Bleischürzen entsorgen

Röntgenschutzkleidung muss wegen ihrer Toxizität als Sondermüll entsorgt werden (Foto: Tyler Olson, AdobeStock)
Röntgenschutzkleidung muss wegen ihrer Toxizität als Sondermüll entsorgt werden (Foto: Tyler Olson, AdobeStock)

Wenn Strahlenschutzkleidung häufig im Einsatz ist, können bereits nach kurzer Zeit Beschädigungen auftreten, welche auch die Abschirmwirkung beeinflussen. Röntgenschürzen müssen zudem regelmäßig auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden. Wird sich für eine Entsorgung entschieden, stellt sich die Frage: Wohin mit der ausrangierten Schutzkleidung?

Der Zustand von Röntgenschutzkleidung muss in Deutschland seit 2016 nach DIN 6857-2 geprüft werden. Bei der jährlichen fachgerechten Qualitätsprüfung werden die verschiedenen Kleidungsstücke durchleuchtet, festgestellte Mängel bzw. Defekte dokumentiert und Schutzkleidung mit Mängeln aussortiert. Diese Prüfung ist zwingend notwendig, denn von außen nicht sichtbare, zerschlissene Schutzmaterialien können lokal zu hohen Organbelastungen führen.

Medizinische Schutzkleidung besteht aus verschiedenen Lagen

Kein Material kann vollständig vor Röntgenstrahlung schützen. Sehr effizient und deshalb in vielen Röntgenräumen und OPs im Einsatz ist das Schwermetall Blei. Um den Patientinnen und Patienten während des Röntgens zu schützen, befinden sich im Inneren einer Röntgenschürze mehrere Lagen eines Stoffgemisches aus einer Trägermasse, beispielsweise Kautschuk, und einem Element von hoher Dichte, das Strahlen absorbiert. Dieser Schutzstoff macht bis zu 80 Prozent der Masse aus. Früher wurde als Strahlenschutz ausschließlich Blei verwendet. Aufgrund des hohen Gewichts und zum Wohle des Umweltschutzes haben sich bleifreie und bleireduzierte Materialien zuletzt immer mehr durchgesetzt. In Strahlenschutzkleidung, die auf Blei ganz oder teilweise verzichtet, verwendet man stattdessen Zinn, Bismut oder Wolfram.

Regelmäßige Überprüfung der medizinischen Schutzkleidung

Aufgrund ihrer wichtigen Funktion unterliegt Röntgenschutzkleidung zahlreichen rechtlichen Vorschriften: Abschirmeigenschaften, Schutzwirkung und Design sind europaweit, die regelmäßigen Qualitätsprüfungen von in Gebrauch befindlicher Schutzkleidung deutschlandweit einheitlich geregelt. Haben die Schürzen ausgedient, müssen sie wegen des giftigen Schwermetalls als Sondermüll entsorgt werden. Für die Erneuerung sind die Klinik- und Praxisleiter verantwortlich. Zur Sicherheit von Mitarbeitern und Patienten sollten nur Produkte eingesetzt werden, die DIN EN 61331-1:2016, DIN EN 61331-3:2016 und der neuen PSA-Verordnung (EU) 2016/425 entsprechen.

LAGA regelt die Entsorgung medizinischer Schutzkleidung

In vielen Fällen steht der Hersteller in der Pflicht und muss die schadhaften oder in die Jahre gekommene Kleidung zur vollständigen Entsorgung zurücknehmen. Aussortierte, bleihaltige Röntgenschürzen müssen aufgrund ihrer Toxizität als Sondermüll entsorgt werden. Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) hat sich in ihrer Mitteilung 18 dazu positioniert und erklärt: „Bleihaltige Röntgenschürzen sind getrennt zu erfassen und möglichst einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Die Möglichkeit der Rückgabe an den Hersteller ist zu prüfen. Für die getrennte Entsorgung soll der AS 150202* (Aufsaug- und Filtermaterialien (einschließlich Ölfilter a.n.g.), Wischtücher und Schutzkleidung, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind) verwendet werden. Chlorfreie Kunststoffe in der Ummantelung erleichtern die thermische Rückgewinnung von Metallen, dies sollte bereits bei der Beschaffung berücksichtigt werden.“

Bei den bleifreien Strahlenschutzmitteln kann z.B. Wismut zurück gewonnen werden. Blei schadet zwar der Umwelt, ist aber ein wichtiger Rohstoff, der nahezu hundertprozentig wiederverwendbar ist. Zertifizierte Entsorgungsunternehmen setzen deshalb auf Verfahren, bei denen die Kleidung zunächst verascht und dann thermisch weiter bearbeitet wird. So kann das reine Blei gewonnen und in den Wirtschaftskreislauf zurückgeführt werden.

Quellen

Röntgenschutzkleidung muss wegen ihrer Toxizität als Sondermüll entsorgt werden (Foto: Tyler Olson, AdobeStock)
Röntgenschutzkleidung muss wegen ihrer Toxizität als Sondermüll entsorgt werden (Foto: Tyler Olson, AdobeStock)