Opioidhaltige Schmerzpflaster / Fentanylpflaster richtig entsorgen

Aufgrund ihrer starken Wirkstoffe bergen zu entsorgende Pflaster erhebliche Gesundheitsrisiken für Dritte (Foto: RobertDupuis, iStock)
Aufgrund ihrer starken Wirkstoffe bergen zu entsorgende Pflaster erhebliche Gesundheitsrisiken für Dritte (Foto: RobertDupuis, iStock)

Bei der Behandlung von Schmerzpatienten kommen häufig opioidhaltige Schmerzpflaster zum Einsatz. Die zumeist fentanyl- oder buprenorphinhaltigen Pflaster zählen zu den wirksamsten Schmerzmitteln, die zudem einige Vorteile gegenüber oral eingenommenen Opioiden mit sich bringen. Aufgrund ihrer starken Wirkstoffe bergen zu entsorgende Pflaster allerdings auch erhebliche Gesundheitsrisiken für Dritte. Zugleich besteht unter Pflegepersonal, sowohl in Krankenhäusern als auch in Pflegeheimen, immer noch einige Unsicherheit darüber, wie sachgerecht zu entsorgen ist.

Als Medikamente sind opioidhaltige Schmerzpflaster dem Abfallschlüssel 180109 zuzurechnen, wonach sie theoretisch mit dem einfachen Siedlungsmüll entsorgt werden dürfen. Gerade bei diesen Medikamenten ist es jedoch besonders wichtig, dass Dritte keinen Zugriff nach der Benutzung haben. Dies gilt zum einen insbesondere für Kinder, bei denen selbst die verwendeten Schmerzpflaster mit ihren potenten Wirkstoffen schnell tödlich wirken können. Nicht umsonst werden diese als Betäubungsmittel (BtM) mit einem entsprechenden BtM-Rezept verordnet. Die Pflaster enthalten, wenn sie 72 Stunden nach Anwendung zu wechseln sind, noch ca. 70 Prozent ihres Wirkstoffs.

Deshalb ist insbesondere eine Unzugänglichkeit für Drogenabhängige notwendig, da diese evtl. die Pflaster im Müll suchen, um sie zu kauen oder auszukochen und das extrahierte Restschmerzmittel beispielsweise als Ersatz für Heroin zu verwenden. Diese Form des Medikamentenmissbrauchs führte schon häufig zu tödlichen Überdosierungen bzw. Vergiftungen, u. a. da Opioide wie Fentanyl, um ein Vielfaches stärker wirken als die gewohnte Primärdroge des Drogenabhängigen.

Keine konkrete rechtliche Regelung zur Entsorgung von Schmerzpflastern

Eine konkrete rechtliche Regelung für eine sichere Entsorgung der Schmerzpflaster – etwa als Zusatz im Betäubungsmittelgesetz (BtMG) – wird vor dem Hintergrund des problematischen Missbrauchs seit Langem gefordert. Eine Umfrage des Deutschen Berufsverbands für Pflegeberufe (DBfK) unter Pflegefachpersonal zeigte 2018, wie stark die Verunsicherung beim Fachpersonal ist und wie unterschiedlich die Entsorgung gehandhabt wird. 48,8 Prozent gaben dabei an, die Innenflächen der Pflaster übereinander zu kleben, bevor sie diese in den Müll würfen. Rund 21 Prozent vermerkten schlicht „Sonstiges“, während wieder fast 20 Prozent angaben, die Pflaster so, wie sie sind, direkt in den Abfall zu geben. Gut fünf Prozent zerschnitten die Pflaster noch vor dem Wegwerfen, knapp drei Prozent verpackten sie in neutrales Papier.

Leitfaden für den Umgang mit opioidhaltigen Schmerzpflastern

Aufgrund dieser Unklarheiten und um Dritte besser zu schützen, hat der DBfK 2018 einen Leitfaden für den Umgang mit opioidhaltigen Schmerzpflastern herausgegeben. Dieser sieht vor, dass Pflaster, nachdem sie vom Körper entfernt wurden, zuerst so zusammengeklebt werden, dass die wirkstoffhaltige Klebefläche nicht mehr berührt werden kann.

Vor der Entsorgung im Restabfall wird das Schmerzpflaster in neutrales Papier eingewickelt. Als Alternative dazu können Pflaster auch in Spritzenabwurfbehältern gesammelt werden. Kleinere Einrichtungen wie Pflegedienste geben diese dann bei einer geeigneten Sammelstelle, wie z. B. einer Apotheke ab.

Größere Einrichtungen wie Krankenhäuser lassen die Behälter von ihrem zertifizierten Entsorgungsunternehmen für medizinische Abfälle abholen. In stationären Einrichtungen ist es zudem besonders wichtig, dass ein einheitliches Konzept zur Entsorgung der gebrauchten Pflaster vorliegt.

Quellen

Aufgrund ihrer starken Wirkstoffe bergen zu entsorgende Pflaster erhebliche Gesundheitsrisiken für Dritte (Foto: RobertDupuis, iStock)
Aufgrund ihrer starken Wirkstoffe bergen zu entsorgende Pflaster erhebliche Gesundheitsrisiken für Dritte (Foto: RobertDupuis, iStock)