Blutkonserven sind in der medizinischen Versorgung unverzichtbar. Operationen, Transplantationen und die Behandlung schwerer Krankheiten wären ohne sie nicht denkbar. Doch Blutkonserven sind ein empfindliches Gut. Sie sind nur eine begrenzte Zeit haltbar und müssen danach sicher und korrekt entsorgt werden. Dabei ist besonders darauf zu achten, ob die Konserven eventuell infektiöses Blut enthalten.
Etwa 14.000 Blutkonserven werden pro Tag in Deutschland benötigt, vor allem für die Krebstherapie, aber auch zur Behandlung schwerer Organerkrankungen sowie bei der Versorgung nach Unfällen. Da kein künstlich herstellbarer Blutersatz existiert, müssen die benötigten Mengen durch freiwillige Blutspenden generiert werden. Um schwere gesundheitliche Folgen bei der Verwendung von Blutkonserven auszuschließen, wird jeder Blutspende vor ihrer Freigabe eine Blutprobe entnommen und im Labor auf Krankheitserreger untersucht. Ergeben die Laborwerte eine Verunreinigung, darf die Blutkonserve nicht zum Einsatz kommen und muss entsorgt werden. Aber auch bei der Verwendung einwandfreier Blutkonserven ist umsichtiges Handeln erforderlich. Je nach Art des Blutproduktes ist dessen Haltbarkeit begrenzt und die Verwendung von auf Transfusionstemperatur erwärmten Blutkonserven nur wenige Stunden möglich.
Entsorgung von Blutkonserven gemäß AS 180102
Blutkonserven werden als Sonderabfall entsorgt. Anwendung findet dabei die Abfallschlüsselnummer 180102, „Körperteile und Organe, einschließlich Blutbeutel und Blutkonserven“. Demnach sind Blutkonserven direkt am Anfallort getrennt zu sammeln und dürfen nicht mit Siedlungsabfällen vermischt werden. Auch das Umfüllen, Sortieren oder Vorbehandeln ist nicht zulässig. Vor dem Transport in eine zugelassene Verbrennungsanlage erfolgt die Lagerung an einer gut belüfteten innerbetrieblichen Sammelstelle. Gasbildung ist zu vermeiden. Bei einer Lagerungstemperatur von unter +15° C dürfen Blutkonserven maximal eine Woche aufbewahrt werden. Liegt die Temperatur unter +8° C, ist in Abstimmung mit einem Hygienebeauftragten auch eine Verlängerung der Lagerdauer möglich. Tiefgefrorene Blutkonservenabfälle dürfen bis zu sechs Monaten gelagert werden.
Darüber hinaus können einzelne mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllte Behältnisse in dafür vorgesehene Abgüsse entsorgt und dem Abwasser zugeführt werden. Hygienische und infektionspräventive Gesichtspunkte sind dabei unbedingt zu beachten, ebenso wie die Vorgaben der kommunalen Wasserwirtschaft.
Infektiöse Blutkonserven sind gefährliche Abfälle
Sind Blutkonserven durch Viren oder Bakterien verunreinigt und besteht dadurch die Gefahr der Verbreitung von Krankheiten, sind sie als gefährliche Abfälle gemäß AS 180103* zu entsorgen und erfordern dabei gemäß §17 des Infektionsschutzgesetz (IfSG) besondere Beachtung. Abfälle der Schlüsselnummer 180103* müssen direkt am Anfallort in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen gesammelt werden. Hier kommen beispielsweise bauartgeprüfte Gefahrgutverpackungen zum Einsatz. Ein Umfüllen oder Sortieren ist nicht zulässig, die Bildung von Gasen ist zu vermeiden. Die Lagerungszeit beträgt auch hier bei Temperaturen unter +15° C maximal eine Woche, bei unter +8° C kann sie nach Abstimmung mit der für Hygiene zuständigen Person verlängert werden. Die Außenseite der Sammelbehältnisse darf nicht mit Krankheitserregern kontaminiert werden, gegebenenfalls ist eine Desinfektion erforderlich.
Für den Transport zur Entsorgungsanlage benötigen infektiöse Blutkonservenabfälle zwingend eine Kennzeichnung mit dem „Biohazard“-Symbol. In der zugelassenen Entsorgungsanlage werden die gefährlichen Abfälle verbrannt. In manchen Fällen ist vor der endgültigen Entsorgung eine Desinfektion nach einem vom Robert Koch-Institut zugelassenen Verfahren möglich. Die nachfolgende Behandlung erfolgt dann entsprechend AS 180104. Sind Erreger der transmissiblen spongiformen Enzephalopathie (TSE) oder der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit vorhanden, ist dies ausgeschlossen.
Quellen
- Pharmazeutische Zeitung: Blutprodukte unter strenger Kontrolle
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): Was passiert mit meinem Blut nach der Spende?
- Abfallmanager Medizin: Medizinische Abfallarten
- Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung Nr. 18, Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- Tagesschau: Die rote Mangelware