Glasabfälle: Vials und Injektionsflaschen

Für pharmazeutische Fläschchen, Ampullen und andere Glasabfälle gelten Entsorgungsvorschriften (Foto: Uwe Moser, iStock)
Für pharmazeutische Fläschchen, Ampullen und andere Glasabfälle gelten Entsorgungsvorschriften (Foto: Uwe Moser, iStock)

Glasabfälle aller Art, insbesondere aber auch Glasverpackungen für Pharmazeutika wie Injektionsfläschchen (Vials), Ampullen und andere Medizinbehälter, gehören zu den ganz alltäglichen Abfällen eines jeden Krankenhauses. Tatsächlich sind die Entsorgungswege von Glasabfällen im Gesundheitswesen sehr vielseitig und nicht immer selbsterklärend. Abfallmanager Medizin zeigt daher, wann welche Glasabfälle im Krankenhauskontext sachgerecht entsorgt werden.

So, wie Glas nichts im Restmüll verloren hat, gehört es auch im Krankenhaus nicht zu den Abfällen nach AS 180104. Laut LAGA 18 zählt Glas zunächst allgemein zu den gewerblichen Siedlungsabfällen. Für Krankenhäuser und sonstige medizinische Einrichtungen besteht nach Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV) als Abfallerzeuger oder Besitzer die Pflicht zur Getrenntsammlung von diesen Abfällen.

Verpackungen aus Glas nach AS 150107 entsorgen

Zumeist handelt es sich bei Altglas um Verpackungen der AVV-Gruppe 1501, deren Entsorgung im Verpackungsgesetz (VerpackG) geregelt ist. Genau genommen, unterliegen diese Glasabfälle, sofern sie keine schädlichen Stoffe enthalten oder damit behaftet sind, der Abfallschlüsselnummer 150107 (Verpackungen aus Glas) bzw. 200102 (Glas). Nach VerpackG werden Einrichtungen des Gesundheitsdienstes in der Regel als mit Privathaushalten „vergleichbare Anfallstellen“ behandelt. Die Glasverpackungsabfälle werden demnach von den dualen Systemen entsorgt, die den Anfallstellen Erfassungsgefäße „in ausreichender Menge und Anzahl bereitstellen“ müssen. Dabei handelt es sich entweder um Mülltonnen oder um die üblichen Sammelcontainer, in denen das Glas nach Farbe (weiß, grün, braun) sortiert entsorgt wird. Um dem Entsorger das Recycling zu erleichtern, können Verschlusskappen zuvor entfernt und dem vom Glas verschiedenen, üblichen Verpackungsmüll zugeführt werden.

Einige Anlagen haben gegebenenfalls Schwierigkeiten wegen der vorhandenen Aluminium- bzw. Gummiringe. Hier sollte vor der Sammlung der Glasabfälle eine Absprache mit dem Entsorger wegen des gewissen Anteils an Buntfraktion erfolgen.

Flachglas und Spezialgläser trennen

Das Altglas unter der Schlüsselnummer 150107 umfasst neben Einweggetränkeflaschen und Konserven mitunter Injektionsfläschchen, Infusionsflaschen, (verschlossene) Ampullen und andere pharmazeutische Glasbehälter (Medikamentenverpackungen). Von diesen Glasabfällen ausgenommen sind Flachglas, wie von Spiegeln oder Fenstern, sowie Spezialgläser, wie etwa hitzebeständige Laborgläser. Diese Glasarten dürfen aufgrund ihrer unterschiedlichen chemischen Zusammensetzung nicht zusammen mit den üblichen Glasverpackungen gesammelt werden, da sie einem effizienten Recycling letzterer entgegenwirken. Einzelne Flachglasscherben können dem Restmüll beigegeben werden. Größere Abfallmengen sollten hingegen zwecks Recycling separat gesammelt und einem privaten Entsorger übergeben werden.

Entsorgung von Glas in der Medizin nach AS 180101 und 150110*

Bei aufgebrochenen Ampullen sollte der Arbeitsschutz beachtet werden. Auch wegen der Gefahrenvermeidung sollten diese nach AS 180101 (scharfe oder spitze Gegenstände bzw. Sharps) in durchstichsicheren, bruchfesten und fest zu verschließenden Abwurfbehältern gesammelt und einer thermischen Behandlung zugeführt werden. Leere, aber nicht restentleerte Glasverpackungen mit schädlichen Anhaftungen beispielsweise sind wiederum nach AS 150110* (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) zu entsorgen. Dies betrifft z. B. Verpackungen von Chemikalien, wie etwa Schädlingsbekämpfungsmitteln, aber auch Laborglas mit Restanhaftungen von Chemikalien. Entsprechende Behälter sind laut ADR für den Transport mit der UN-Nummer 3509 („Altverpackungen leer, ungereinigt“) zu kennzeichnen.

Entsorgung von infektiösen Glasabfällen nach AS 180103* und 180108*

Darüber hinaus gibt es noch zwei weitere Formen von Glasverpackungen, die nicht wie „normales“ Altglas entsorgt werden. Dies sind zum einen Behälter mit infektiösem Material. Hierzu zählen etwa Injektionsfläschchen (Vials), die Lebendimpfstoffe und somit vermehrungsfähige Krankheitserreger enthalten. Solche infektiösen Abfälle sind gemäß AS 180103* direkt am Ort des Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen Behältnissen zu sammeln. Zum anderen werden Glasbehälter wie z. B. Infusionsflaschen, die noch deutlich erkennbare Restinhalte (>20 ml) an Zytotoxika oder Zytostatika aufweisen, nach AS 180108* (zytotoxische und zytostatische Arzneimittel) [interner Link] entsorgt. Dies gilt auch für nicht vollständig entleerte Originalbehältnisse (etwa bei Therapieabbruch) sowie verfallene CMR-Arzneimittel in Originalverpackungen.

Übrigens: In dem seltenen Fall, dass größere Mengen an Totimpfstoffen entsorgt werden müssen, sind die betreffenden Vials als Medikamente nach Abfallschlüssel 180109 [interner Link] zu beseitigen. Kleinere Mengen fallen unter AS 150107 (siehe oben) oder AS 180104. Und einen weiteren Fall für die Entsorgung nach Abfallschlüssel 180104 (nicht gefährliche Abfälle) gibt es dann doch noch: Gering mit Zytotoxika/Zytostatika kontaminierte Behälter.

Quellen

Für pharmazeutische Fläschchen, Ampullen und andere Glasabfälle gelten Entsorgungsvorschriften (Foto: Uwe Moser, iStock)
Für pharmazeutische Fläschchen, Ampullen und andere Glasabfälle gelten Entsorgungsvorschriften (Foto: Uwe Moser, iStock)