In Deutschland haben seit einigen Monaten zahlreiche Corona-Impfzentren ihren Betrieb aufgenommen – inzwischen impfen zudem Hausärzte. Auch entsteht gleichzeitig eine große Menge an verschiedenen Abfällen, von gebrauchten Spritzen und Ampullen bis hin zu Impfstoffresten. Insbesondere beim Impfstoff AstraZeneca gab es zuletzt zahlreiche Anfragen an unsere Redaktion, wie Reste dieses Vakazins entsorgt werden. Wir geben einen Überblick, was es bei der Sammlung und Entsorgung zu beachten gibt.
Zu den Abfällen, die beim Impfen anfallen, gehören:
- Spritzen und Kanülen
- Ampullen und Impfstoff-Durchstechflaschen
- Tupfer und Pflaster
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA) wie Handschuhe, Kittel und Mundschutz
- Impfstoffreste
- Papier und Verpackungsmaterialien
Die Bund-/Länderempfehlung zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19 (Stand: März 2021), die vom Umweltbundesamt (UBA) und Robert Koch-Institut (RKI) unter Mitarbeit weiterer Institutionen herausgegeben worden ist, beantwortet aktuelle Fragen zum Umgang mit Impfabfällen.
Kein besonderer Umgang bei AstraZeneca erforderlich
Bisher war unklar, ob bei der Handhabung von Abfällen des vektorbasierten Impfstoffs AstraZeneca aufgrund der enthaltenen genetisch veränderten Organismen (GVO) bestimmte Risiken ausgehen. Der Impfstoff basiert auf modifizierten Adenoviren. In die DNA dieser umgebauten Viren wird ein kleiner Teil des Erbguts des neuartigen Coronavirus integriert und dann mit der Impfung in die Körperzellen transportiert. Auch in unserem Forum gab es bereits Anfragen, ob eine zusätzliche Autoklavierung aufgrund der vorhandenen gentechnisch veränderten Organismen notwendig sei.
Nach Angaben des Umweltbundesamtes ist jedoch kein besonderer Umgang mit Impfstoffabfällen dieser Art erforderlich, weil AstraZeneca aus nicht vermehrungsfähigen Viren besteht. Abfälle dieser Kategorie fallen demnach genauso wie Abfälle der anderen COVID-19-Impfstoffe unter den Abfallschlüssel 180104. Eine Sterilisationsmethode wie z. B. Autoklavierung ist nicht vorgesehen. Sollte in Ausnahmefällen Impfstoff aus Gründen der Qualitätssicherung, wie bspw. bei der Unterbrechung von Kühlketten, nicht mehr genutzt werden können und in größeren Chargen zur Entsorgung anstehen, ist er wie Produktionsabfall zu behandeln. Dieser wird unter Beachtung der Verpackungsvorgaben der Entsorgungsanlage und zur Vermeidung einer missbräuchlichen Weiterverwendung als AS 180109 „Arzneimittel mit Ausnahme derjenigen, die unter 180108* fallen“ dokumentiert und einer geeigneten thermischen Behandlung zugeführt.
Entsorgung nach AS 180104
Zu den Materialien, bei denen die Abfallschlüsselnummer 180104 Anwendung findet, zählen gebrauchte Impfstoff-Durchstechflaschen, persönliche Schutzausrüstung (PSA), Tupfer und Pflaster sowie Papier- und Verpackungsmaterialien. Für die Sammlung und Bereitstellung von Abfällen dieser Art schreiben das Umweltbundesamt und das Robert Koch-Institut in Anlehnung an die LAGA-Richtlinie Nr. 18 die Beachtung folgender Maßnahmen vor:
- Sammlung der Abfälle in zwei ineinander gestellten, reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen
- Beseitigung von Restmengen von Flüssigkeiten durch Zugabe saugfähiger Materialien (z. B. Zellstoff, Mull oder Papier)
- keine weitere Verdichtung, sondern direkter Transport zu einer Verbrennungsanlage
Entsorgung von gebrauchten Spritzen und Kanülen
Gebrauchte Spritzen und Kanülen fallen unter den Abfallschlüssel 180101 („spitze oder scharfe Gegenstände“). Um das Risiko für Schnitt- oder Stichverletzungen zu minimieren, schreibt die LAGA-Richtlinie Nr. 18 folgendes Vorgehen vor:
- ausschließliche Sammlung in bruch- und durchstichfesten Einwegbehältnissen
- Befüllung maximal bis zur Füllgrenze
- fester Verschluss der Behälter
Werden die arbeitsschutzrechtlichen Maßnahmen beachtet, können diese Behälter auch gemeinsam mit den Abfällen der Abfallschlüsselnümmer 180104 entsorgt werden. Eine Ausnahme gilt bei spitzen und scharfen Gegenständen, die mit meldepflichtigen Krankheitserregern behaftet sind: Diese gehören zum Abfallschlüssel 180103* für infektiöse Abfälle.
Sind Impfabfälle überlassungspflichtig?
Abfälle aus Impfzentren sind laut eines Schreibens des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg (UM BW) vom 4. März 2021 als gewerbliche Siedlungsabfälle einzuordnen, die der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) unterliegen. Demnach dürfen die Abfälle der Abfallschlüsselnummer 180104 nicht zusammen mit gemischten Siedlungsabfällen gesammelt werden. Da sie aus der humanmedizinischen Versorgung stammen, sind sie gemäß § 4 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 GewAbfV ohne Vorbehandlung direkt der energetischen Verwertung zuzuführen. Eine Beeinträchtigung durch Glas oder Metalle muss dabei ausgeschlossen sein.
Impfabfälle gelten als überlassungspflichtig, soweit sie keiner ordnungsgemäßen Verwertung entsprechend der GewAbfV zugeführt werden. Sofern die Impfzentren als Abfallerzeuger beweisen können, dass eine ordnungsgemäße Verwertung vorliegt, unterliegen die Abfälle nicht der Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger.
Laut Hinweisen des UM BW ist die getrennte Sammlung der Bestandteile Glas und Metall möglich, wenn in den Einrichtungen kein Vektorimpfstoff zum Einsatz kommt. Um die Vorgaben der GewAbfV zu erfüllen, sei eine separate Sammlung von Glasampullen, Kanülen, persönlicher Schutzausrüstung sowie Verpackungsmaterialien erforderlich.
Quellen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18. Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- Umweltbundesamt: Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Maßnahmen zur Eindämmung von COVID-19
- AstraZeneca: Fachinformation (Zusammenfassung der Merkmale des Arzneimittels)
- BDE: Entsorgung von Abfällen aus Corona-Impfzentren
- ZfK: Covid-19: Schnelltests und Impfabfälle richtig entsorgen
- Bayerisches Landesamt für Umwelt: Entsorgung von Corona-Impfabfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und Impfzentren
- Abfallmanager Medizin: Entsorgung von Spritzen
- Umweltbundesamt: COVID-19: Schnelltests und Impfabfälle richtig entsorgen
- Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg: Weitere Hinweise zur Entsorgung von Abfällen aus Zentralen Impfzentren und Kreisimpfzentren