Brandschutz im Krankenhaus

Hinweisschild Feuerlöscher (Bild: Rioji)
An den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden besonders hohe Anforderungen gestellt, denn hier halten sich viele Patientinnen und Patienten auf, die im Ernstfall auf die Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen sind. (Foto: Rioji)

Die Zahl der Brände hat in Gesundheitseinrichtungen in den letzten Jahren signifikant zugenommen – allein im letzten Jahr waren es laut Bundesverband technischer Brandschutz über 100 Brandfälle. Die hohe Belegungsdichte mit hilfsbedürftigen und mobilitätseingeschränkten Personen in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen macht es notwendig, dass Brandschutzmaßnahmen hohe Priorität eingeräumt wird. Als besonders großer Risikofaktor gelten falsch entsorgte Abfälle – hier müssen Brandschutz- und Abfallbeauftragte eng zusammenarbeiten, falls diese Position nicht gar durch ein und dieselbe Person bekleidet wird.

An den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden besonders hohe Anforderungen gestellt, denn hier halten sich viele Patientinnen und Patienten auf, die im Ernstfall auf die Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen sind. Kliniken sind daher verpflichtet, besondere (Evakuierungs-)Maßnahmen zu ergreifen, um Brände frühzeitig zu erkennen und so die Gefährdung von Menschenleben zu minimieren oder Brände im besten Fall ganz zu verhindern. Dazu ist es unabdingbar, dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entsprechend geschult werden.

Brandgefahr bei unsachgemäßer Entsorgung in Kliniken

Werden Abfälle falsch entsorgt oder unsachgemäß für eine spätere Entsorgung gesammelt, stellen sie eine potenzielle Gefahrenquelle dar. Abfall- und Brandschutzbeauftragte aus Kliniken beobachten in ihrem Klinikalltag immer wieder, dass beispielsweise Verpackungen mit Chemikalienresten unsachgemäß neben Abfallcontainern auf den Entsorgungsplätzen „entsorgt“ oder Abfälle in Behältern zusammen mit Materialien anderer Abfallschlüssel gesammelt werden. Das stellt einerseits eine potenzielle Brandgefahr dar, andererseits nimmt auch die Zahl von CBRN-Unfällen (Chemisch-Biologisch-Radiologisch-Nuklear) zu. Für Kliniken kann dies nicht nur zu Reputationsschäden und hohen Kosten führen, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

Um potenzielle Risiken bereits im Vorfeld zu minimieren, müssen die Verantwortlichen proaktiv handeln, indem sie Klinikmitarbeitende gezielt auf die korrekte Abfallentsorgung hinweisen und regelmäßig dazu schulen. Darüber hinaus ist es entscheidend, eine ausreichende Anzahl an speziell vorgesehenen Abfallbehältern bereitzustellen, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten und Fehler von vornherein zu vermeiden. Auch ausreichend große Lagerkapazitäten sowie die Nutzung von Müllpressen und Kühlmöglichkeiten für die Abfalllagerung sind wichtige Maßnahmen, um das Risiko von Bränden durch unsachgemäße Abfalllagerung deutlich zu reduzieren.

Brandschutzbeauftragte in Kliniken

Eine bundesweite Forderung nach einer Brandschutzbeauftragten bzw. einem Brandschutzbeauftragten gibt es nicht, allerdings verlangen einzelne Bundesländer – darunter Berlin, Brandenburg, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen – dies in spezifischen Regelungen zu Brandschutzkonzepten und Baugenehmigungen. In der „Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an den Bau und Betrieb von Einrichtungen mit Pflege- und Betreuungsleistungen“ des Landes Nordrhein-Westfalen wird beispielsweise eindeutig die Benennung einer bzw. eines Beauftragten gefordert. Alle Anforderungen an die Ausbildung, Qualifikation sowie Aufgaben der Brandschutzverantwortlichen sind in der DGUV Information 205-003 Brandschutzhelfer sowie der DGUV Information 205-023 festgehalten und gelten für alle Sicherheitsverantwortlichen.

Zum Aufgabenfeld gehören u. a. die Beratung der Betriebsleitung, regelmäßig die sachgemäße Funktion von Feuerlöschern sowie anderen Sicherheitsmaßnahmen zu überprüfen, die Unterweisung aller Betriebszugehörigen sowie die Erstellung und regelmäßige Überprüfung der hauseigenen Brandschutzordnung. So sollen eventuell entstandene Mängel und mögliche Gefahrenquellen frühzeitig aufgedeckt werden. Allen Personen in den Einrichtungen – sprich Patientinnen und Patienten, ggfs. Bewohnerinnen und Bewohnern, Besucherinnen und Besuchern, Fremdfirmen sowie den Beschäftigten – müssen die elementaren Verhaltensregeln im Brandfall als schlagwortartige Anweisungen für alle zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt im Regelfall über entsprechende Aushänge in Treppenhäusern, Pausenräumen oder im Wartebereich.

Alle Beschäftigte müssen mindestens einmal Jahr arbeitsplatzspezifisch unterwiesen werden, dazu gehört u. a. auch das Verhalten im Brandfall. Diese Unterweisung ist zu dokumentieren und ist von allen Beschäftigten gegenzuzeichnen. So wird sichergestellt, dass alle Mitarbeitenden über das Vorgehen im Gefahrenfall informiert sind.

