Unser Körper produziert eine Vielzahl von Sekreten, manche davon nur unter bestimmten Umständen (z. B. Wundflüssigkeit oder Eiter), andere unentwegt (wie Schweiß, Magensäure, Speichel oder Nasensekret). In Krankenhäusern fallen sekretbehaftete Abfälle in allen Bereichen der Patientenuntersuchung und -versorgung an, sei es als Tupfer im Operationssaal oder als Verband in der einfachen Wundversorgung. Über die korrekte Entsorgung solchen Abfalls entscheidet jedoch vordergründig weder die Art des Sekrets noch der Ort des Anfallens.
Typische sekretbehaftete Abfälle in Krankenhäusern sind etwa Wund- und Gipsverbände, Einwegwäsche, Stuhlwindeln sowie Einwegartikel aus der unmittelbaren Krankenversorgung. Der richtige Entsorgungsweg ergibt sich (wie bei vielen anderen Abfallarten auch) aus der Frage nach der Infektiosität. Doch selbst wenn eine meldepflichtige Krankheit vorliegt, müssen Sekreteder erkrankten Person nicht zwangsläufig deren Erreger enthalten.
Entsorgung sekretbehafteter Abfälle nach AS 180104
Besteht keine meldepflichtige Krankheit, sind sekretbehaftete Abfälle wie die oben erwähnten Beispiele nach AS 180104 zu entsorgen. Das heißt, der betroffene Abfall ist schon am Ort des Entstehens sauber zu trennen und in geeigneten Sammelsystemen (reißfest, feuchtigkeitsbeständig und dicht) zu sammeln. Der Transport hat in sorgfältig verschlossenen Sammelsystemen (oder in Kombination mit Rücklaufbehältern) zu erfolgen. Ein Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln ist unzulässig. Eine Verdichtung der Abfälle ist möglich, sofern dabei keine Flüssigkeit austreten kann. Geringe Mengen dürfen zusammen mit gemischten Siedlungsabfällen dem öffentlich-rechtlichen Entsorger überlassen werden.
Entsorgung infektiöser sekretbehafteter Abfälle nach 180103*
Infektiöse Abfälle sind gemäß AS 180103* sicher zu entsorgen. Hierzu müssen diese laut LAGA-Mitteilung 18 am Anfallort in i.d.R. UN-geprüfte Behälter verpackt werden. Die Sammlung erfolgt in speziellen sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen, die nach dem Verschließen nicht ohne Weiteres wieder geöffnet werden können. Ein Verdichten oder Zerkleinern ist untersagt, ebenso wie das Umfüllen oder Sortieren der Abfälle. Zur Vermeidung von Gasbildung ist die Lagerdauer entsprechend zu begrenzen. Für alle Behälter gilt zudem eine Kennzeichnungspflicht nach den Transportvorschriften des Gefahrgutrechts (Gefahrzettel gemäß ADR).
Bei Infektionskrankheiten detaillierte Kenntnisse erforderlich
Ob sekretbehaftete Abfälle potentiell infektiös (und somit AS 180103* zuzurechnen sind) sind, hängt, wie die Art der betroffenen Sekrete, von der jeweiligen meldepflichtigen Krankheit ab. Die Beurteilung des Infektionsrisikos erfordert daher detaillierte Kenntnisse. Die im Einzelfall notwendigen Maßnahmen sind laut LAGA 18 „unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten und Voraussetzungen im Einvernehmen mit dem für die Hygiene Zuständigen (z. B. Krankenhaushygieniker, Hygienefachkraft, hygienebeauftragter Arzt) sowie dem Betriebsarzt und der Fachkraft für die Arbeitssicherheit festzulegen“.
Bei den meisten (in der LAGA 18 aufgelisteten) fäkal-oral übertragbaren Infektionskrankheiten besteht keine Ansteckungsgefahr über Sekrete (mit Ausnahme von Galle bei Typhus-/Paratyphus-Infektionen). Auch bei den Krankheiten, die durch unmittelbaren Kontakt mit verletzter oder nicht intakter Haut oder Schleimhaut übertragen werden, ist lediglich transmissiblen spongiformen Enzephalopathie (TSE) über Liquor übertragbar.
Demgegenüber sind bei den meisten aerogen übertragbaren Krankheiten bestimmte (aber längst nicht alle) Sekrete infektiös:
- aktive Tuberkulose (Sputum)
- Meningitis/Enzephalitis (insbesondere Meningokokken-Meningitis (Sputum/Rachensekret))
- Diphtherie (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
- Lepra (Nasensekret, Wundsekret)
- Milzbrand (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
- Pest (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
- Pocken (Rachensekret, Pustelsekret)
- Poliomyelitis (Sputum/Rachensekret)
- Rotz (Sputum/Rachensekret, Wundsekret)
- Tollwut (Sputum/Rachensekret)
- Tularämie (Wundsekret, Eiter)
- virusbedingte hämorrhagische Fieber (einschl. Ebola, Hanta [renale Symptomatik/HFRS; pulmonale Symptomatik/HPS] (Sputum/Rachensekret))
Ausnahmen sind hier:
- Brucellose (nur Blut)
- Psittakose (keine Übertragung durch den Menschen)
- Q-Fieber (keine Übertragung durch den Menschen)