Interview mit Gerd Schäfer vom BG Universitätsklinikum Bergmannsheil Deklaration von Krankenhausabfall

Gerd Schäfer gewährt Einblicke in seine Tätigkeit und informiert über die korrekte Deklaration von Krankenhausabfall (Foto: Bergmannsheil Bochum)
Gerd Schäfer gewährt Einblicke in seine Tätigkeit und informiert über die korrekte Deklaration von Krankenhausabfall (Foto: Bergmannsheil Bochum)

Beim Abfallmanagement von medizinischen Einrichtungen kommt es zuallererst darauf an, die gefährlichen Abfälle getrennt von den nicht gefährlichen zu erfassen, zu lagern und zu entsorgen, betont Gerd Schäfer im Interview mit Abfallmanager Medizin.

Gerd Schäfer führt am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum den Bereich „Abfall, Gefahrgut und Gefahrstoffe“. Gleichzeitig wirkt er im Arbeitskreis Umweltschutz im Krankenhaus NRW mit und teilt sein Wissen auf Branchenveranstaltungen. Unsere Redaktion hat mit ihm über die für das Abfallmanagement im Krankenhaus so essentielle Abfalldeklaration gesprochen.

Die Abfalldeklaration ist Maßgabe für die korrekte interne Abfallentsorgung und extern für die Abstimmung mit Behörden, Entsorgern und Kollegen anderer Häuser. Gerd Schäfer berichtet nachfolgend, warum es mit der Zuordnung zu einem Abfallschlüssel häufig noch nicht getan ist, warum Krankenhäuser immer einen Gefahrgutbeauftragten bestellen sollten und gewährt Einblicke in seine Tätigkeit, die eingespielten Prozesse und die den Abfall betreffende Kommunikation mit Klinik- und Labormitarbeitern in Bochum. Zusätzlich gibt er eine Reihe von Praxistipps für die Berufsgruppe.

Abfallmanager Medizin stellt am Ende dieses Artikels ergänzend Übersichten zu Gefahrgut-Kennzeichen und Gefahrenpiktogrammen (Gefahrstoff-Kennzeichnung) bereit.

Zur Person: Gerd Schäfer

  • seit 1992 Fachkraft für Abfallwirtschaft und Gefahrstoffe beim Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil gGmbH, diese Tätigkeit schließt den Betriebsbeauftragten für Abfall ein
  • Gefahrgutbeauftragter und Koordinator für Fremdfirmen, vier Jahre auch Datenschutzbeauftragter
  • Schwerpunkte der Tätigkeit: Abfallwirtschaft unter Kosten und Umweltgesichtspunkten, Umsetzung rechtlicher Regelungen im Umfeld der Krankenhausabfallentsorgung, des Gefahrgut- und Gefahrstoffrechts, außerdem teilweise des Wasser- und Immissionsschutzrechtes
  • Mitglied des gemeinsamen Gespräches der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Mitglied der Kommission „Umweltschutz, Arbeitssicherheit und Hygiene“ der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen
  • einer der drei Sprecher des „Arbeitskreis Umweltschutz im Krankenhaus NRW“

Sehr geehrter Herr Schäfer, welche Aufgaben übernehmen Sie für das Universitätsklinikum Bergmannsheil in Bochum als Beauftragter für Abfall, Gefahrstoffe und Gefahrgut?

Gerd Schäfer: Beim Betriebsbeauftragten für Abfall und beim Gefahrgutbeauftragten habe ich die gesetzlichen Pflichten, wie sie im Gesetzestext stehen. Beim Gefahrstoffbeauftragten, den es offiziell ja nicht gibt, habe ich intern festgelegte Aufgaben. Dies sind zum einen Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit, wie die Mithilfe bei der Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen und Kontrolle von Arbeitsplätzen, nur eben speziell für die Belange des Gefahrstoffrechts. In diesem Zusammenhang führe ich auch Messungen in der Luft auf Gefahrstoffe durch. Zum anderen übernehme ich auch Pflichten des Arbeitgebers aus der Gefahrstoffverordnung, wie Unterweisungen und das Führen des Gefahrstoffverzeichnisses. Zusätzlich führe ich die Abfallwirtschaft durch. Das heißt, dass ich die Entsorgung außerhalb unseres Hauses organisiere: Welcher Abfall geht zu welchen Kosten wohin. Als Betriebsbeauftragter für Abfall überwache ich mich also selbst.

Deklaration medizinischer Abfälle

Als Abfallbeauftragter überwachen Sie auch die Deklaration der Abfälle. Warum ist die korrekte Kennzeichnung der Abfälle so wichtig und wie ist diese in Ihrem Haus organisiert?

Gerd Schäfer: Ohne eine vernünftige Klassifizierung kann ich mit Externen – ob Behörden, Entsorger, aber auch Kollegen und Kolleginnen aus anderen Häusern – nicht auf einer gemeinsamen Basis kommunizieren. Als Abfallwirtschaftler klassifiziere ich selbst. Die LAGA-Vollzugshilfe 18 und die Abfallverzeichnisverordnung geben recht klare Vorgaben und Ablaufstrukturen.

