Ab 2019 soll die Elektronische Patientenakte als weitere Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte (eGk) zur Verfügung stehen. Nachdem am 1. Januar 2016 das „Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen“ (E-Health-Gesetz) in Kraft getreten ist, wird noch in diesem Jahr damit begonnen, die digitale Infrastruktur in Arztpraxen und Krankenhäusern zu schaffen. Darauf aufbauend könnten neue Anwendungen auf der elektronischen Gesundheitskarte vorbereitet und umgesetzt werden.
Angedacht sind nach ersten Überlegungen u.a. Notfalldaten, Allergien, einzunehmende Medikamente und Arztbriefe. Ein elektronischer Medikationsplan ist ebenfalls vorgesehen. Er soll verhindern, dass Patienten für sie unverträgliche Medikamente verschrieben bekommen. Eine Art Patientenfach ermöglicht es dem Versicherten eigene Dateien, etwa Blutzuckermessungen, zu speichern. Ziel ist es mit diesem Vorhaben, die Gesundheitsversorgung insgesamt weiter zu verbessern.
Aktuell müssen in vielen Bereichen – insbesondere beim Datenschutz – weitere Detailfragen erörtert und geklärt werden. Stichwort: „gläserner Patient“. Nach den Vorstellungen des Bundesverbandes IT im Gesundheitswesen bleibt der Versicherte Herr über seine Daten. Er entscheidet wer in welcher Situation relevante Informationen einsehen kann. Zudem gilt es die Datenspeicherung und -verschlüsselung abschließend zu klären. Künftig muss diese höchsten Standards nach den Richtlinien des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) entsprechen.
Quellen
- Deutschlandradio Kultur: Gläserner Patient – Wie sicher sind unsere Gesundheitsdaten?
- Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO): E-Health-Gesetz in Kraft: Zuckerbrot und Peitsche
- Ärzteblatt: E-Health-Gesetz vom Bundestag verabschiedet
- Ärzteblatt: Elektronische Patientenakten: Deutschland und Österreich im Vergleich