Desinfektionsmittel entsorgen

Desinfektionsmittel entsorgen: Auf die Konzentration kommt es an (Foto: Katja, AdobeStock)
Desinfektionsmittel entsorgen: Auf die Konzentration kommt es an (Foto: Katja, AdobeStock)

Desinfektion gehört im Medizinalltag zur Routine, um krank machende Mikroorganismen gezielt zu reduzieren. Die wichtigsten Einsatzgebiete in der medizinischen Praxis sind die Hautdesinfektion sowie die Oberflächen- und Instrumentendesinfektion. Für die Entsorgung von Desinfektionsmitteln spielt deren Konzentration eine entscheidende Rolle.

Bei Hand- und Hautdesinfektionsmitteln handelt es sich um gebrauchsfertige Lösungen in Form von Flüssigkeiten, Sprays oder Tüchern, bei denen der desinfizierende Wirkstoff so stark verdünnt ist, dass im Allgemeinen keine Gefahr von ihnen ausgeht.

Gleiches gilt für Gebrauchslösungen von Desinfektionsmitteln, die bei der Flächen- oder Instrumentendesinfektion anfallen. Die Gebrauchslösungen können je nach Inhaltsstoffen über die Abfallschlüsselnummer 180107 (Chemikalienabfälle). Nicht restentleerte Verpackungen oder verfallene Mittel sollten in dicht verschlossenen Spezialbehältern gesammelt und anschließend in kühlen, brandsicheren, belüfteten und abschließbaren Räumen mit Auffangmöglichkeit gelagert werden.

Fallen größere Mengen ungefährlicher Desinfektionsmittel an, können sie auch spezielleren Abfallschlüsseln zugeordnet werden (z. B. AS 070604* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen; AS 150202* Aufsaug- und Filtermaterialien, Wischtücher und Schutzkleidung). Hierzu sollten allerdings vorhandene Herstellerinformationen (Sicherheitsdatenblatt) beachtet werden. Bei Abgabe einer gebrauchten Desinfektionslösung in die Krankenhauskanalisation kann davon ausgegangen werden, dass diese Gebrauchslösung durch den Kontakt mit anderen Abwässern seine desinfizierenden, mikrobioziden Eigenschaften verliert. Noch möglicherweise vorhandene Desinfektionswirkstoffe werden wirkungslos.

Desinfektionskonzentrate sind gefährlicher Abfall

Desinfektionsmittel-Konzentrate bzw. deren Restmengen müssen hingegen als gefährlicher Abfall behandelt werden. Hier findet der Abfallschlüssel AS 180106* (Chemikalien, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten) Anwendung. Bei größeren Einzelmengen können die Desinfektionsmittel auch einem spezielleren Abfallschlüssel zugeordnet werden (z.B. AS 070604* andere organische Lösemittel, Waschflüssigkeiten und Mutterlaugen).

Es ist während des gesamten Desinfektionsvorgangs sicherzustellen, dass zu keiner Zeit Konzentrationen auftreten, die die Mikroorganismen in der Kläranlage, die Gewässer oder gar das Grundwasser nachhaltig schädigen könnten.

Zudem sollte eine getrennte Sammlung in dicht verschlossenen Spezialbehältern stattfinden und anschließend eine Lagerung in kühlen, brandsicheren, belüfteten und abschließbaren Räumen mit Auffangmöglichkeit. Der Transport ist nach Gefahrgutrecht zu organisieren und die Entsorgung muss als gefährlicher Abfall mit Sammel- oder Entsorgungsnachweis in einer zertifizierten Anlage durchgeführt werden. Um eine Entsorgung zu vermeiden, sollten Desinfektionsmittel-Konzentrate möglichst vollständig aufgebraucht werden. Befinden sich noch Reste in den Behältern, sind diese nach AS 150110* zu entsorgen (Verpackungen, die Rückstände gefährlicher Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind).

Quellen

Desinfektionsmittel entsorgen: Auf die Konzentration kommt es an (Foto: Katja, AdobeStock)
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