Abfallschlüsselnummer 180102

Entsorgung von Körperteilen, Blut und Organen

Dem Abfallschlüssel 180102 werden Körperteile und Organe zugeordnet (Foto: Africa Studio, AdobeStock)
Dem Abfallschlüssel 180102 werden Körperteile und Organe zugeordnet (Foto: Africa Studio, AdobeStock)

Körperteile und Organe sowie Blutkonserven oder mit flüssigen Blutprodukten gefüllte Behältnisse sind gemäß Abfallverzeichnisverordnung (AVV) nach Abfallschlüssel 180102 bereits am Anfallort getrennt zu erfassen und einer gesonderten Beseitigung zuzuführen. Sie gelten als nicht gefährliche Abfälle.

Extrahierte Zähne sind zwar Körperteile, müssen aber nicht als solche gemäß AS 180102 entsorgt werden. Das bedeutet, sie gelten nicht als überwachungsbedürftige Abfälle und dürfen somit im Hausmüll entsorgt  werden. Folgende Abfälle mit Kontaminationsgefahr fallen unter diesen Abfallschlüssel:

  • Plazenten und humane Teile (Körperteile, Amputate, entfernte Organe und Föten),
  • Gewebeabfälle
  • abgesaugtes Material aus der Liposuction (abgesaugtes Fett)
  • Reinigungsflüssigkeiten aus Geräten zur Analyse von Blut
  • Herzschrittmacher

Infektiöse Abfälle und Abfälle mit Verletzungsgefahr werden mit dem Abfallschüssel 180103* klassifiziert. Die Abfälle, die unter die Abfallschlüsselnummer 180102 fallen, sind unbedingt in sicher verschlossenen, geeigneten Behältnissen zu transportieren. Diese werden zur innerbetrieblichen Sammelstelle befördert und dort zur Abholung bereitgestellt. Dabei dürfen die Abfälle nicht umgefüllt oder umsortiert werden.

Einzelne Behältnisse, die mit Blut oder flüssigen Blutprodukten gefüllt sind, können unter Beachtung von hygienischen und infektionspräventiven Voraussetzungen in dafür vorgesehen Ausgüsse entleert werden.

Besonderheit bei der Aufbewahrung nach AS 180102

Um eine Gasbildung zu vermeiden, müssen Abfälle des AS 180102 gekühlt gelagert werden. Die Sammlung erfolgt in sorgfältig verschlossenen Einwegbehältnissen, die zur Verbrennung geeignet sind:

  • maximale Lagerungsdauer von einer Woche bei unter +15 Grad
  • bei einer Lagertemperatur von unter +8 Grad kann die Lagerungsdauer verlängert werden (nach Absprache mit dem Hygienebeauftragten)
  • tiefgefrorene Lagerung bis zu 6 Monate möglich

Bei Operationen anfallende ethische Abfälle werden in entsprechend deklarierte Behälter entsorgt, die in den Operationssälen bereitstehen. Anschließend werden diese sorgfältig verschlossen. Bereits auf dem Transportweg zur Sammelstelle ist auf die vorgegebene Kühlung zu achten. Die Behälter dürfen in der Sammelstelle nicht noch einmal geöffnet und / oder umgefüllt werden.

Die Behälter müssen (ebenso wie AS 180103*) als Sondermüll entsorgt werden und gehen in die Sondermüllverbrennung. Eine Vermischung mit Siedlungsabfällen ist nicht zulässig.

Quellen

Dem Abfallschlüssel 180102 werden Körperteile und Organe zugeordnet (Foto: Africa Studio, AdobeStock)
Dem Abfallschlüssel 180102 werden Körperteile und Organe zugeordnet (Foto: Africa Studio, AdobeStock)