Medikamente sicher aufbewahren und entsorgen

Der Zugang zu Hausapotheke und Medikamentenschrank sollte gesichert sein. Das Gleiche gilt auch für Altmedikamente im Abfall. (Foto: BlazingDesigns)
Der Zugang zu Hausapotheke und Medikamentenschrank sollte gesichert sein. Das Gleiche gilt auch für Altmedikamente im Abfall. (Foto: BlazingDesigns)

Von Kopfschmerztabletten über Antihistaminika bis Durchfallmittel – Medikamente sind fester Bestandteil jedes Haushalts. In Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen kommen neben den üblichen frei erhältlichen Arzneimitteln noch einmal zahlreiche verschreibungspflichtige Medikamente für unterschiedlichste Erkrankungen und medizinische Anwendungen hinzu. In allen Fällen gilt: Was eigentlich wohldosiert und patientenspezifisch zu Gesundheit und Wohlbefinden beitragen soll, kann bei Missbrauch schnell gesundheitsschädigend wirken. Entsprechend gesichert sollte der Zugang zu Hausapotheke und Medikamentenschrank sein. Das Gleiche gilt auch für Altmedikamente im Abfall. Neben der Sicherung vor Missbrauch steht hier der Schutz vor Arzneimitteleinträgen in die Umwelt im Vordergrund. Wir zeigen, wie Medikamente sachgemäß gelagert und entsorgt werden.

Um die Haltbarkeit von Medikamenten zu maximieren und somit Arzneimittelabfälle zu minimieren, ist eine sachgemäße Lagerung unerlässlich. Falsch gelagerte oder überlagerte Arzneimittel verlieren an Wirksamkeit und können unliebsame Abbauprodukte enthalten. Entscheidend ist insbesondere, dass die Angaben zur Temperatur eingehalten werden. Typische Temperaturangaben sind:

  • Raumtemperatur (15-25 °C, teilweise auch 15-30 °C),
  • im Kühlschrank (8-15 °C oder 2-8 °C) oder
  • tiefgekühlt (-15 °C oder kälter).

In den meisten Fällen gilt, dass Medikamente nicht über 25 °C gelagert werden sollten. Ist eine Kühlschranklagerung vorgesehen, dürfen die Arzneistoffe nicht gefrieren, da die enthaltenen Wirkstoffe dabei unwirksam werden können. Bei zu kühlenden Medikamenten sollte auch der Transport in entsprechenden (Kühl-)Behältern erfolgen. Manche Arzneimittel sind zudem lichtempfindlich und müssen entsprechend geschützt gelagert werden. Als Grundregel in der Lagerung empfiehlt sich daher: kühl, dunkel und trocken lagern.

Sichere Lagerung von Medikamenten zur Missbrauchsprävention

Neben der Haltbarkeit spielt auch die Sicherheit bei der Lagerung (und Entsorgung) eine wichtige Rolle. Nicht immer werden Arzneimittel zweckgemäß verwendet. Bei ca. vier bis fünf Prozent der verschreibungspflichtigen Medikamente besteht laut dem Bundesministerium für Gesundheit ein besonderes Missbrauchs- oder Abhängigkeitspotenzial. Dem letzten Epidemiologischen Suchtsurvey (ESA) von 2021 zufolge sind deutschlandweit schätzungsweise 2,9 Millionen Menschen von einem problematischen Medikamentenkonsum betroffen. Vor allem Schlaf- und Beruhigungsmittel (Benzodiazepine und Z-Drugs) können bereits bei niedrigen Einnahmedosen zu Abhängigkeiten führen. Gleichsam bergen Schmerzmittel – insbesondere starke wie Opiate und Opioide – die Gefahr von Missbrauch und Abhängigkeit. Die genannten Medikamente unterliegen dem Betäubungsmittelgesetz und sind dementsprechend geschlossen aufzubewahren.

Umweltschutz im Umgang mit Altmedikamenten

Eine sichere Lagerung und Entsorgung von Altmedikamenten dient auch dem Umweltschutz. Medikamenteneinträge in die Umwelt haben negative Auswirkungen auf Gewässer. 414 verschiedene Arzneimittelstoffe, Metabolite und Transformationsprodukte wurden bereits in deutschen Seen und Flüssen sowie in Sedimenten und Grundwasser gefunden. Je nach Wirkstoff kann dies zu einem verlangsamten Wachstum von Algen und Umweltbakterien, Organschäden, Entwicklungsverzögerungen und Verweiblichung bei Fischen sowie zur Störung der Fortpflanzung wirbelloser Tiere führen – mit negativen Folgen für das gesamte betrachtete Ökosystem. Über das Grundwasser gelangen die Wirkstoffe außerdem in den menschlichen Nahrungskreislauf. Die äußerst geringen Wirkstoffmengen gelten jedoch für Menschen als unbedenklich.

