Entsorgungswege nach LAGA-Mitteilung 18

Entsorgungswege medizinischer Abfälle
Entsorgungswege medizinischer Abfälle (Grafik: Abfallmanager Medizin)

Die LAGA-Mitteilung 18 gibt als Vollzugshilfe Hinweise wie Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes richtig eingestuft und entsorgt werden sollten. Ziel dieser Richtlinie ist es, eine sichere und ordnungsgemäße Abfallentsorgung zu gewährleisten.

Rechtliche Grundlage ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG). Zentrale Aspekte sind der Schutz des Menschen, der Umwelt und der natürlichen Ressourcen.

Unsere Übersicht gibt Ihnen eine grobe Orientierung über die Entsorgungswege entsprechend den aufgeführten Abfallschlüsseln. Im Detail ist die LAGA-Mitteilung 18 verbindlich, da es im Einzelfall spezielle Regelungen und Ausnahmen geben kann. Als Beispiel seien hier Transportbedingungen, Unterschiede bei geringen Mengen oder auch die Entsorgung einzelner Blutbeutel in der Kanalisation erwähnt – unter Beachtung der kommunalen Abwassersatzungen sowie hygienischen als auch infektionspräventiven Gesichtspunkten.

Entsorgung von Klinikabfällen als Siedlungsabfall

Siedlungsabfälle werden in zugelassenen Abfallverbrennungsanlagen (Hausmüllverbrennung) beseitigt. Entsorger übernehmen die Abholung, den Transport und die Vernichtung.

  • AS 180101: Nichtinfektiöse spitze und scharfe Gegenstände (u.a. Skalpelle, Kanülen)
  • AS 180104: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (u.a. Verbände, Windeln, Einwegwäsche)
  • AS 180107: Chemikalien, die nicht unter 180106* fallen und aufgrund ihrer geringen Konzentration nicht nach AS 180106* entsorgt werden müssen (u.a. Reinigungsmittel, Händedesinfektionsmittel)
  • AS 180109: Altarzneimittel, bei denen Missbrauch ausgeschlossen werden kann und die nicht unter AS 180108* fallen (u.a. auch Röntgenkontrastmittel, Infusionslösungen)
  • AS 200301: Gemischte Siedlungsabfälle (Hausmüllähnliche Abfälle)

Entsorgung medizinischer Abfälle als Sonderabfall

Die Vernichtung erfolgt in zugelassenen Abfall- bzw. Klinikmüllverbrennungsanlagen. Entsorger übernehmen die Abholung, den Transport und die Vernichtung (Sonderabfallverbrennung).

  • AS 180102: Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven
  • AS 180103*: Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen gestellt werden (u.a. Abfälle mit erregerhaltigem Blut, Sekret oder Exkret). Wenn nach zugelassenem Verfahren desinfiziert, ist es möglich, diese Abfälle unter AS 180104 als Siedlungsabfall zu entsorgen.
  • AS 180106*: Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten (u.a. Laugen, Säuren, Lösungsmittel). Es sind speziellere Abfallschlüssel möglich.
  • AS 180108*: Zytostatische und zytotoxische Arzneimittel

Stoffliche Verwertung von medizinischen Abfällen

Entsorger, Recyclingunternehmen aber auch Hersteller und Vertreiber übernehmen die Verwertung. Wertstoffe werden zurückgewonnen und bleiben dem Wirtschaftskreislauf erhalten.

  • AS 090107: Filme und fotografische Papiere, die Silber(-verbindungen) enthalten (u.a. Röntgenfilme, Röntgenbilder)
  • AS 090108: Filme und fotografische Papiere, die kein Silber bzw. keine Silberverbindungen enthalten
  • AS 150101: Verpackungen aus Papier und Pappe
  • AS 150102: Verpackungen aus Kunststoff
  • AS 150103: Verpackungen aus Holz
  • AS 150104: Verpackungen aus Metall
  • AS 150105: Verbundverpackungen
  • AS 150106: Gemischte Verpackungen
  • AS 150107: Verpackungen aus Glas
  • AS 150110*: Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch diese verunreinigt sind. Verwertung über Hersteller oder Vertreiber.
  • AS 180110*: Amalgamabfälle aus der Zahnmedizin (u.a. extrahierte Zähne mit Amalgamfüllung, Amalgamabscheiderinhalte). Verwertung über Hersteller oder Vertreiber

Quellen

Entsorgungswege medizinischer Abfälle
Entsorgungswege medizinischer Abfälle (Grafik: Abfallmanager Medizin)