Botulinumtoxin bewirkt eine Unterbrechung der Impulsübertragung vom Nerv zum Muskel und führt dadurch zu Lähmungen der Muskulatur. Während früher insbesondere das Bakterium Clostridium botulinum als Lebensmittelvergifter gefürchtet war, wird das von ihm erzeugte Gift heutzutage zu medizinischen und kosmetischen Zwecken eingesetzt. Die Entsorgung ist aufgrund der toxischen Wirkung anspruchsvoll.
Das Clostridium botulinum ist seit jeher als Verursacher von Botulismus, einer lebensbedrohlichen Lebensmittelvergiftung gefürchtet. Die von ihm erzeugten Proteine werden seit den 1980er Jahren auch zu medizinischen Zwecken sowie seit 1992 in der ästhetischen Chirurgie unter anderem zur Faltenglättung eingesetzt. Regelmäßige Anwendung findet das Nervengift unter anderem in der Neurologie. Dort wird Botulinumtoxin in erster Linie in der Behandlung von speziellen Bewegungsstörungen, den sogenannten Dystonien, beim Schielen oder Lidkrämpfen verwendet. Darüber hinaus besteht eine Zulassung für die Therapie des Blepharospasmus, des Spasmus hemifacialis sowie bei bestimmten spastischen Syndromen bei Erwachsenen und Kindern, beispielsweise auch nach Schlaganfällen. Auch als Arzneimittel zur Behandlung übermäßigen Schwitzens ist es in Deutschland zugelassen, als Medikation bei Migränepatienten oder auch bei erhöhter Speichelproduktion (z. B. bei Patientinnen und Patienten mit M. Parkinson oder Amyotropher Lateralsklerose). Militärisch gesehen, ist es als Biowaffe gefürchtet. Die größte Bekanntheit erlangte es allerdings unter dem Namen Botox in der ästhetischen Medizin.
Anwendung und Lagerung von Botox
Auf Grund der vielseitigen Einsatzgebiete ist die Menge der Behandlungen und damit auch die Anzahl der Anwender und Anwenderinnen in den vergangenen Jahren stetig gewachsen. Vor Gebrauch muss die Injektionslösung erst hergestellt werden, dies erfolgt mit steriler physiologischer Kochsalzlösung. Die Lösung kann vor Anwendung bis zu vier Stunden im Kühlschrank gelagert werden. Nicht verwendete Lösungen oder Reste müssen entsorgt werden, da Produkt und Lösungsmittel kein Konservierungsmittel enthalten. Benutzte Kanülen werden sofort nach Gebrauch am Arbeitsplatz in stich- und bruchfeste, flüssigkeitsdichte, fest verschließbare und undurchsichtige Spritzenabwurfbehälter abgeworfen.
Entsorgung von Botox
Ist eine Autoklavierung nicht möglich, sollte das Botuliniumtoxin, da es eine hohe Giftigkeit aufweist, so entsorgt werden, dass für Mensch und Umwelt keine Gefahr ausgeht. Dies sollte praxisnah erfolgen und das eigene Schutzziel sollte klar definiert sein. Denn den einen, korrekten Entsorgungsweg gibt es für Botox nicht. Die Packungsbeilagen bzw. Sicherheitsdatenblätter geben nur mäßig Auskunft über ein mögliches Vorgehen bei der Entsorgung. Aufgrund seiner Toxizität darf das Arzneimittel keinesfalls im Abwasser oder Haushaltsmüll beseitigt werden.
Botulinumtoxin stammt von einem Bakterium und fällt somit als Biostoff unter die Biostoffverordnung (BioStoffV). Verfallene, ungenutzte Mengen des Medikaments müssen als Sonderfall entsorgt werden. „Pragmatisch“ gesehen sollte auf den Entsorgungsweg zurückgegriffen werden, der bereits vorhanden ist: Bei Krankenhäusern, Unikliniken, Apotheken oder ähnlichen Einrichtungen, die Zytostatika entsorgen, bietet sich die Entsorgung über die entsprechenden Behältnisse an, da Botox genau wie Zytostatika einen giftigen Abfall darstellt oder als giftiges Altmedikament. Zu empfehlen wäre jedoch der Weg als gefährlicher Laborabfall der Klasse 6.1 (UN-Nummer 3172).
Eine andere Möglichkeit stellt die Autoklavierung dar: Zur sicheren Entsorgung sollten ungebrauchte Injektionsflaschen mit etwas Wasser aufbereitet und autoklaviert werden. Alle gebrauchten Flaschen, Spritzen, vergossene Lösungsreste etc. gehören ebenfalls dem Autoklav zugeführt. Nach einer Autoklavierung können Reste theoretisch als 180104 oder über den Ausguss entsorgt werden. Zur Sicherheit sollte hier aber auf die Entsorgung als Altmedikament zurückgegriffen werden.
Rückstände des Botulinumtoxins können bspw. auch mit verdünnter Hypochloritlösung 0,5% inaktiviert werden. Nach dieser Inaktivierung dürfen gebrauchte Durchstechflaschen, Spritzen und Materialien nicht entleert werden, da in Verbindung mit der Hypochloritlösung nach wie vor eine gefährliche Chemikalie vorhanden ist. Diese sollten als Laborchemikalie entsorgt und in entsprechende Behälter geworfen werden.
Bei Unsicherheiten sind die Behörden vor Ort oder der zertifizierte Entsorger anzufragen.
Arbeitssicherheit spielt eine wichtige Rolle
Bei einer Autoklavierung sollte beachtet werden, dass mit Blick auf die Verwendung und Lagerung von Natriumhypochlorit-Lösungen, häufig Aspekte der Effektivität und der Arbeitssicherheit außer Acht gelassen werden. Hier ist insbesondere die Zersetzung zu beachten und damit verbunden die Abnahme der hypochlorigen Säure bzw. des freien Chlors. Bei unsachgemäßer Lagerung könnte die Freisetzung von Chlor erfolgen. Zudem ist es ratsam, sich vom Hersteller schriftlich bestätigen zu lassen, dass eine Autoklavierung möglich ist. Zudem sollte diese ausschließlich unter dem Abzug erfolgen.
In Apotheken oder kosmetischen Praxen ist die Inaktivierung nicht immer zu gewährleisten, hier sollte eine klassische Entsorgung erfolgen. Als giftiger Stoff macht es Sinn, diesen unter hohen Temperaturen und unter Verschluss zu zerstören, dies erfolgt in einer Sonderabfallverbrennungsanlage.
Quellen
- chemie-schule.de: Botulinumtoxin
- Rote Liste Service GmbH: Bocouture 50 Einheiten Pulver zur Herstellung einer Injektionslösung
- Emma: Zwischen Profit und Sehnsucht
- umwelt-online.de: Leitlinien zu Tätigkeiten mit Biostoffen
- Robert Koch-Institut: Probentransport nach ADR
- miprolab: Sicherheitsdatenblatt Botulinum Neurotoxin