Wer im Krankenhaus nimmt die Einstufung und genaue Klassifikation der Abfälle vor? Wie wird die anschließende Kennzeichnung angegangen?

Gerd Schäfer: In Krankenhäusern, bei denen die Einkaufsabteilung auch die Abfallwirtschaft durchführt, muss mit dem Betriebsbeauftragten für Abfall eine klar abgestimmte Kommunikation vorhanden sein. Letzterer sollte die Vorgaben machen, die die Einkaufsabteilung dann übernehmen muss, um z. B. Ausschreibungen zu machen. Bei uns im Haus mache ich dies selbst.

Welche Besonderheiten gibt es bei Patientenproben, die versendet werden?

Gerd Schäfer: Bei der Beförderung von Patientenproben haben wir klare Vorgaben aus dem Gefahrgutrecht. Auch aus meiner Erfahrung als externer Gefahrgutbeauftragter und als Besucher von Arztpraxen sehe ich, dass diese klaren Vorgaben in der Praxis beim Versender, aber auch bei überwachenden Behörden in dem erforderlichen Detailgrad nicht immer umgesetzt sind. Häufig fehlt das Aufsaugmaterial bei flüssigen Proben.
Auch bei Schulungen durch Externe wird die Klasse 6.2 (ansteckungsgefährliche Stoffe) gern unterschlagen, weil diese Klasse nicht so aufgebaut ist wie die anderen Klassen. Lediglich die radioaktiven Stoffe, Sprengstoffe und die Lithium-Akkus sind ähnlich verwirrend für den Personenkreis, dessen tägliches Brot z. B. die Kontrolle von Tankwagen und Stückgut-LKWs ist.

Wenn Patientenproben nach der Verpackungsanweisung P650 verpackt sind (Kiste mit Aufdruck Raute, in der UN 3373 steht) oder als freigestellte medizinische Probe, fallen sie aus dem Gefahrgutrecht heraus und können auch als Groß- oder Maxibrief mit der Briefpost befördert werden.

Kennzeichnung und Verpackung für den Transport gefährlicher Abfälle

Was muss bei Kennzeichnung und Verpackung beachtet werden, wenn ein Transportgut gefährliche Eigenschaften mehrerer Gefahrgutklassen besitzt?

Gerd Schäfer: Dann muss man einen Blick in das ADR werfen: Unterabschnitt 2.1.3.5 zeigt, wie man vorgehen muss. Bei uns ist dies vor allem bei der Klassifizierung von Lösemittel-Abfällen aus Laboratorien zu berücksichtigen.

Wie gelingt es Ihnen, die Mitarbeiter des Klinikums für die korrekte Handhabung, Verpackung und den sicheren Transport von gefährlichen Abfällen zu motivieren? Welche „Verbündete“ haben Sie innerhalb des Klinikums?

Gerd Schäfer: Zum einen muss ich Akteure an Schnittstellen immer wieder informieren. Dies sind vor allem die Stationsleitungen und Geschäftsbereichsleitungen. Zum anderen müssen die Mitarbeiter der innerbetrieblichen Entsorgung geschult und unterwiesen sein. Diese sind vor Ort und können mich am schnellsten informieren, wo etwas in der Abfallentsorgung von der Regel abweicht.

Weit über 300 Forschungsprojekte werden derzeit am Berufsgenossenschaftlichen Universitätsklinikum Bergmannsheil bearbeitet. Unzählige chemische Stoffe fallen an. Wie stellen Sie sicher, dass diese für die Entsorgung korrekt eingestuft und deklariert werden?

Gerd Schäfer: Auch in den Laboratorien habe ich mehrere, sehr engagierte Ansprechpartner. Gerade weil die Beschäftigten dort naturwissenschaftlich ausgebildet sind, fällt eine Kommunikation über gesundheitsschädigende oder chemisch-physikalische Eigenschaften leicht. Ich stoße in den Laboratorien immer wieder auf sehr große Resonanz. Die akkurate Laborarbeit bedeutet für diese Beschäftigten auch, die Entsorgung ordentlich durchzuführen.
Den Ablauf bei der Laborchemikalienentsorgung kennen die Mitarbeiter und wissen auch, warum er so komplex ist.

Was kann passieren, wenn Krankenhausabfälle falsch deklariert werden? Welche Fehler kommen häufig vor? Wer steht in der Verantwortung?

Gerd Schäfer: In der Verantwortung steht natürlich der Abfallerzeuger, also das Krankenhaus als Unternehmen. Die häufigsten Fehler sind Fehlwürfe in dem Sinne, dass z. B. Abfälle wie Einmalhandschuhe in die Weißglastonne oder den Gelben Sack abgeworfen werden. Insgesamt aber kann man sagen, dass in dem Bereich der Abfälle, die wie Abfälle aus Haushalten anzusehen sind, die Fehlwurfquote geringer als bei Abfällen aus Haushaltungen ist. Im Krankenhaus habe ich neben geschulten Mitarbeitern, denen gute Möglichkeiten zur getrennten Erfassung verschiedener Abfallfraktionen zur Verfügung stehen, auch geschultes Entsorgungspersonal, das eventuelle Fehlwürfe noch entfernen kann. Man muss nur einmal die Inhalte aus der Weißglassammlung in den Iglus an der Straße mit dem vergleichen, was in den Containern der Krankenhäuser zur Verwertung bereitgestellt wird – dann wird der Unterschied offensichtlich.
Am wichtigsten ist, die gefährlichen Abfälle konsequent separat von nicht gefährlichen zu erfassen und ordnungsgemäß zu lagern und zu entsorgen. Das meiste andere ist mit Müll aus Haushalten zu vergleichen und würde selbst bei einer anderen Deklaration (z. B. nicht als AS 180104) trotzdem abfalltechnisch und umweltgerecht richtig entsorgt.

