Wo nicht-gefährliche Chemikalienabfälle des AS 180107 anfallen, wie sie gesammelt und zur Entsorgung bereitgestellt werden müssen, fasst die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) in ihrer Mitteilung 18 zusammen. In der Praxis zeigt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) ein anderes Vorgehen.
Unter den Abfallschlüssel 180107 fallen gemäß LAGA u. a. Reinigungs- und Desinfektionsmitteln sowie Abfälle aus Laboren und diagnostischen Apparaten, die nicht über das Abwasser entsorgt werden dürfen und aufgrund der geringen Chemikalienkonzentration nicht dem Abfallschlüssel 180106* (gefährliche Chemikalienabfälle) zugeordnet werden müssen.
Sicher sammeln und lagern von Chemikalienabfällen
Die Chemikalienabfälle ohne gefährliche Inhaltsstoffe sind in dicht verschließbaren Spezialbehältern zu sammeln. Die Entsorgungsräume, in denen diese bis zum Transport gelagert werden, sollten wie folgt beschaffen sein
- abschließbar
- brandsicher
- belüftet
- kühl
- mit Auffangmöglichkeit
Gleiches gilt für die chemischen Abfälle aus der Forschung, Diagnose, Krankenbehandlung und Vorsorge bei Tieren, die unter AS 180206 geführt werden.
Größere Mengen, speziellere Abfallschlüssel
Entstehen ungefährliche Chemikalienabfälle in größeren Einzelmengen, wird empfohlen, die Fraktionen getrennt unter eigenem Abfallschlüssel zu sammeln. Zur Einstufung und Entsorgung informieren die Hersteller beispielsweise in Sicherheitsdatenblättern.
Chemikalien im Zweifel nach 180106* entsorgen
Wie die Entsorgung von Chemikalienabfällen in der Praxis aussieht, zeigt die BGW am Beispiel des Herz-und Diabeteszentrums Nordrhein-Westfalen in ihrer wegweisenden, zuletzt im Oktober 2019 aktualisierten Publikation „Abfallentsorgung“. Beim Abfallschlüssel 180107 kommt das Herz- und Diabeteszentrum zu dem Ergebnis: „Da nicht auszuschließen ist, dass Chemikalienabfälle anfallen, die aus gefährlichen Stoffen bestehen oder solche enthalten können, werden Chemikalien generell unter der Abfallschlüsselnummer AS 180106* entsorgt.“ Dieser Erfahrung folgend, empfiehlt sich aus Arbeitsschutz- und Sicherheitsgründen im Zweifelsfall, chemische Abfälle gemäß AS 180106* zu sammeln und zu entsorgen. Alle Informationen dazu hier im Abfall-ABC.
Quellen
- Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA): Mitteilung 18: Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Abfallentsorgung. Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen im Gesundheitsdienst