Die jährliche statistische Erhebung der Bundesärztekammer (BÄK) weist für 2016 bundesweit 2.245 Behandlungsfehler aus.
In über 80 Prozent der Fälle waren Aufklärungsmängel die Ursache für entstandene Gesundheitsschäden. In rund 18 Prozent gab es keinen kausalen Zusammenhang zwischen den geltend gemachten gesundheitlichen Schäden und den Fehlern in der Behandlung oder den Mängeln in der Risikoaufklärung.
Knie- und Hüftgelenkarthrosen sowie Unterschenkel- und Sprunggelenkfrakturen waren Diagnosen, die am häufigsten zu Beanstandungen bei den Behandlungen führten.