Druckgaspackungen finden im medizinischen Bereich häufig Einsatz, zum Beispiel als Asthma-, Kälte-, oder Pflasterspray. Auch Desinfektionsmittel werden oft in Spraydosen verpackt. Bei der Entsorgung der Druckbehälter ist besonders dann Vorsicht geboten, wenn diese noch Reste von entzündlichen Treibgasen enthalten. Sie zählen dann zu den gefährlichen Abfällen.
Druckgaspackungen (auch: Spraydosen) bestehen in der Regel aus einem Metallbehälter aus Weißblech oder Aluminium mit einem nach innen gewölbten Boden. Durch Innendruck wird ihr Inhalt durch Betätigung des Sprühkopfes als Aerosol freigesetzt. Der Wirkstoff ist dabei entweder im Treibmittel gelöst oder die zwei Komponenten sind in sogenannten Zwei-Kammer-Aerosolen voneinander getrennt. Letzteres ist vor allem der Fall, wenn es sich beim Inhalt um cremeartige oder dickflüssige Stoffe handelt, die nicht sprühfähig sind. Behälter, die den Wirkstoff mithilfe einer Pumpe sprühen, enthalten kein Treibgas.
LAGA-Empfehlung spielt untergeordnete Rolle bei Druckgaspackungen
Viele Spraydosen enthalten hochentzündliche Flüssiggase, wie z. B. die Treibmittel Propan und Butan, und sind mit entsprechenden Gefahren-Piktogrammen gemäß der Europäischen GHS-Verordnung sowie Gefahr- und Sicherheitshinweisen gekennzeichnet. Sofern sie nicht restentleert sind, sind die Spraydosen als gefährlicher Abfall zu behandeln. Laut Mitteilung 18 der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) fallen Druckgaspackungen unter den Abfallschlüssel 180106* (Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten). In der Praxis findet dieser Abfallschlüssel bei der Entsorgung jedoch kaum Anwendung: Abfälle dieser Art werden standardmäßig unter der Abfallschlüsselnummer 160504* (gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)) entsorgt.
Druckgaspackungen sind kein Restmüll
Eine Entsorgung im Restmüll ist nicht erlaubt, weil auf diesem Weg Schadstoffe in die Umwelt gelangen können. Druckgaspackungen fallen im ADR unter die Gefahrgutnummer UN 1950, bei größeren Mengen muss die Entsorgung demnach als Gefahrgut über einen zertifizierten Entsorger erfolgen. Vor der Übergabe sind sie mit aufgesetzten Schutzkappen in entsprechenden Gefahrgutbehältern zu sammeln und mit der UN-Nummer zu deklarieren. Fallen haushaltsübliche Mengen an, ist auch die kostenfreie Abgabe bei kommunalen Wertstoffhöfen oder Schadstoffsammelstellen möglich.
Grundsätzlich gilt, dass die Entsorgung von restentleerten Druckbehältern, die mit dem „Grünen Punkt“ gekennzeichnet sind, über den Gelben Sack oder die Gelbe Tonne möglich ist. Doch auch, wenn die Dosen entleert sind, können noch geringe Mengen hochentzündlicher Reststoffe enthalten sein. Aus diesem Grund ist zu empfehlen, sie weiterhin als gefährlichen Abfall zu behandeln. Nur bei einer ordnungsgemäßen Entsorgung von Spraydosen ist zum einen das nahezu vollständige Recycling der enthaltenen Wertstoffe Aluminium und Weißblech sichergestellt und zum anderen die Separation der restlichen Gase. Letzteres dient dazu, dass die Treibmittel nicht unkontrolliert in die Atmosphäre gelangen und als Energieträger weiter verwendet werden können.
Entsorgung von Asthmasprays
Obwohl der Gesetzgeber vorsieht, Altarzneimittel über den Hausmüll zu entsorgen, gilt dies nicht für Asthmasprays. Da es sich um treibgasbetriebene Dosieraerosole handelt, die leicht entzündliche und explosive Gase enthalten, funktionieren sie wie Spraydosen. Informationen zur Entsorgung finden sich in den Beipackzetteln, oft mit dem Hinweis: „Darf nicht im Haushaltsabfall entsorgt werden. Fragen Sie Ihren Apotheker, wie das Arzneimittel zu entsorgen ist, wenn Sie es nicht mehr benötigen.“
Aufgrund ihrer Explosionsgefahr dürfen Asthmasprays nicht bei Temperaturen über 30 Grad Celsius gelagert werden. Zusätzlich verfügen sie über eine begrenzte Haltbarkeit von sechs Wochen nach Anbruch, weshalb sie meist nie vollständig entleert sind. Bis das Treibgas und der Wirkstoff ordnungsgemäß entfernt wurden, gehören die Dosieraerosole zu den gefährlichen Abfällen und sind nach dem Abfallschlüssel 150110* (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) oder 160504* (gefährliche Stoffe enthaltende Gase in Druckbehältern (einschließlich Halonen)) zu entsorgen. Die Entsorgung muss demnach über ein Entsorgungsunternehmen, einen Wertstoffhof oder ein Schadstoffmobil erfolgen. Auch manche Apotheken bieten einen freiwilligen Rücknahmeservice an. Die Entsorgung von Medikamenten und Arzneimitteln ist in Deutschland jedoch nicht einheitlich, sondern von Kommune zu Kommune unterschiedlich geregelt.
Quellen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18. Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- Abfallmanager Medizin: Entsorgung von Asthmasprays
- BGN Branchenwissen: Beförderungen von Flüssiggas in Druckgaspackungen und Einwegkartuschen
- Verbraucherzentrale: Müll richtig trennen: gelber Sack, Restmüll, Papier oder wohin sonst?
- Industrie-Gemeinschaft Aerosole e.V.: Spraydose – Recycling
- Abfallwirtschaftsbetrieb München: Druckgaspackungen
- Aerosolverband: Aeorosole – Faszination Spraydose
- VIS Bayern: Medikamente richtig entsorgen
- Kreisbote: Feuerwehrkommandat rät: „Nur vollständig entleerte Spraydosen entsorgen“
- Sonderabfallwissen: Gefahr aus der Dose
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz: Brand - gefährlich: Spraydosen
- Universität des Saarlandes: Spraydosen – Entsorgungshinweise zu Druckgaspackungen