Entsorgung von Narkosemitteln

Bei einer Narkose fallen unterschiedliche Abfallarten an (Foto: auremar, Fotolia)
Bei einer Narkose fallen unterschiedliche Abfallarten an (Foto: auremar, Fotolia)

Es gibt verschiedene Formen von Narkoseverfahren – je nachdem, welcher medizinischer Eingriff durchgeführt wird. Demnach fallen auch unterschiedliche Abfallarten an, die je nach Menge der Dosierung ebenfalls variieren. Abfallmanager Medizin wirft einen Blick auf die Allgemeinanästhesie.

Im OP werden für eine Narkose sowie zur Sedierung verschiedene Mittel beim Patienten verwendet. In den meisten Fällen wird ein Narkosemittel in eine Vene eingespritzt (intravenöse Narkose). Nur in seltenen Fällen ist eine Narkoseeinleitung mittels einer Gesichtsmaske durch Einatmen eines Narkosegases notwendig. In diesem Fall wird eine Infusion nach dem Einschlafen angelegt, um die Zufuhr von Medikamenten zu ermöglichen.

Zu den Narkosegasen (Inhalationsanästhetika) zählen Lachgas sowie eine Reihe volatiler Anästhetika. Dabei werden verschiedene Techniken angewendet. Unterschieden wird hierbei in die Intubationsnarkose und die Maskennarkose. Nach der Narkoseeinleitung wird eine Kombination von Schlaf- und Schmerzmitteln über eine Spritzenpumpe gleichmäßig eingeführt (intravenöse Anästhesie) oder es werden zusätzlich zum Sauerstoff gasförmige Narkosemittel gegeben (balancierte Anästhesie).

Unterschiedliche Abfallschlüssel von Betäubungsmitteln

In Operationssälen fallen aufgrund dieser verschiedenen Narkoseverfahren auch diverse Abfallarten an. Als besonders überwachungsbedürftiger Abfall gilt hierbei der Atemkalk. Dieser dient bei der Anwendung von Rückatmungstechniken dazu, Kohlendioxid aus der Atemluft zu entfernen. Der Absorber ist ein mit Atemkalk gefüllter Behälter, dieser muss regelmäßig nach Abschluss des Eingriffs ersetzt werden. Der Atemkalk zählt zu den gefährlichen Abfällen und fällt unter den Abfallschlüssel AS 18 01 06*. Die Entsorgung von größeren Mengen kann unter einem speziellen Abfallschlüssel (siehe LAGA-Richtlinie) erfolgen: AS 150202* oder AS 160506*. Ferner ist für Atemkalk die Entsorgung mit Sammel-/Entsorgungsnachweis maßgeblich.

Bei der Durchführung einer intravenösen Narkose kommen unter anderem Betäubungsmittel zum Einsatz. Meist fallen hier bei nur geringe Medikamentenreste an, da die Dosen für jeden Patientinnen und Patienten individuell errechnet werden. Befinden sich Reste von Narkosemitteln, die einem Patienten nicht zugeführt wurden, noch in einer Spritze oder einem Infusionssystem, müssen diese im Sinne der Betäubungsmittelverordnung entsorgt werden. Beim Beseitigen der Medikamente muss die Spritze zuvor vollständig entleert werden. Angebrochene Behältnisse müssen aufgrund der Haltbarkeit ebenfalls verworfen werden. Sammeln sich hier größere Mengen an, müssen diese als Chemikalienabfälle unter dem Abfallschlüssel AS 180107 entsorgt werden. Dabei sollte unbedingt das Sicherheitsdatenblatt des Herstellers beachtet werden.

Die verwendeten Kanülen müssen in stich- und bruchfesten Einwegbehältnissen gesammelt, gelagert und transportiert werden. Sie werden nicht sortiert, umgefüllt oder vorbehandelt. Geringe Mengen an Sharps können gemeinsam mit Abfällen nach AS 180104 entsorgt werden.

Quellen

Bei einer Narkose fallen unterschiedliche Abfallarten an (Foto: auremar, Fotolia)
Bei einer Narkose fallen unterschiedliche Abfallarten an (Foto: auremar, Fotolia)