Für Medikamente und Arzneimittel gibt es verschiedene Entsorgungswege, die umweltbewusst und sicher sind. Arzneimittel mit der Abfallschlüsselnummer 180109 entstehen in Krankenhäusern, Tierkliniken, Apotheken oder Arzt- bzw. Tierarztpraxen und ebenfalls in privaten Haushalten als Restposten oder überlagerte Produkte. Wir erläutern die korrekte Entsorgung dieser Abfälle.
Schmerzmittel, Antibiotika, blutdrucksenkende Mittel, Psychopharmaka, Hormonpräparate: In Praxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen fallen eine Vielzahl überlagerter Präparate oder nicht aufgebrauchter Tabletten an. Bei kleineren Mengen ist eine Entsorgung als Abfallschlüssel 180104 möglich. Die Ausführungen zu Praxen und Apotheken unter „Entsorgung haushaltsüblicher Mengen“ sollten dabei berücksichtigt werden. Auch für die Abfälle des AS 180104 ist hausintern ein täglicher Abtransport zur Sammelstelle anzustreben. Im Schadensfall, infolge einer missbräuchlichen Verwendung der entsorgten Tabletten, kann ein Krankenhaus oder eine Praxis haftbar gemacht werden. Daher sollten die entsorgten Medikamente vor fremden Zugriffen aufbewahrt werden.
Unter den Abfallschlüssel 180109 fallen Altarzneimittel, die nicht unter AS 180108* fallen (u.a. auch Röntgenkontrastmittel oder Infusionslösungen). Diese gelten als Siedlungsabfälle, jedoch muss eine thermische Behandlung sichergestellt sein. Zu den Abfällen zählen:
- Fehlchargen, Ausschuss
- überlagerte, verunreinigte Medikamente wie z. B. Altarzneimittel,
- Röntgenkontrastmittel,
- Infusionslösungen
Abfall wird in Deutschland nicht unbehandelt auf Deponien gelagert, sondern verbrannt oder mechanisch-biologisch vorbehandelt. Durch die Verbrennung werden die Wirkstoffe in Arzneien zerstört oder inaktiviert und können nicht mehr in die Umwelt gelangen. Medikamente sollten niemals über Toilette oder Spüle entsorgt werden, da mit dem Abwasser die Inhaltsstoffe in die Kläranlagen gelangen. In Studien konnten mehr als 150 verschiedene Wirkstoffe aus Medikamenten in der Natur nachgewiesen werden. Auch im Grundwasser fanden sich rund 40 verschiedene Wirkstoffe, darunter Schmerzmittel, Röntgenkontrastmittel und Lipidsenker.
Einige Medikamente gelten als Sonderabfall
Spezielle Virustatika, Hormonpräparate sowie weitere Medikamente können gefährlicher Abfall sein. Hormonpräparate oder virushemmende Mittel sollten deshalb als Sonderabfall entsorgt werden. Dabei ist der Hinweis des Herstellers in der Gebrauchsinformation des Arzneimittels zur Aufbewahrung und Entsorgung ausschlaggebend. Auch für Tabletten, die unter das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) fallen, gelten bei der Entsorgung spezielle rechtliche Regelungen.