Interview mit der Gefahrgutbeauftragten Eva-Maria Meyer Deklaration von Gefahrgut

Eva-Maria Meyer, Gefahrgutbeauftragte der Kliniken Hannover (Foto: privat)
Eva-Maria Meyer, Gefahrgutbeauftragte der Kliniken Hannover (Foto: privat)

Jeden Tag verschicken Krankenhäuser, Kliniken, Labore und Arztpraxen innerhalb Deutschlands über 250.000 Patientenproben. Da es sich um infektiöse oder mindestens potenziell infektiöse Stoffe handelt, unterliegen diese Proben bis auf wenige Ausnahmen dem Gefahrgutrecht. Sie müssen nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) richtig verpackt, transportiert und gekennzeichnet werden.

Innerhalb medizinischer Einrichtungen gelten heute zahlreiche spezielle Hygiene- und Infektionsschutzbestimmungen. Beim Transport werden auf Grundlage des ADR weltweit gültige UN-Empfehlungen gegeben und diese im Zweijahresrhythmus aktualisiert bzw. angepasst. Die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) überführt dies schließlich in deutsches Recht.

Ärztinnen und Ärzte, Pflegepersonal und die direkt am Transport Beteiligten fühlen sich bei diesem Thema regelmäßig überfordert. Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) verzeichnete in der Vergangenheit viele Anfragen von Ärztinnen und Ärzte zu diesem Thema. Innerhalb des Gesundheitswesens herrscht offensichtlich Verunsicherung, was den Transport von Patientenproben angeht.

Um das Thema näher zu beleuchten, haben wir uns mit Eva-Maria Meyer unterhalten. Sie ist seit vielen Jahren als Gefahrgutbeauftragte der Kliniken Hannover tätig und hat sich in dieser Funktion ein umfassendes Expertenwissen erarbeitet. 2011 erhielt sie den Deutschen Gefahrgutpreis für ihre Leistung beim Aufbau eines sicheren und praxisgerechten Transportsystems von Proben der Gefahrklasse 6.2 (Ansteckungsgefährliche Stoffe).

Zur Person: Eva-Maria Meyer

  • Examinierte Kinderkrankenschwester
  • Gefahrgutbeauftragte der Kliniken Hannover
  • 2011 Deutscher Gefahrgutpreis für Aufbau eines sicheren und praxisgerechten Transportsystems von Proben der Gefahrklasse 6.2 (Ansteckungsgefährliche Stoffe)

Liebe Frau Meyer, wie war die Ausgangssituation innerhalb der Kliniken Hannover?

Eva-Maria Meyer: Ich bin seit 2006 als Gefahrgutbeauftragte tätig. Wir hatten damals 8.500 Mitarbeiter, die alle noch nie etwas von Gefahrgut gehört hatten. Die Gefahrgutklasse 6.2 spielte früher auch kaum eine Rolle. Alles blieb im Haus, da jedes Krankenhaus sein eigenes Labor hatte. Erst als die Kliniken zusammengelegt und medizinische Dienste zentralisiert wurden, änderte sich das. Proben mussten deklariert, gekennzeichnet und transportiert werden.

Wo lagen die Herausforderungen bei der Umsetzung eines sicheren, praxisgerechten Transportsystems?

Eva-Maria Meyer: Wichtig war es, die Verantwortung klar zu benennen, die Ärztinnen und Ärzte, Professorinnen und Professoren und die entsprechende Abteilungsleitung in diesem Bereich hatten. Das war nicht einfach. Ich habe klar formuliert, worauf es ankommt und was ich von den Zuständigen möchte. Das ist nicht überall gut angekommen. Deshalb habe ich mir Verstärkung von einem Polizeihauptkommissar geholt. Er hat die Führungsebene geschult. Damit waren die ersten Schritte gemacht.

Medizinisches Abfallmanagement implementieren

Wie sind Sie die Umstrukturierung angegangen?

Eva-Maria Meyer: Ich habe mir zunächst Hilfe bei den Behörden gesucht. Ein Netzwerk von Gefahrgutbeauftragten für Kliniken gab es noch nicht. Ich hätte mir das gewünscht. Jemanden fragen und aus Erfahrungen lernen: Das war damals noch nicht möglich. Das Symposium „Infektiöse Materialien“ war die einzige Fachveranstaltung zum Thema. Dort konnte ich mit Fachleuten sprechen und erste Kontakte herstellen. Ich habe mir dann „Verbündete“ aus anderen, ähnlichen Bereichen gesucht: Arbeitssicherheit oder Umweltschutz. Auch Missstände aufdecken gehörte dazu oder Bußgelder zu benennen, die bei Verstößen anfallen würden. Letztlich konnte ich die Leitungsebene über die Zeit sensibilisieren. Es wurde Geld für Fahrzeuge, Ladungssicherheit und geeignete Verpackungen in die Hand genommen.

