Entsorgung von Paraffinblöcken und Glasobjektträgern

Wie müssen Paraffinblöcke und mit Paraffinschnitten versehene Objektträger entsorgt werden? (Foto: AndriyShevchuk, shutterstock)
Wie müssen Paraffinblöcke und mit Paraffinschnitten versehene Objektträger entsorgt werden? (Foto: AndriyShevchuk, shutterstock)

Paraffinblöcke und Glasobjektträger sind in der Labormedizin – insbesondere in der Pathologie oder bei histologischen Untersuchungen – Dinge des alltäglichen Gebrauchs. Nach Ablauf der üblichen Archivierungsdauer müssen diese sachgerecht entsorgt werden. Den richtigen Entsorgungsweg überhaupt erst zu ermitteln, ist dabei gar nicht mal so einfach. Abfallmanager Medizin bringt Licht ins Dunkel.

Soll Gewebe unter dem Mikroskop untersucht werden, braucht es davon dünne, strahlungsdurchlässige Schichten. Um an diese zu gelangen, wird das zu untersuchende Material in der Regel in Paraffin eingebettet. Hierzu wird dem Gewebe mittels Alkohol das Wasser entzogen und durch Paraffin ersetzt. Die im Zuge dieser Gewebeinfiltration entstehenden Paraffinblöcke können anschließend im Mikrotom in dünne Scheiben (Paraffinschnitte) geschnitten werden, welche dann wiederum mithilfe eines Fixiermittels (Fixativ) – in der Regel Formaldehyd bzw. Formalin – auf einem zumeist gläsernen Objektträger fixiert werden können.

Verbindliche Aussagen zur Entsorgung sowohl der Paraffinblöcke als auch der mit Paraffinschnitten versehenen Objektträger sind schwer zu finden. Selbst die sonst so zuverlässige LAGA-Mitteilung 18 bietet hier trotz der Häufigkeit dieser Abfälle im medizinischen Laboralltag zunächst keinerlei Aufschluss. Fündig werden Abfallbeauftragte hingegen in den Gebrauchsanweisungen der Objektträger.

Entsorgung als infektiöser Abfall (AS 180103*)

Hersteller geben häufig in der Gebrauchsanweisung an, dass benutzte Objektträger als infektiöser Abfall, also folglich nach AS 180103*, entsorgt werden müssen. Ob es sich dabei um eine allgemein verbindliche Regelung handelt, erscheint auf den ersten Blick fraglich – insbesondere wenn man den einen oder anderen Krankenhaus-Entsorgungsplan betrachtet (siehe unten). Aus rein infektionspräventiver Sicht wirkt die Handhabung als infektiöser Abfall jedenfalls übertrieben, da der Großteil des infektiösen Materials (Viren, Bakterien, Pilze) durch die Fixierung mit Formaldehyd schon inaktiviert ist – vorausgesetzt, die Probe ist komplett durchfixiert.

Möglicherweise wird die Fixierung allerdings auch bereits als Desinfektion mit einem vom Robert Koch-Institut (RKI) anerkannten Desinfektionsverfahren gewertet. In der LAGA-Mitteilung 18 heißt es unter dem Abschnitt zu AS 180103* dazu: „[…] desinfizierte Abfälle können – unter Beachtung des weiter bestehenden Verletzungsrisikos durch spitze und scharfe Gegenstände – zusammen mit Abfall des AS 180104 entsorgt werden“. Darüber hinaus müssen Bioarbeitsstoffe laut TRBA 100  ab Schutzstufe 2 vor ihrer Entsorgung durch einen Autoklaven inaktiviert werden, weshalb einer anschließenden Entsorgung nach AS 180104 nichts im Wege stehen sollte.

Auch bei der Entsorgung von Paraffinblöcken, die schließlich das gleiche, potentiell infektiöse Material enthalten, jedoch nicht mit Formalin „vorbehandelt“ sind, dürfte man mit dieser Verfahrensweise (Autoklavierung und anschließende Entsorgung nach AS 180104) auf der sicheren Seite sein. Für sie gelten ebenfalls die Anweisungen der TRBA 100 bzw. die Vorschriften der Biostoffverordnung (BioStoffV). Die Bedingungen der Schutzstufe 2 greifen übrigens auch, wenn der Infektionsstatus des Probenmaterials nicht weiter charakterisiert ist.

Objektträger und Paraffinblöcke mit Prionen ausschließlich AS 180103*

Eine Ausnahme zur oben beschriebenen Entsorgung stellen Objektträger dar, die Prionen enthalten. Die TSE-assoziierten Agenzien sind auch nach einer Formalinfixierung noch aktiv und können selbst durch einen Dampfsterilisator nicht unschädlich gemacht werden. Daher ist hier in jedem Fall eine Entsorgung gemäß AS 180103* samt thermischer Behandlung (Verbrennung) bei Temperaturen von mindestens 850 °C in einer zertifizierten Entsorgungsanlage geboten.

Abfallschlüssel 180102 für paraffinhaltige Abfälle

Ein möglicher Entsorgungsweg für paraffinhaltige Abfälle, von denen keine Gefahren ausgehen, ist der Abfallschlüssel 180102 (Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven, außer 180103*). Die Einstufung geht mit einer entsprechenden Kennzeichnung einher.

Entsorgung von Objektträgern nach AS 180101 und AS 200102

In den Entsorgungsplänen von Krankenhäusern werden gebrauchte Objektträger aus Glas oftmals als spitze und scharfe Gegenstände (Sharps) eingestuft und somit dem Abfallschlüssel 180101 zugeordnet. Die Objektträger müssen demnach in bruch- und durchstichsicheren Einwegbehältnissen (z. B. im Spritzenabwurf) gesammelt werden – vorausgesetzt, sie sind über jeden Verdacht der Infektiösität erhaben. In manchen Laboratorien werden Objektträger auch als Glasabfall (AS 200102) entsorgt.

Quellen

Wie müssen Paraffinblöcke und mit Paraffinschnitten versehene Objektträger entsorgt werden? (Foto: AndriyShevchuk, shutterstock)
Wie müssen Paraffinblöcke und mit Paraffinschnitten versehene Objektträger entsorgt werden? (Foto: AndriyShevchuk, shutterstock)