ort des Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen
- UN-Nummer: UN 2814
- Verpackungsanweisung P 620