Das für die Kennzeichnung von Gefahrgut maßgebliche Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) wird alle zwei Jahre an neue technische und rechtliche Entwicklungen angepasst? Wie informieren Sie über relevante Änderungen im Regelwerk?

Gerd Schäfer: Auch wenn die Pflicht für Gefahrgutbeauftragte zur Weiterbildung nicht randscharf beschrieben ist, ist eine regelmäßige Auffrischung doch selbstverständlich. Zum einen können sich die mit der Umsetzung des Gefahrgutrechts beschäftigten Personen (wozu auch der Abfallbeauftragte gehört) durch den Bezug von Newslettern auf dem Laufenden halten. Alle zwei Jahre sollten sie eine Schulung über die Änderung im Gefahrgutrecht besuchen. Dies kann eine recht dröge Veranstaltung für Krankenhausmitarbeiter sein, weil viele Änderungen eben, wie oben beschrieben, ganz andere Klassen betreffen.
Zusätzlich habe ich mich in einem Gefahrgutforum angemeldet, wo genau diese Spezialfälle mit erfahrenen Kollegen und Kolleginnen besprochen werden, die sich nicht im Regeltext finden lassen. Darüber hinaus besuche ich ein paarmal im Jahr den Gefahrgutstammtisch Rhein-Ruhr.

Was möchten Sie anderen Abfallbeauftragten in Sachen Deklaration noch mit auf den Weg geben?

Gerd Schäfer: Bei der Deklaration von Abfällen ist es im Falle von gefährlichen Abfällen mit der Zuordnung zu einem Abfallschlüssel häufig noch nicht getan. Der gefährliche Abfall kann auch ein Gefahrgut sein und muss nach den Regeln des ADR klassifiziert werden. Viele Krankenhäuser haben keinen Gefahrgutbeauftragten bestellt, wenn sie unter die Freistellungsmöglichkeit nach Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) fallen. Weil aber dennoch die Pflichten im Gefahrgutrecht zu erfüllen sind und weil meist im Abfallbereich diese Pflichten zu finden sind, empfehle ich den Häusern immer, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen, um dieses Wissen strukturiert im Haus nutzen zu können.

Austausch von medizinischen Abfallbeauftragten zum Umweltschutz

Sie sind Mitglied und Sprecher des Arbeitskreises Umweltschutz im Krankenhaus NRW. Zweimal im Jahr tritt der Umweltkreis zu Belangen des Umweltschutzes zusammen. Stehen Abfallklassifikation und -deklaration hier auch ab und an auf der Tagesordnung? Welche Probleme besprechen Sie aktuell und wie können Abfallbeauftragte von Kliniken zur Lösung beitragen?

Gerd Schäfer: Fragen und Lösungen bei der Abfallentsorgung sind praktisch immer auf der Tagesordnung. Meist sind Abfallklassifikation und -deklaration darin enthalten. Auch über die Änderungen im Gefahrgutrecht, den Abfall betreffend, wird regelmäßig berichtet.
Aktuell ist natürlich die Abfallklassifikation und -deklaration von Abfällen, die im Zusammenhang mit der Pflege von Patienten mit COVID-19 anfallen. Das Robert Koch-Institut (RKI) hatte dazu im Februar und März mehrere unterschiedliche Informationen herausgegeben, was zu einer Unsicherheit bei den Anwendern und den Erstellern von Hygiene- und Pandemieplänen führte. Die Abfallbeauftragten konnten durch ihre Beratung diese Informationen für die Praxis im eigenen Haus aufbereiten.
Alle mit Umweltschutz in einem NRW-Krankenhaus beschäftigten oder interessierten Personen sind eingeladen, im „Arbeitskreis Umweltschutz im Krankenhaus NRW“ mitzumachen. Sie müssten sich dafür an einen der Sprecher des Arbeitskreises wenden, um ihre Kontaktdaten zu übermitteln. Die Teilnahme ist kostenlos, es wird nur die Bereitschaft zum Erfahrungsaustausch vorausgesetzt.

Weitere Informationen finden Sie unter https://www.kgnw.de/.

Vielen Dank für das Gespräch.

Quellen

Gerd Schäfer gewährt Einblicke in seine Tätigkeit und informiert über die korrekte Deklaration von Krankenhausabfall (Foto: Bergmannsheil Bochum)
Gerd Schäfer gewährt Einblicke in seine Tätigkeit und informiert über die korrekte Deklaration von Krankenhausabfall (Foto: Bergmannsheil Bochum)