Entsorgung im Krematorium

Knapp zwei Drittel der Deutschen werden nach ihrem Ableben im Rahmen einer Feuerbestattung beigesetzt. (Foto: tierfoto-guenzburg)
Knapp zwei Drittel der Deutschen werden nach ihrem Ableben im Rahmen einer Feuerbestattung beigesetzt. (Foto: tierfoto-guenzburg)

In Deutschland gibt es grundsätzlich zwei Bestattungsarten: die Erdbestattung und die Feuerbestattung. Ein großer Teil der Verstorbenen – knapp zwei Drittel – wird in einer der 160 Feuerbestattungsanlagen eingeäschert. Während bei einer Erdbestattung vorrangig im Rahmen der Totenversorgung zu entsorgende Stoffe anfallen, bleiben bei der Kremation im Krematorium Reststoffe übrig, die anschließend verwertet werden können oder zu entsorgen sind.

Nach dem Ableben einer Person und der darauffolgenden im länderspezifischen Bestattungsrecht festgeschriebenen Leichenschau mit Ausstellung des Totenscheins erfolgt die Überstellung des Leichnams an das Bestattungsunternehmen bzw. Krematorium. Hier wird, sofern der Leichnam nicht von einer meldepflichtigen Krankheit befallen ist, die hygienische Totenversorgung durchgeführt. Verstirbt eine Patientin oder ein Patient im Krankenhaus, nehmen die Einrichtungen diese Reinigung teilweise auch selbst vor. Allerdings fehlt im Krankenhausalltag dafür oft die Zeit, weshalb die Totenversorgung immer häufiger bei den Bestattungsunternehmen liegt.

Medizinische Abfälle bei der Totenversorgung

Bei der hygienischen Totenversorgung wird der Leichnam von allen sich auf der Haut befindenden Körperflüssigkeiten wie Urin, Blut oder Stuhl gereinigt. Dafür nutzen Bestattungsunternehmen und Krankenhäuser in der Regel Desinfektionslösungen und Tücher o.ä., diese werden nach AS 180104 oder 180102 entsorgt. Gleiches gilt auch für Wundauflagen und Pflaster sowie Drainagen oder Katheter, welche bei der Totenversorgung entfernt werden. Sofern es sich nicht um spitze oder scharfe Hilfsmittel handelt, welche nach AS 180101 entsorgt werden müssen, können diese gemäß AS 180104 klassifiziert und entsorgt werden. Sich außerhalb des Leichnams befindende medizinische Hilfsmittel wie Hörgeräte sowie Schmuck werden im Rahmen der Versorgung ebenfalls entfernt, aber nicht entsorgt, sondern in der Regel den Fürsorgeberechtigten übergeben.

Rechtliche Grundlagen der Feuerbestattung

Bestattungsrecht ist in Deutschland Länderrecht. Die einzelnen Bestattungsgesetze basieren auf dem Feuerbestattungsgesetz, das seit Mai 1934 gültig ist. Im Rahmen der Bestattungsgesetze ist mit Ausnahme von Bayern und Bremen eine zweite Leichenschau vor der Feuerbestattung gesetzlich festgeschrieben. Diese dient zur Überprüfung der Todesursache und dem Ausschluss einer nicht natürlichen Todesart, erst danach darf die Einäscherung vorgenommen werden.

Kremation eines Leichnams

Bei einer Feuerbestattung folgt nach der Totenversorgung die Kremation. Dafür werden in einem Verbrennungsofen Schamottsteine mithilfe von Brennern auf bis zu 1.300 Grad Celsius erhitzt. Hat der Ofen eine zur Einäscherung geeignete Temperatur erreicht, wird dieser für den Leichnam – welcher sich nach dem Feuerbestattungsgesetz in einem Sarg befinden muss – freigegeben. Während der Einäscherung wird keine direkte Flamme oder zusätzliche Energiezugabe benötigt, da die Strahlungshitze des Ofens den Selbstentzündungsprozess des Sarges in Gang setzt. Nur bei einer Unterschreitung der Mindesttemperatur muss nachgeheizt werden. Die Einäscherung erfolgt in Stufen und dauert je nach Größe und Gewicht des Leichnams ca. eine Stunde. Dabei werden etwa 90 Prozent der sterblichen Überreste – die sogenannte Organik – vernichtet und nur die nicht brennbaren Bestandteile wie Mineralstoffe und Kalzium bleiben als Reststoffe zurück. Diese Rückstände werden durch die Mitarbeitenden des Krematoriums aufbereitet und in einer Mühle vermahlen, bevor diese für die Beisetzung in die Aschekapsel verfüllt werden.

Recyclingfähige Abfälle im Krematoriumsprozess

Nicht wenige Verstorbene verfügen über medizinische Implantate, die teilweise aus Edelmetallen bestehen. Auch diese werden vor der Verfüllung der Asche in die Aschemühle aus dem Aschekasten entnommen. In vielen Bundesländern ist nicht eindeutig geregelt, was nach der Kremation mit diesen Metallen final passiert. Lediglich im Hamburger Bestattungsgesetz (§ 14 Abs. 2 BestG HH) ist definiert, dass alle bei der Kremation übrig bleibenden Reststoffe mit der Aschekapsel bestattet werden müssen. Unstrittig ist, dass eine ohne tragfähige Einwilligung der Totenfürsorgeberechtigten erfolgte Entnahme und Verwertung nach wie vor weder zivil- noch strafrechtlich zulässig ist.

Nicht-recyclingfähige Kremationsabfälle

Bei der Kremation von Verstorbenen entstehen unter anderem verschiedene Feststoffe, die sich zum Teil als Anhaftungen im Inneren der Öfen ablagern. Diese Ablagerungen müssen im Rahmen der Reinigungs- und Wartungsarbeiten entfernt werden. Die Ablagerungen sowie abgenutzte Schamottsteine sind aufgrund der hohen Chrom-6-Anreicherung unter Umständen nach der höchsten Deponie-Klasse zu entsorgen. Dafür stellen Entsorger spezielle Abfallbehältnisse zur Verfügung, um die zum großen Teil gefährlichen Abfälle gesetzeskonform, fachgerecht und umweltschonend in geeigneten Anlagen zu entsorgen.

Die toxischen Bestandteile des Abgasstroms müssen zum Schutz von Mensch und Umwelt mithilfe unterschiedlicher Abgasreinigungsverfahren abgeschieden werden. Bei der Abgasreinigung haben sich in Deutschland im Wesentlichen das Flugstromverfahren, die Nutzung von Festbettabsorbern sowie die katalytische Abreinigung etabliert. Diese Verfahren sichern den ordnungsgemäßen Betrieb der Krematorien gemäß des 27. Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BlmSchV). Im Rahmen dieses Gesetzes sind spezifische Grenzwerte festgelegt. Der Grenzwert für Kohlenstoffmonoxid liegt beispielsweise bei einem Stundenmittelwert von 50 mg/m³. Bei organischen Stoffen – angegeben als Gesamtkohlenstoff – liegt die Grenze bei 20 mg/m³. Grenzwerte für Quecksilber, Feinstaub und die Anzahl ultrafeiner Partikel (UFP) sind hingegen nicht im Bundes-Immissionsschutzgesetz festgelegt.

Quellen

Knapp zwei Drittel der Deutschen werden nach ihrem Ableben im Rahmen einer Feuerbestattung beigesetzt. (Foto: tierfoto-guenzburg)
Knapp zwei Drittel der Deutschen werden nach ihrem Ableben im Rahmen einer Feuerbestattung beigesetzt. (Foto: tierfoto-guenzburg)