Abfallschlüsselnummer(n): 160213*, 200135*
Nach LAGA-Mitteilung 31A sind Batterien den Elektrogeräten zu entnehmen und der Entsorgung zuzuführen. In der Praxis wird das jedoch häufig nicht gemacht: Da der Aufbau der Geräte den mit der Abfallentsorgung betrauten Krankenhausmitarbeitern meistens nicht bekannt ist und nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann, ob schadstoffhaltige Bauteile enthalten sind, entsorgen viele Kliniken ihre Elektrogeräte als gefährlichen Abfall.
- Abfallschlüsselnummern: 160213*, 200135*
- Zugelassene Verpackung gemäß P909 (z. B. Fässer; stabile, verschließbare Abfallbehälter)
- Kennzeichnung mit Gefahrzettel 9A und UN 3481 bzw. UN 3091 ist nur erforderlich, wenn es sich um Geräte handelt, die nicht denen aus privaten Haushalten ähnlich sind
- Transport in Gitterboxen (Kleingeräte) gestapelt möglich, wenn Verdichtung oder Umschüttung nicht erfolgt; Einzelkennzeichnung der Versandstücke in der Gitterbox nicht notwendig
- Großgeräte wie Waschmaschinen und Monitore sind unverpackt, einzeln oder als Ladungseinheit im Container transportierbar
- ADR-Vorschriften: SV 377, SV 670, P909
- Kennzeichnung „Lithiumbatterien zum Recycling“