Abfallbehandlung

Abfälle müssen sachgerecht und auf dem richtigen Weg entsorgt werden. (Foto: lio, photocase)
Abfälle müssen sachgerecht und auf dem richtigen Weg entsorgt werden. (Foto: lio, photocase)

Die in Krankenhäusern anfallenden Abfälle müssen sachgerecht und auf dem richtigen Weg entsorgt werden. Eine große Palette unterschiedlichster Stoffe und Materialien verlangt dabei nach verschiedenen Entsorgungswegen. Jährlich kommen für jedes Krankenhaus rund 2.500 bis 10.000 Tonnen zusammen – angefangen von normalem Papier oder defekten Geräten über gebrauchte Spritzen, Glasflaschen, Kanülen und Medikamentenreste bis hin zu gefährlichen, infektiösen Abfällen oder auch Körperteilen.

Jeder Krankenhauspatient verursacht nach Angaben der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) täglich durchschnittlich 6 kg an Abfall. Dabei fallen entsprechend der medizinischen Schwerpunkte und Disziplinen unterschiedliche Mengen der verschiedenen Abfallarten an. Ziel muss es sein, diese möglichst umweltgerecht, effektiv und letztlich auch mit größtmöglichem Nutzen für das Unternehmen zu entsorgen.

Abfälle, deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen stellen – diese bilden den Hauptanteil der Krankenhausabfälle (AS 180104) – werden wie Abfall aus Haushalten behandelt und in entsprechenden Verbrennungsanlagen verwertet. Ein weiteres stoffliches Recycling ist für Verbände, Windeln, Einwegwäsche oder ähnliche Verbrauchsstoffe nicht möglich. Die thermische Abfallbehandlung ist damit der häufigste Entsorgungsweg.

Thermische Behandlung medizinische Abfälle

Der größte Anteil des Krankenhausabfalls kann in den thermischen Abfallbehandlungsanlagen gemeinsam mit Siedlungsabfällen verwertet werden. Nur ein vergleichsweise geringer Anteil von fünf Prozent der gesamten Abfallmenge besteht aus gefährlichen, infektiösen Abfällen, die nach der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) gesondert zu behandeln sind (u.a. Sterilisation/Desinfektion durch Wasserdampf, Verbrennung). In diesen Fällen sind die LAGA-Vorgaben (Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes) und die Vorgaben des Robert Koch-Institutes zu beachten. Gegebenenfalls müssen diese speziellen Abfälle in Sonderabfallverbrennungsanlagen oder in Anlagen zur chemisch-physikalischen Behandlung vernichtet werden.

Chemisch-physikalische Behandlung gefährlicher Abfälle

Bis zu 30 Prozent der gefährlichen Abfälle, die in Deutschland jährlich anfallen, werden nach Angaben des Umweltbundesamtes chemisch-physikalisch behandelt. Dabei handelt es sich überwiegend um flüssige, gefährliche Abfälle, deren Inhaltsstoffe kontrolliert umgewandelt (Neutralisation, Oxidation, Reduktion) oder zerstört werden.

Quellen

Abfälle müssen sachgerecht und auf dem richtigen Weg entsorgt werden. (Foto: lio, photocase)
Abfälle müssen sachgerecht und auf dem richtigen Weg entsorgt werden. (Foto: lio, photocase)