Lagerung und Kennzeichnung gefährlicher Medikamente

Einige Medikamente sind besonders gefährlich und bedürfen daher eines gesonderten Umgangs. Im Großen und Ganzen werden daher zwei Gruppen mit jeweils eigenen Entsorgungswegen unterschieden. Dies sind zum einen zytotoxische und zytostatische Arzneimittel (CMR-Arzneimittel) nach Abfallschlüssel 180108*. Alle anderen Medikamente sind dem Abfallschlüssel 180109 zuzurechnen und zu entsorgen.

CMR-Arzneimittel sind Arzneistoffe, die als krebserzeugend, erbgutverändernd oder fortpflanzungsgefährdend gelten. Behälter, die solche Medikamente enthalten, bedürfen einer besonderen Kennzeichnung nach TRGS 201 (Einstufung und Kennzeichnung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen). Sie sind demnach mit einem entsprechenden Piktogramm und Signalwort sowie den zugehörigen H-Sätzen zu versehen. Die Lagerung erfolgt gemäß TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern).

Sammlung und Entsorgung zytotoxischer und zytostatischer Arzneimittel

Zytotoxische und zytostatische (CMR-) Arzneimittel oder auch deren Rückstände gelten als gefährlicher Abfall (AS 180108*). Laut LAGA-Mitteilung 18 sind Fehlchargen und Reste von CMR-Arzneimitteln sowie stark mit ihnen verunreinigte Abfälle noch am Anfallort in UN-geprüften Einwegbehältnissen zu sammeln und an den Entsorger zu übergeben. Die Entsorgung erfolgt nachweispflichtig in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen (z. B. SAV). Geringfügig kontaminierte Abfälle wie Tupfer, Handschuhe und dergleichen sind hingegen als nicht gefährlicher medizinischer Abfall nach AS 180104 zu entsorgen.

Entsorgung aller anderen Medikamente

Alle übrigen Altmedikamente, einschließlich Röntgenkontrastmittel und Infusionslösungen, fallen unter den Abfallschlüssel 180109 und können mit Abfällen des AS 180104 bzw. Siedlungsabfällen entsorgt werden. Dies gilt auch für flüssige Arzneimittel. Diese sind auf keinen Fall in den Abfluss zu gießen, sondern im Behältnis den Siedlungs- bzw. nicht gefährlichen Abfällen beizugeben. Die Lagerung der Abfälle sollte so gestaltet sein, dass ein missbräuchlicher Zugriff durch Dritte und damit deren Gefährdung ausgeschlossen ist.

Entsorgung von Betäubungsmitteln

Auch die bereits erwähnten Betäubungsmittel fallen unter den Abfallschlüssel 180109. Bevor sie den anderen Abfällen zugeführt werden, müssen diese jedoch laut Betäubungsmittelgesetz unter Anwesenheit zweier Zeugen „vernichtet“ werden. Bei festen Darreichungsformen erfolgt dies in Form von Zerreiben (Kapseln werden zuvor geöffnet). Flüssigkeiten werden auf Zellstoff gegeben.

Einen Sonderfall stellen (z. B. fentanylhaltige) Schmerzpflaster dar. Für diese hat der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) 2018 einen Leitfaden für den sicheren Umgang herausgegeben. Demnach sind die Pflaster direkt nach dem Gebrauch so zusammenzufalten, dass der Wirkstoff eingeschlossen wird. Anschließend werden sie in einer unauffälligen Tüte in die Abfalltonne gegeben. Alternativ ist auch eine Sammlung in Spritzenabwurfbehältern möglich, die anschließend bei geeigneten Sammelstellen (z. B. Apotheken) abgegeben werden. An anderer Stelle wird ein Zerschneiden der Pflaster empfohlen.

Quellen

Der Zugang zu Hausapotheke und Medikamentenschrank sollte gesichert sein. Das Gleiche gilt auch für Altmedikamente im Abfall. (Foto: BlazingDesigns)
Der Zugang zu Hausapotheke und Medikamentenschrank sollte gesichert sein. Das Gleiche gilt auch für Altmedikamente im Abfall. (Foto: BlazingDesigns)