Reichen die Hinweise in Packungsbeilagen und Fachinformationen nicht aus, um ein Medikament richtig anzuwenden, müssen Pharmaunternehmen zusätzliches Schulungsmaterial für Apotheken, Ärzte und Patienten bereitstellen. Genau dieses angeordnete und behördlich genehmigte Schulungsmaterial wurde in der Vergangenheit häufig mit Werbung verwechselt und ungelesen entsorgt statt weitergegeben. Um die Wahrnehmung für die Unterlagen zu schärfen, gibt es seit 1. Dezember 2016 ein Logo, welches sie künftig als offizielle und wichtige Informationen deutlicher kenntlich macht: eine blaue Hand mit dem Schriftzug „behördlich genehmigtes Schulungsmaterial“.
Angeordnetes und behördlich genehmigtes Schulungsmaterial sind z.B. Patientenbroschüren, Patientenpässe zur Verlaufskontrolle oder auch Informationen zu neuen Wirkstärken. Sie stellen den bestimmungsgemäßen Einsatz von Arzneimitteln sicher, minimieren das Risiko bei der Anwendung und wirken konkret Medikationsfehlern wie auch Nebenwirkungen entgegen. Wenn dieses Material seine Adressaten durch das Blaue-Hand-Symbol in Zukunft besser erreicht, ist ein wichtiger Schritt für mehr Arzneimittelsicherheit in Deutschland getan.
Auf die neue Kennzeichnungsvorschrift haben sich das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), das Paul-Ehrlich-Institut (PEI), die pharmazeutischen Unternehmen und die Arzneimittelkommissionen der Ärzte und Apotheker verständigt.