Chemikalien bergen Brandgefahr

Chemikalien – sowohl gefährliche als auch ungefährliche – sowie verschiedene andere Materialien aus dem Krankenhausalltag bergen ein gewisses Brandrisiko, sodass im Umgang, bei der Lagerung sowie der schlussendlichen Entsorgung verschiedene Sicherheitsmaßnahmen beachtet werden müssen. Die Lagerräume, in denen beispielsweise leicht flammbare Chemikalien bzw. Chemikalienabfälle lagern, müssen von anderen Räumen durch eine feuerbeständige Bauweise abgetrennt sein. Dafür müssen die Türen u. a. gemäß Feuerwiderstandsklasse T 30 mindestens feuerhemmend sein, in Fluchtrichtung aufschlagen und ins Freie oder auf einen Rettungsweg führen. Hier sind die verschiedenen Landesbauordnungen zu beachten. An den Eingängen zu den Lagerräumensind zudem geeignete Feuerlöscheinrichtungen anzubringen, damit im Fall eines Brandes ein Löschen gefahrlos möglich ist.

Altbatterien stellen potenzielles Brandrisiko dar

Auch bei der Entsorgung von Batterien und Akkumulatoren sind spezielle Sicherheitsmaßnahmen zu beachten. Altbatterien enthalten neben giftigen Schwermetallen wie Quecksilber oder Cadmium verschiedene stark brennbare Stoffe. Zudem besteht die Gefahr, dass sich falsch gelagerte Energieträger mit einer eventuell vorhandenen Restladung selbst entzünden. Gerade von Lithium-Ionen-Batterien geht im Vergleich zu Batterien auf Basis von Nickel und Cadium oder Blei aufgrund der hohen Energiedichte eine besonders hohe Brandgefahr aus. Um dieses Risiko einzudämmen, können medizinische Einrichtungen zum Sammeln sowie auch Laden der Batterien die von zertifizierten Entsorgern angebotenen speziellen Akku-Schutzboxen nutzen. Je nach Batterietyp unterscheiden sich die Aufbereitungsverfahren, mit denen die in den Energieträgern verbauten wertvollen Rohstoffe zurückgewonnen und zur erneuten Herstellung von Batterien genutzt werden können.

Umfangreiche Regelungen zum Brandschutz

Gerade im Bereich Brandschutz müssen Krankenhäuser und andere medizinische Einrichtungen eine Vielzahl an Regelungen sowie Leitfäden beachten, die die Sicherheit der Patientinnen und Patienten sowie der Mitarbeitenden gewährleisten soll. Neben baulichen Vorgaben wie der Musterbauverordnung (MBA) sowie technischen Regelungen für Arbeitsstätten – darunter die ASR A2.2 (Maßnahmen gegen Brände) oder ASR A2.3 (Fluchtwege und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan) – müssen Einrichtungen spezifische Brandschutzvorgaben beachten. Hierunter zählen beispielsweise die VdS-Richtlinie VdS 2226 : 208-01 (04) sowie die technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) 500. Erstere legt spezielle Brandschutzmaßnahmen für die Unterbringung oder Behandlung von Patientinnen und Patienten fest, die TRGS 500 regelt hingegen die Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern.

Ganzheitliche Brandschutzkonzepte

Kliniken gelten gemäß Baurecht als geregelte Sonderbauten, womit die Bewertung des Brandschutzes individuell auf Grundlage der jeweiligen Landesbauordnung erfolgt. Gemäß derMusterbauvorlagenverordnung sind Kliniken verpflichtet, einen Brandschutznachweis vorzulegen, was im Regelfall in Form eines Brandschutzkonzepts erfolgt. Bei Neu- und Umbauten müssen grundsätzlich die Vorgaben der Baugenehmigung sowiedes Brandschutzkonzeptes umgesetzt werden. Mögliche Abweichungen können sich ggfs. durch die Größe des Gebäudes, die Art der Nutzung oder die eigene Gefährdungsbeurteilung ergeben.

Das Brandschutzkonzept schließt bauliche, anlagentechnische, betrieblich organisatorische sowie abwehrende – sprich gefahrstoffspezifische – Brandschutzmaßnahmen ein. Bei der Erstellung des Konzeptes müssen auch die Bedürfnisse motorisch oder sensorisch eingeschränkter Patientinnen und Patienten berücksichtigt werden. Dazu gehören u. a. visuelle sowie akustische Alarm- und Warnsignale für Personen mit eingeschränkten Hör- und Sehfähigkeiten sowie die Bereitstellung von sicheren Bereichen für den Zwischenaufenthalt von Patientinnen und Patienten, die bei Gefahr nicht zur Eigenrettung fähig sind.

Quellen

Hinweisschild Feuerlöscher (Bild: Rioji)
An den Brandschutz in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen werden besonders hohe Anforderungen gestellt, denn hier halten sich viele Patientinnen und Patienten auf, die im Ernstfall auf die Hilfe und Unterstützung Dritter angewiesen sind. (Foto: Rioji)