Die ehemaligen LAGA-Abfallkategorien mit ihrer Untergliederung in die Gruppen A bis E werden im Gesundheitsbereich häufig noch verwendet, obwohl diese durch die LAGA-Mitteilung 18 ihre Gültigkeit verloren haben. Die seit 2002 gültige Neuregelung sieht eine detailliertere Bezeichnung durch europaweit gültige Abfallschlüsselnummern (AS) entsprechend dem Europäischen Abfallverzeichnis (AVV) vor.
Ehemalige LAGA-Gruppen
- Gruppe A: keine besonderen Anforderungen aus infektionspräventiver und umwelthygienischer Sicht (u.a. hausmüllähnliche Abfälle)
- Gruppe B: innerhalb des Krankenhauses aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen (u.a. mit Blut, Sekreten od. Exkrementen behaftete Abfälle)
- Gruppe C: innerhalb und außerhalb des Krankenhauses aus infektionspräventiver Sicht besondere Anforderungen (u.a. Abfälle mit Erregern meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten)
- Gruppe D: innerhalb und außerhalb des Krankenhauses aus umwelthygienischer Sicht besondere Anforderungen (u.a. Altchemikalien)
- Gruppe E: aus ethischer Sicht besondere Anforderungen (u.a. Körperteile)
Neugliederung nach AVV-Abfallschlüssel
Mit der Neuregelung im Zuge der LAGA-Mitteilung 18 wurde die Abfallzuordnung der LAGA-Gruppen weiter spezifiziert und untergliedert. Sie erhielten die bereits erwähnten europaweit gültigen und einheitlichen sechsstelligen Abfallschlüsselnummern (AS). Von den bis zu 40 Abfallarten, die im Gesundheitswesen anfallen, sind die häufigsten Abfälle im Europäischen Abfallverzeichnis unter dem Kapitel „Abfälle aus der humanmedizinischen oder tierärztlichen Versorgung und Forschung“ (AVV-Gruppe 1801 und 1802) zusammengefasst.
Wir haben Ihnen in der folgenden Übersicht die ehemaligen LAGA-Gruppen den neuen AVV-Abfallschlüsseln zugeordnet: Download als PDF