Medizinalcannabis entsorgen

Die Vernichtung von Betäubungsmitteln erfordert große Sorgfalt (Foto: chriss_ns, iStock)
Die Vernichtung von Betäubungsmitteln erfordert große Sorgfalt (Foto: chriss_ns, iStock)

Cannabis kommt in der Medizin bei verschiedenen Krankheiten zum Einsatz. Der Substanz wird unter anderem eine krampflösende und schmerzlindernde Wirkung zugeschrieben. Verwendet werden Cannabisextrakte, Cannabisblüten oder einzelne Cannabinoide. Als medizinische Arznei fällt es unter das Betäubungsmittelgesetz, was Besonderheiten für die Vernichtung und Entsorgung bedeutet.

Seit dem Jahr 2017 gibt es Cannabis in Deutschland auf Rezept. Es wird vor allem zur Behandlung von Schmerzen und Spastik bei Multipler Sklerose, chronischer, neuropathischer Schmerzen, Appetitlosigkeit sowie Übelkeit und Erbrechen eingesetzt. Die Einnahme erfolgt oral oder via Inhalation. Letztere ist durch Rauchen und Verdampfen (mittels Vaporisator) möglich. Erforderlich für eine medizinische Versorgung ist die Verschreibung von Cannabis in pharmazeutischer Qualität auf einem Betäubungsmittelrezept. Medizinisches Marihuana darf nur dann eingesetzt werden, wenn keine anderen Therapiemethoden möglich sind und die Anwendung eine mögliche Besserung in Aussicht stellt.

Betäubungsmittelgesetz beachten

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) definiert in seinen Anlagen die Stoffe und Zubereitungen, die hierzulande unter die Gruppe der Betäubungsmittel fallen:

  • Anlage I: nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel, z. B. Lysergid (LSD), Cannabisharz
  • Anlage II: verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel, z. B. Cyclobarbital und Mohnstrohkonzentrat
  • Anlage III: verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel, z. B. Methadon, Morphin bzw. Morphium und zugelassene Fertigarzneimittel auf Cannabisbasis

Anlage III zum BtMG definiert Cannabis als „Marihuana, Pflanzen und Pflanzenteile der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen“. Dieses darf demnach nur aus einem Anbau stammen, der zu medizinischen Zwecken unter staatlicher Kontrolle erfolgt, sowie in Zubereitungen, die als Fertigarzneimittel zugelassen sind. Cannabisharz (Haschisch) hingegen ist als nicht verkehrsfähiges Betäubungsmittel nach Anlage I eingestuft. Aus Cannabissamen hergestellte Lebensmittel wie etwa Hanfsamen-Salatöl, Hanfsamen-Bier oder Hanfsamen-Schokolade unterfallen mithin nicht dem BtMG.

Sichere Lagerung von medizinischem Cannabis

Der Anbau von Cannabis wird dabei behördlich überwacht. Dafür ist beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) eine sogenannte Cannabisagentur eingerichtet worden. Diese steuert und kontrolliert den Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland.

Neben Fertigarzneimitteln sind auch standardisierte Cannabisextrakte, getrocknete Cannabisblüten, Dronabinol und Nabilon zur Verordnung zugelassen. Cannabis wird hierbei in Form von Tropfen, Kapseln und Inhalationslösung verschrieben und in Apotheken hergestellt. Bei der Verordnung müssen eine Vielzahl arznei- und betäubungsmittelrechtlicher Vorgaben eingehalten werden. Als Betäubungsmittel (BtM) gehören Cannabis-Medikamente und -blüten in den BtM-Tresor – sie müssen aus rechtlicher Sicht, wie andere Betäubungsmittel, sicher gelagert werden. Temperaturschwankungen, Luftfeuchtigkeit, Licht – all diese Faktoren haben langfristig einen bedeutsamen Einfluss auf die Wirkstoffzusammensetzung und Qualität von Medizinalcannabis. Deshalb wird die Lagerung in Behältern unter Ausschluss von Luft und Licht empfohlen.

Dokumentierte Vernichtung von Cannabis in Gegenwart zwei Zeugen

Unter das Betäubungsmittelgesetz fallendes verkehrsfähiges und verschreibungsfähiges Cannabis muss der Eigentümer sicher vernichten – auf eigene Kosten, in Gegenwart von zwei Zeugen und in einer Weise, die eine auch nur teilweise Wiedergewinnung ausschließt sowie den Schutz von Mensch und Umwelt vor schädlichen Einwirkungen sicherstellt (§ 16 BtMG).

Zur sicheren Vernichtung von nicht mehr verkehrsfähigen Betäubungsmitteln auf Station informiert die Charité in einem Merkblatt. Hiernach dürfen Betäubungsmittel dem Restabfall AS 180104 zugeführt werden, nachdem:

  • feste Darreichungsformen wie Tabletten, Dragées, Granulate, Kapseln oder Suppositionen gründlich und sorgfältig zerkleinert,
  • therapeutische Pflaster in kleine Stücke zerschnitten und
  • flüssige Betäubungsmittel wie Ampuleninhalte oder Tropfen auf Zellstoff gegeben wurden.

Die Beseitigung ist in einem Vernichtungsprotokoll genaustens zu dokumentieren und von zwei weiteren Mitarbeitern als Zeugen zu bestätigen. Die Niederschrift muss gemäß BtMG drei Jahre aufbewahrt werden.

Mögliche abweichende Entsorgungsangaben in der Packungsbeilage sind zu beachten.

Entsorgung von Cannabisblüten in Apotheken

Bei der Vernichtung der Cannabisblüten gibt die Deutsche Apotheker Zeitung  hilfreiche Tipps. Demnach bietet es sich an, diese zu zerkleinern und anschließend mit Tee oder Kaffee zu vermengen. Bei dieser Vorgehensweise sind gemäß Gefahrstoffrecht neben Handschuhen auch FFP2-Masken zu tragen. Die Mischung wird anschließend in Papier gewickelt und in den Restmüll gegeben. Zudem bietet sich die Versetzung der Blüten mit einer kleinen Menge Schwefelsäure an. Dieses Gemisch kann anschließend in saugfähiges Material (Windel, Streu o.ä.) gegossen werden.

Auch das Verbrennen in einer feuerfesten Schale mit Hilfe eines Bunsenbrenners unter dem Abzug ist möglich. Der Ascherückstand wird nach dem Abkühlen im Restmüll entsorgt. Cannabis-Extrakte können hingegen wie andere flüssige Betäubungsmittel mit Hilfe von saugfähigen Materialien vernichtet werden.

Der Entsorgungsweg Restmüll ist nicht möglich, wenn dieser in der Gemeinde nicht verbrannt, sondern deponiert wird. Dann greift die Entsorgung als Sonderabfall.

Größere Mengen Cannabisabfälle sind Sonderabfälle

Beispielsweise von der Polizei oder vom Zoll beschlagnahmte größere Mengen an Cannabisabfällen sind als gefährliche Abfälle unter besonderen Sicherheitsvorkehrungen zu beseitigen. Sie erfordern einen begleiteten Direkttransport zu Sonderabfallverbrennungsanlagen, wo sie unter Aufsicht sofort verbrannt werden.

Quellen

Die Vernichtung von Betäubungsmitteln erfordert große Sorgfalt (Foto: chriss_ns, iStock)
Die Vernichtung von Betäubungsmitteln erfordert große Sorgfalt (Foto: chriss_ns, iStock)