Röntgenfilme richtig entsorgen

Röntgenbilder enthalten nicht nur sensible Daten, sondern auch wertvolle Rohstoffe. (Foto: angkhan, iStock)
Röntgenbilder enthalten nicht nur sensible Daten, sondern auch wertvolle Rohstoffe. (Foto: angkhan, iStock)

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung sind analoge Röntgenfilme mittlerweile weitgehend aus der radiologischen Arbeit in Krankenhäusern, Praxen und Laboren verschwunden. Wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflichten verfügen diese Einrichtungen jedoch in der Regel noch über alte archivierte Röntgenaufnahmen, die nach Ablauf ihrer langen Aufbewahrungsfrist richtig entsorgt werden müssen. Zwei Aspekte stehen dabei im Vordergrund: der Schutz sensibler personenbezogener Daten und die Sicherung wertvoller Rohstoffe. Besonderer Fokus liegt daher auf der sicheren Sammlung und Lagerung vor Ort sowie der Zusammenarbeit mit vertrauenswürdigen Entsorgern.

Röntgenfilme sind gemäß § 85 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG) über einen größeren Zeitraum aufzubewahren. Dies gilt auch für digitale Bilddaten und sonstige Untersuchungsdaten. Bei Behandlungen beträgt diese Frist 30 Jahre, bei Untersuchungen sind es zehn. Im Falle von Untersuchungen minderjähriger Personen hat die Aufbewahrung bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres zu erfolgen. Alte Röntgenaufnahmen lagern also mindestens zehn Jahre in den Archiven der entsprechenden medizinischen Einrichtung. Aus diesem Grund fallen sie trotz Digitalisierung jedes Jahr immer noch als Abfall an – was gleichwohl teilweise noch mehrere Jahrzehnte der Fall sein wird.

Röntgenfilme nach Abfallschlüssel 090107 entsorgen

Obwohl Röntgenfilme hauptsächlich im medizinischen Bereich vorkommen, zählen sie nach Abfallverzeichnisverordnung (AVV) nicht zu den medizinischen Abfällen. Stattdessen fallen sie mit der Abfallschlüsselnummer 090107 als „Filme und fotografische Papiere, die Silber oder Silberverbindungen enthalten“ unter „Abfälle aus der fotografischen Industrie“ (Hauptkategorie 09). Neben dem erwähnten Silber bestehen Röntgenaufnahmen auch aus recyclingfähigen Kunststoffen. Ziel einer sachgerechten Entsorgung ist es, beides stofflich zu verwerten.

Sammlung und Lagerung von Röntgenbildern in Datensicherheitsbehältern

Röntgenbilder sind bzw. enthalten sensible personenbezogene Daten, die gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sicher gelagert und bei der Entsorgung vernichtet werden müssen. Sammlung und Lagerung der Röntgenfilme erfolgen daher in speziellen Datensicherheitsbehältern (DSB). Diese verfügen zumeist über einen Einwurfschlitz und sind durch ein Vorhängeschloss oder einen integrierten Schließmechanismus vor Fremdzugriffen geschützt. Die Datensicherheitsbehälter dienen später auch dem sicheren Transport. Bei kleinen Mengen bieten manche Entsorger als Alternative kleinere Boxen für einen gesicherten Postversand an.

Entsorgung mit vertrauenswürdigem EfB

Bei der Wahl der Entsorger steht die Vertrauenswürdigkeit im Vordergrund. Zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe (EfB) zu beauftragen ist daher ratsam, wobei das EfB-Zertifikat allein jedoch nicht automatisch ein Garant für eine datenschutzkonforme Entsorgung ist. Für letztere ist deshalb der Abschluss eines AV-Vertrags (Auftragsverarbeitungsvertrag) innerhalb der technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOM) mit dem Entsorgungsunternehmen erforderlich. Dieser regelt im Übrigen auch, dass die Verwertungsanlagen über die erforderliche Genehmigung gemäß BDSG für die Verwertung der Röntgenfilme verfügen.

Datenvernichtung nach DIN-Norm 66399

Eine datenschutzkonforme Entsorgung entspricht einer Datenvernichtung nach DIN-Norm 66399. Diese gliedert die verschiedenen Datenträger in drei verschiedene Schutzklassen (normaler, hoher und sehr hoher Schutzbedarf), wobei Röntgenfilme der Schutzklasse 2 zuzuordnen sind. Für die eigentliche Vernichtung gibt es wiederum sieben unterschiedliche Sicherheitsstufen. Datenträger der Schutzklasse 2 können den Sicherheitsstufen 3, 4 und 5 zugeordnet werden.

Vernichtung bezieht sich bei der Entsorgung der Röntgenbilder wohlgemerkt lediglich auf die Aufnahmen, nicht jedoch auf die Rohstoffe. In zertifizierten Anlagen werden die Filme extrem zerkleinert und in Enzymbädern behandelt, wodurch das enthaltene Silber und die Kunststoffe wiedergewonnen werden. Bei einer sachgerechten Entsorgung verhalten sich Krankenhäuser und andere Einrichtungen des Gesundheitsdienstes nicht nur gesetzeskonform, sondern profitieren etwa auch von der Vergütung der Silbergewinnung aus den Röntgenfilmen.

Quellen

Röntgenbilder enthalten nicht nur sensible Daten, sondern auch wertvolle Rohstoffe. (Foto: angkhan, iStock)
Röntgenbilder enthalten nicht nur sensible Daten, sondern auch wertvolle Rohstoffe. (Foto: angkhan, iStock)