Bei Operationen kann es nach dem Eingriff zu einer Ansammlung von Flüssigkeiten kommen. Geringe Mengen absorbiert der Körper und baut sie selbst ab. Bei größeren Ansammlungen oder um den Heilungsprozess zu erleichtern und eine Einlagerung im Gewebe zu verhindern, werden häufig Drainagen gelegt, die Flüssigkeiten wie (Wund-)Sekret, Blut, Galle, Verdauungssaft oder Eiter ableiten. Wie die dafür genutzten Drainagesysteme, zusammengesetzt aus unterschiedlichen Bestandteilen wie einer scharfen Spitze, dem Schlauch und dem Auffangbeutel mit Flüssigkeiten, entsorgt werden, erläutern wir in diesem ABC-Artikel.
Bei der äußeren Drainage erfolgt die Ableitung der Flüssigkeit aus dem Körperinneren nach außen und erfolgt mithilfe eines Schlauches. Daher erhielt das System auch seinen Namen, der sich aus dem englischen Wort „drain“ (Schlauch) ableitet. Die Drainage hat ihren Zweck erfüllt, wenn keine Flüssigkeit mehr produziert wird. Bei vielen Abfallbeauftragten stellt sich dann die Frage: Wie wird diese entsorgt? Tatsächlich sind die Entsorgungswege ebenso vielfältig wie die Drainagesysteme selbst.
Entsorgung von Drainagesystemen als Sharps
Zum Abfallschlüsselnummer 180101 zählen medizinische Instrumente, die bevorzugt im OP und in den Behandlungsräumen der Ambulanzen, aber auch im Rahmen von Blutabnahmen, Injektionen und der Wundversorgung im Patientenzimmer anfallen. Hierzu gehören Skalpelle, Nadeln, Stechhilfen, Kanülen von Spritzen und Infusionssystemen, aber auch Gegenstände mit ähnlichem Risiko für Schnitt- und Stichverletzungen, wie z. B. geöffnete scharfkantige Glasampullen. So müssen bspw. nach einer Thoraxdrainage die Skalpellklingen in den Kanülenabwurfbehälter.
Verfügt das System über eine Nadel oder Spitze, wird diese häufig entfernt und über den Spitzenabwurfbehälter entsorgt. Bei dieser Methode ist jedoch Vorsicht geboten, da die Gefahr von Stichverletzungen besteht. Sicherer ist, das gesamte Drainagesystem über den Spitzenabwurfbehälter nach AS 180101 zu entsorgen.
Da die Spritzenabwurfboxen mit einem Volumen von 2 Litern meist recht klein ausfallen, ist es nicht ratsam, das gesamte Drainagesystem im Behälter zu entsorgen. Deshalb empfiehlt sich, Systeme mit scharfen Skalpellen, Nadeln oder Spitzen über ein größeres System zu entsorgen, was ebenfalls durchstichsicher ist. Diese besitzen ein Volumen von 30 oder 50 Litern und sind ebenfalls wie die gängigen Abwurfboxen nach DIN EN ISO 23907 zugelassen. Der Behälter verfügt über ein doppeltes Deckelsystem, das für die nötige Sicherheit im Umgang mit Spritzen sorgt. Die Entsorgung der Behälter erfolgt ohne weitere Umfüllung oder Sortierung gemeinsam mit den Abfällen der AS 180104.
Drainagesysteme ohne Nadeln nach AS 180104 entsorgen
Systeme ohne Nadel können nach AS 180104 entsorgt werden. Die LAGA sieht hier folgende Verfahrensweise vor: „Bei größeren Mengen von Körperflüssigkeiten (z. B. Urin, Blut, Drainageflüssigkeiten) in Behältnissen ist z. B. durch die Verwendung geeigneter aufsaugender Materialien sicherzustellen, dass bei Bereitstellung und Transport dieser Abfälle keine flüssigen Abfallinhaltsstoffe austreten“. Könne dies nicht sichergestellt werden, sind die Abfälle dem AS 180102 zuzuordnen. Zudem muss sichergestellt sein, dass die Anforderungen des Arbeitsschutzes beachtet werden „und allen mit Blut und menschlichen Ausscheidungen verbundenen Gesundheitsrisiken Rechnung getragen wird“.
Flüssigkeitsanteil der Drainagen über Abwasser entsorgen
Einige Abfälle können zwar dem Abfallschlüssel 180104 zugeordnet werden, lassen sich aber aufgrund des hohen Flüssigkeitsanteils und der damit verbundenen Gefahr des Auslaufens nicht in Kunststoffsäcken sammeln. Einzelne mit Blut oder Sekret gefüllte Behältnisse können unter Beachtung von hygienischen Gesichtspunkten in dafür vorgesehene Ausgüsse entleert werden, hierbei ist jedoch die kommunale Abwassersatzung zu beachten. Dazu gehören Behälter von Autotransfusionssystemem, Einweg-Absaugsysteme, deren Flüssigkeit nicht geliert ist, größere Mengen Körperflüssigkeiten aus Drainagesystemen oder volle Redonflaschen. Zudem müssen die hygienischen und infektionspräventiven Gesichtspunkte des Arbeitsschutzes beachtet werden.
Quellen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18. Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- Sicheres Krankenhaus: Abfallentsorgung Teil II
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege: Abfallentsorgung. Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen im Gesundheitsdienst