Wie ist es Ihnen gelungen, innerhalb des Medizinbetriebs die Angestellten des Krankenhauses zu sensibilisieren und die Neuerungen umzusetzen?

Eva-Maria Meyer: Gemeinsam mit Behördenvertreterinnen und -vertretern haben wir Schulungen gehalten und die Mitarbeitenden über Gefahrgut und Ladungssicherung informiert. Die Organisation gestaltete sich schwierig: 8.500 Mitarbeitende, zwölf Standorte und die Verantwortlichen mussten den Sinn hinter der Schulung verstehen und zustimmen. Wenn wir geschult haben, dann nur anwendungsbezogen – Inhalte, die von zentraler Bedeutung waren. Mitarbeiter verschiedener Abteilungen zusammen in einer Schulung: Das fördert das Verständnis für die Sache und den Umgang Miteinander. Das eigene Ausbildungszentrum war für mich besonders wichtig. Denn der Nachwuchs nimmt seine Informationen aus den Gefahrgutschulungen mit auf die Stationen und in die verschiedenen Abteilungen, verbreitet sie dort und wirkt als Multiplikator.

Schulungsangebot für Abfallmanagement und Gefahrgut

Lies sich Ihr Modell für den Transport, Versand und die richtige Kennzeichnung von Gefahrgut in den vergangenen Jahren auch auf andere Kliniken übertragen?

Eva-Maria Meyer: Ich berate andere Kliniken, die keinen Gefahrgutberater zu den relevanten Inhalten haben und gebe mein Wissen weiter. Gerade das hätte mir in der Anfangszeit eben auch geholfen. Es geht dabei um zentrale Fragen zu gefährlichen Gütern und deren Beförderung: Was sind wesentliche Vorschriften und Verantwortlichkeiten, was gilt für Verpackung und Kennzeichnung oder wie werden „Beauftragte Personen“ bestellt und geschult.

Aus Ihrer Sicht: Was gilt es, bei Transport, Versand und Kennzeichnung von Gefahrgut grundlegend zu beachten?

Eva-Maria Meyer: Die Klasse 6.2 umfasst ansteckungsgefährliche Stoffe. Von denen ist grundsätzlich anzunehmen, dass sie Krankheitserreger enthalten. Patientenproben für medizinische Untersuchungen – etwa Sekrete, Blut oder Abstriche – fallen darunter. Alle Patientenproben werden von uns nach der Biostoffverordnung standardmäßig als potenziell infektiös eingestuft. Das vereinfacht die Prozesse innerhalb unseres Klinikums. Und strukturiert auch unsere spätere Entsorgung vor. Diese Proben müssen entsprechend den Gefahrgutvorschriften nach der Verpackungsanweisung P650 transportiert werden. Das bedeutet eine Dreifach-Verpackung: Ein Primärgefäß, eine Sekundärverpackung sowie eine Außenverpackung. Sekundär- oder Außenverpackung müssen starr sein. Die Proben, also etwa die Proberöhrchen, werden auf den Stationen an festen Punkten gesammelt, mit einer saugfähigen Einlage in einen Beutel verpackt, mit Clip verschlossen und in einen mit UN 3373 gekennzeichneten Sammelbehälter gesetzt.

Was empfehlen Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen in anderen medizinischen Einrichtungen mit Blick in die Zukunft?

Eva-Maria Meyer: Meinen Kollegen an anderen Krankenhäusern empfehle ich, sich zu dem so wichtigen Thema Gefahrgut Hilfe zu holen. Vernetzt euch. Guckt über den Tellerrand und informiert euch, wie die Anderen das machen. Nutzt deren Erfahrungen. Und trotz aller Sparmaßnahmen in der Gesundheitsbranche, auch wenn es Gebühren kostet: Geht zu Fachtagungen und Informationstagen der IHK, Bezirksregierungen und nutzt die Angebote von Firmen und Verlagen!

Vielen Dank für das Gespräch.

Anmerkung der Redaktion: Innerhalb des Interviews wird eine veraltete Abfallklassifizierung genutzt. Informationen zur neuen LAGA 18 finden Sie hier.

Quellen

Eva-Maria Meyer, Gefahrgutbeauftragte der Kliniken Hannover (Foto: privat)
Eva-Maria Meyer, Gefahrgutbeauftragte der Kliniken Hannover (Foto: privat)