Seit 2019 gilt laut Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) bei Elektroaltgeräten ein Mindestsammelziel von 65 Prozent. Diese Untergrenze besteht seitdem gleichwohl EU-weit. Wie eine aktuelle Auswertung des Umweltbundesamts (UBA) zeigt, wurde diese Vorgabe jedoch im ersten Jahr ihrer Gültigkeit noch weit verfehlt. Demnach wurde mit 947.067 Tonnen an gesammelten Altgeräten lediglich eine Sammelquote von 44,3 Prozent erreicht – rund 443.000 Tonnen zu wenig. Letztere und die übrigen Hunderttausenden Tonnen Elektroschrott wurden – und werden wohl nach wie vor – etwa fälschlicherweise zusammen mit dem Restmüll oder Verpackungsabfällen entsorgt. Großgeräte wie Waschmaschinen landeten zudem häufig auf nicht zertifizierten Schrottplätzen oder bei Schrottsammlern.
Ab 2022 sollen weitere Vorgaben zur verbesserten sachgemäßen Entsorgung von Elektroschrott beitragen. Diese umfassen neben ausgeweiteten Annahmepflichten auch bessere Verbraucherinformationen. So sind dann etwa auch Lebensmitteldiscounter, die mehrmals im Jahr Elektrogeräte in ihrem Sortiment anbieten, ab einer Ladenfläche von 800 Quadratmetern zur Rücknahme von Altgeräten verpflichtet. Darüber hinaus müssen Elektrogerätehändler Verbraucher stärker über Rücknahmepflichten sowie über Möglichkeiten zur Rückgabe informieren. Ebenso sollen sämtliche Sammel- und Annahmestellen über eine einheitliche Kennzeichnung verfügen.
Eine Verbesserung der Sammelquote tut angesichts des stark wachsenden Aufkommens an Altgeräten Not. Laut UBA stieg die Masse neuer Geräte 2019 im Vergleich zu 2013 um gut 60 Prozent auf 2,9 Millionen Tonnen. Die Institution appelliert daher an Handel, Hersteller und Kommunen, sich stärker einzubringen. Diese sollten zum Beispiel durch besser erreichbare Wertstoffhöfe und flexiblere Annahmezeiten ihre Sammel- und Rücknahmemöglichkeiten weiter ausbauen.