Medizinische Luftfilter sicher entsorgen

Mitarbeitende Arbeit am Luftfilter
Bei der Planung, Ausführung und dem Betrieb der RLT-Anlagen in Räumen des Gesundheitswesens müssen Richtlinien, geltendene Normen und Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beachtet werden. (Foto: ckybe)

Die Raumlufttechnik – einschließlich Belüftung und Klimatisierung – gehört aus Sicht der Hygiene, des Arbeits- und Brandschutzes und schlussendlich auch für das Wohlbefinden der Mitarbeitenden, Patientinnen und Patienten zu einer der wichtigsten Versorgungsstrukturen im Krankenhaus. Um die Sicherheit aller Personen zu gewährleisten, wird die Luft in OP, Labor und Behandlungsraum gefiltert. Das reduziert die Keimbelastung und dämmt die Verbreitung von potenziell gefährlichen Gasen, Staub sowie Gerüchen ein. Um eine sichere Raumlufttechnik zu ermöglichen, müssen die verbauten Filter regelmäßig ausgewechselt und entsprechend entsorgt werden.

Die Belüftung und Klimatisierung von Räumen und bestimmten Arbeitsbereichen im Krankenhaus – darunter OP- und Behandlungsräume oder auch Labore – gehört heutzutage u. a. aus Gründen der Hygiene, des Arbeits- und Brandschutzes sowie des Wohlbefindens und der Sicherheit aller sich in diesen Räumlichkeiten befindenden Personen zum Standard. Dafür nutzen Kliniken sogenannte zentrale raumlufttechnische Anlagen (RLT-Anlagen), welche dafür sorgen, dass möglichst keimfreie Luft vorhanden ist, eventuell vorhandene Schadstoffe aus der Luft gefiltert und gleichzeitig dauerhaft eine angenehme Luftfeuchte und -temperatur gewährleistet werden.

Bei der Planung, Ausführung und dem Betrieb der RLT-Anlagen in Räumen des Gesundheitswesens müssen Richtlinien, geltende Normen und Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beachtet werden. Anforderungen an die technische und funktionale Ausstattung von OP-Bereichen sind in der KRINKO Empfehlung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen (KRINKO 2018) aufgeschlüsselt.

Zentrale raumlufttechnische Anlagen im Krankenhaus

RLT-Anlagen saugen die in den Räumlichkeiten vorhandene Luft an, filtern diese und sorgen mithilfe verschiedener Aufbereitungsprozesse dafür, dass die Luft entweder be- oder entfeuchtet und erwärmt bzw. abgekühlt wird. Dafür verfügen die Anlagen u. a. über Dampfbefeuchter, integrierte Rückkühlwerke und verschiedene Filter. Neue Anlagen müssen immer mit mindestens zwei Filterstufen installiert werden. Im Eingang der RLT-Anlagen befindet sich die erste Filterstufe, die mindestens mit einem Filter der Klasse F5 ausgestattet sein muss. Die zweite Filterstufe, ausgestattet gemäß DIN 1946-4 mit Filterklasse F9, ist am Ausgang der Anlage positioniert und filtert die Luft, bevor diese über die Transportkanäle zu den endständigen Räumen gelangt.

In Operationssälen fordert die KRINKO dreistufige Filteranlagen, die über Schwebstofffilter der Filterklasse H13 verfügen. Hier sind Lüftungskonzepte RK Ia oder RK Ib gemäß DIN 1946-4:2018 einzuhalten, die Minimierung der Anzahl von Infektionserregern zum Schutz der Patientinnen und Patienten fokussieren. Im Vergleich zu den angrenzenden Räumlichkeiten sollten OP-Säle im Überdruck gehalten werden. Dann müssen aber in den OP-Räumen befindliche Geräte, die über eine eigenständige Lüftung verfügen, so positioniert sein, dass von ihnen keine Kontaminationsgefahr ausgeht. Dies ist vor allem dann relevant, wenn Räumlichkeiten durch überstr.mte Luft aus den OP-Räumen versorgt werden, was beispielsweise bei Sterilgutlagern oft der Fall ist. Teilweise wird es als sinnvoll eingestuft, bei der Versorgung infektiöser Patientinnen oder Patienten OP-Säle vorzuhalten, die über die Möglichkeit eines Unterdrucks verfügen – die sogenannten „septischen“ OP-Säle. Aus hygienischer Perspektive gibt es bis dato aber keine Evidenz.

Wartung und Reinigung von RLT-Anlagen

Durch regelmäßige Wartung und Funktionsprüfung ist sicherzustellen, dass der jeweilige technische Standard, nach dem die RLT-Anlage geplant wurde, eingehalten wird. Hier müssen vor allem die kritischen Bereiche mit Blick auf die Infektionsgefährdung der Anlagen regelmäßig geprüft werden, um die Sicherheit der Mitarbeitenden sowie Patientinnen und Patienten sicherstellen zu können. Als potenzielle Infektionsquellen bei nicht regelmäßiger Wartung oder falscher Nutzung gelten vor allem die Filter, auf welchen sich verschiedene Keime sammeln können, sowie Rückkühlwerke, in denen sich Wasserkeime – insbesondere Legionellen – gern vermehren. Gelangen diese in den Wasserkreislauf der Anlagen, kann dies zu einer Kontamination im gesamten Krankenhaus führen.

Im Allgemeinen muss bei der Wartung und dem Austausch der Abluftfilter Schutzkleidung getragen werden, um so gegebenenfalls Kontakt mit Keimen eventuell infektiöser Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Diese Schutzkleidung sollte aus einem Schutzanzug sowie entsprechendem Atemschutz bestehen.

Entsorgung der Filter aus RLT-Anlagen

Die Filter aus raumlufttechnischen Anlagen können – sofern der Betreiber eine mögliche Kontamination ausschließen kann – als Krankenhausabfall nach Abfallschlüssel 180104 entsorgt werden. Kann hingegen eine Kontamination durch die Behandlung (potenziell) infektiöser Patientinnen und Patienten nicht ausgeschlossen werden, sind die Filter höher einzustufen und nach Abfallschlüssel 180103* zu entsorgen.

Entsorgung von Filtern aus Sicherheitswerkbänken

Nicht nur RLT-Anlagen verfügen über Luftfilter, sondern auch in Sicherheitswerkbänken medizinischer Labore sind Filter verbaut, die die Nutzenden vor einer möglichen Kontamination mit giftigen Chemikalien schützen sollen. Um eine Kontamination bei einem Filterwechsel oder dem Ausbau eines defekten Filters o. ä. zu verhindern, muss u. a. eine Sicherheitszone bzw. eine luftdichte Umhüllung der Werkbank durch ein Sicherheitszelt aufgebaut sein, Schutzausrüstung getragen und die Werkbank dekontaminiert werden. Die Luftfilter der Sicherheitsbänke werden aufgrund einer möglichen Kontamination mit Zytostatika nach AS 180108* als gefährlicher Abfall entsorgt.

Quellen

Mitarbeitende Arbeit am Luftfilter
Bei der Planung, Ausführung und dem Betrieb der RLT-Anlagen in Räumen des Gesundheitswesens müssen Richtlinien, geltendene Normen und Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beachtet werden. (Foto: ckybe)