Kliniken sind gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) dazu verpflichtet, Abfallmengen zu reduzieren, (potenziell) gefährliche Abfälle unschädlich zu machen und die unterschiedlich kategorisierten Abfälle der stofflichen oder thermischen Verwertung zuzuführen – so weit das aus technischer, wirtschaftlicher und auch hygienischer Perspektive möglich bzw. zumutbar ist. Viele nicht nachhaltige und ressourcenschonende Verhaltensweisen im Gesundheitswesen werden mit Hygiene und Infektionsprävention begründet und schränken damit Maßnahmen der Abfallhierarchie ein. Dies betonte auch die ehemalige Leiterin des Instituts für Hygiene und Umweltmedizin der Charité, Petra Gastmeier, im Rahmen der diesjährigen CleanMed in Berlin.
Um die Pflichten der Kreislaufwirtschaft stärker zu fokussieren, müssen Abfallbeauftragte in enge Absprachen mit anderen Abteilungen treten. Neben der Hygiene sollten diese Gespräche auch auf die Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Mitarbeitende aus dem Einkauf und der betrieblichen Interessenvertretung, das medizinische Fachpersonal sowie die Geschäftsführung ausgeweitet werden. Gemeinsam können hier konkrete Maßnahmen erarbeitet werden, um Abfälle zukünftig einzusparen oder zu verwerten, ohne dass die Sicherheit der Patientinnen und Patienten oder der Mitarbeitenden gefährdet wird.
Eine große Einsparmöglichkeit – sowohl aus hygienischer als auch abfallwirtschaftlicher Sicht – ist die bedachte Verwendung von medizinischen Einmalhandschuhen. Diese wurden in den letzten Jahren vermehrt eingesetzt. Laut Empfehlung der KRINKO (Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention) ist das Tragen der Einmalhandschuhe in den meisten Fällen aber nicht notwendig. Diese Schutzkleidung sollte nur dann getragen werden, wenn dadurch mögliche Infektionsketten unterbrochen oder der Schutz des medizinischen Personals vor einer Kontamination mit Blut, Sekreten und Exkreten einschließlich Krankheitserregern verhindert werden kann. Eine aus hygienischer Perspektive sichere und gleichzeitig abfallarme Schutzmaßnahme stelle laut der Direktorin des Instituts für Hygiene/Krankenhaushygiene des Universitätsklinikums Leipzigs, Prof. Dr. Iris Chanberny, vor allem die Händedesinfektion dar.
Zusätzlich gibt es noch weitere ressourcenschonende Maßnahmen, die aus hygienischer Sicht als unbedenklich eingestuft werden können. Darunter fallen beispielsweise die Aufbereitung von Medizinprodukten und das Abschalten nicht benötigter Lüftungs- sowie Klimaanlagen.
Quellen
- Ärzteblatt: Müll versus Hygiene – Eine gute Mitte finden
- Bundesministerium der Justiz und Bundesamt für Justiz: Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen
- BGW Themen: Abfallentsorgung
- Bundesgesundheitsblatt: Händehygiene in Einrichtungen des Gesundheitswesens
- Universitätsklinikum Leipzig: Entwicklung der vergangenen Jahre – Mehr Handschuh statt Desinfektion